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Stiftungsrecht. Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts Stiftungen des bürgerlichen Rechts werden in der Regel durch Privatpersonen errichtet. Für sie gilt das Bürgerliche Gesetzbuch und das St [...] Unterschieden werden rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen sowie Stiftungen des bürgerlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen Rechtsfähige [...] sein. Sie sind selbstständige Rechtssubjekte, sogenannte juristische Personen. Für sie gilt das Bürgerliche Gesetzbuch und das Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg.Sie unterliegen der Stiftungsaufsicht[mehr]
Unabhängigkeit einer Bürgerstiftung und gewährleistet die langfristige Arbeit der Stiftung. Zu den Merkmalen einer Bürgerstiftung gehört, dass sie mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement fördert. [...] Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren stiftenden [...] iet einer Bürgerstiftung ist geografisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis oder eine Region. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei haben alle Bürger, die sich[mehr]
erfüllen und die von einer Kirche verwaltet oder beaufsichtigt werden. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Kommunale Stiftungen verfolgen einen Zweck, der im Aufgabenbereich [...] ften oder Anstalten liegt, bei denen die Stiftungen errichtet sind. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Neben dem Stiftungsgesetz ist das Kommunalrecht zu beachten [...] ausschließlich dem Wohl einer oder mehrerer Familien. Die Rechtsaufsicht ist eingeschränkt. Bürgerstiftungen verfolgen in der Regel kommunale und regionale Zwecke, werden häufig von mehreren Stiftern gegründet[mehr]
maßgebend. Der Name als solcher ändert sich dadurch nicht. Das deutsche Namensrecht ist durch das bürgerliche Recht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Es enthält zahlreiche Namenserklärungs- [...] im Falle der Führung eines gemeinsamen Familiennamens durch Ehegatten einen Ehenamen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmen und durch eine Erklärung einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen, den[mehr]
Sie als Unionsbürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat auch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sei es als Selbständiger oder Angestellter. Arbeitserlaubnis Unionsbürger und Unionsbürgerinnen benötigen [...] Wenn Sie Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind, haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung auf dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten[mehr]
Ansprechpartner: in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden) für den Katastrophenschutz in der Umgebung[mehr]
Punkt“ eingebürgert. Bei Teilbaufreigaben, wenn also z.B. bis zur Entscheidung des Bauantrags nur die Erd- und Gründungsarbeiten freigegeben wurden, haben sich jeweils "halbe Punkte" eingebürgert.[mehr]
Kirchenmusik (in Heidelberg, Rottenburg und Tübingen), die Filmakademie (in Ludwigsburg), die Popakademie (in Mannheim), die Akademie für Darstellende Kunst (in Ludwigsburg). Kennzeichen: Das Studium ist [...] die staatliche Hochschule für Gestaltung (in Karlsruhe), drei staatliche Hochschulen für Musik (in Freiburg, Karlsruhe und Trossingen), zwei staatliche Hochschulen für Musik und Darstellende Kunst (in Mannheim[mehr]
Landeszentrale für politische Bildung Neben den herkömmlichen jährlich fast 800 Bildungsveranstaltungen werden auch Bildungsreisen angeboten. Volkshochschulen In Baden-Württemberg gibt es 173 Volkshoc[mehr]
Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Als Unionsbürger oder Unionbürgerin sind Sie wählbar, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder [...] weder in Deutschland oder im Herkunftsland von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Als Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind Sie von der Wählbarkeit ausgeschlossen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland[mehr]