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22 Donnerstag, 30. April 2020 AAmmttll iicchhee BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggeenn OBERHARMERSBACH Verantwortlich: Bürgermeister Richard Weith Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, heute vor einem Jahr h[mehr]
Eine Vormundschaft endet außer bei verschollenen Mündeln mit dem Wegfall ihrer Voraussetzungen kraft Gesetzes, beispielsweise durch Adoption des Mündels, die Wiedererlangung der elterlichen Sorge durc[mehr]
Minderjährige Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen, erhalten einen Vormund. Die Bestellung eines Vormunds ist auch notwendig, wenn das Vertretungsrecht der Eltern sowohl in persönlichen al[mehr]
Wasser ist eine elementare Ressource. Es dient als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und wird vielfältig durch den Menschen genutzt: als Nahrungsmittel, für die Hygiene, als Transportmedium und Rohsto[mehr]
Ein Grundstück können Sie nicht auf beliebige Art nutzen. Sie müssen Nutzungsbeschränkungen wie zum Beispiel durch das Baurecht oder das Wasser- und Bodenschutzrecht beachten. In festgesetzten Übersch[mehr]
Zuständig ist das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnortes. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden. Beim Standesamt müssen Sie persön[mehr]
Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist ein Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme[mehr]