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Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG vorgelegt werden. Es besteht keine Pflicht zur Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen. Auch Berichte, die nach den Vorgaben der Vor-Ort-Beratung des[mehr]
Beamte sowie ggfs. Versorgungsempfänger sowie Sonderleistungen - Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung freiwilliger sozialer Leistungen/Einrichtungen wie z.B. Wohnungsfürsorge, Gemeinschaftsverpflegung[mehr]
für 2021 Erträge aus Parkgebühren eingeplant, die Parkraumbewirtschaftung kam jedoch nicht zur Umsetzung. Verkäufe, sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Die Erträge aus Mieten für Gemeindewohnungen [...] Beamte sowie ggfs. Versorgungsempfänger sowie Sonderleistungen - Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung freiwilliger sozialer Leistungen/Einrichtungen wie z.B. Wohnungsfürsorge, Gemeinschaftsverpflegung[mehr]
Beamte sowie ggfs. Versorgungsempfänger sowie Sonderleistungen - Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung freiwilliger sozialer Leistungen/Einrichtungen wie z.B. Wohnungsfürsorge, Gemeinschaftsverpflegung[mehr]
beraten den Arbeitgeber zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Einhaltung und Umsetzung des Arbeitsschutzes. Sie decken Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten [...] berät den Arbeitgeber zusammen mit der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt bei der Einhaltung und Umsetzung des Arbeitsschutzes. Sie befasst sich mit der Sicherheit der Betriebsanlagen, Arbeitsbedingungen[mehr]
Landesgesundheitsgesetz verankerten Kommunalen Gesundheitskonferenzen wichtige Partner des Landes zur Umsetzung des Zukunftsplans Gesundheit. Im Gesundheitsatlas Baden-Württemberg werden aktuelle Daten und Fakten[mehr]
und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Die Beauftragte für Chancengleichheit muss beteiligt werden bei Personalangelegenheiten[mehr]
III Ende 2016 wurde das FZA am 1. Januar 2017 auf Kroatien ausgeweitet. Während der ersten Umsetzungsphase gelten gegenüber kroatischen Staatsangehörigen besondere Übergangsbestimmungen mit arbeitsma[mehr]