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Satzungsänderungen sind zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Stiftungsbetriebs notwendig sind. Dabei müssen sie den Stiftungszweck erhalten und den Willen des Stifters beachten. Die stiftende [mehr]
Stiftung ist auch eine Neubestellung möglich. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Regel das Regierungspräsidium. Örtlich zuständig ist das Regierungspräsidium, in[mehr]
Das Stiftungsgeschäft ist die schriftliche Willenserklärung des Stifters, eine Stiftung zu errichten. Sie kann auch in einem Testament oder einem Erbvertrag abgegeben werden. Das Stiftungsgeschäft mus[mehr]
srat, Kuratorium). Maßgeblich ist, dass es sich um ein Vertretungsorgan im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Dies muss die Satzung klarstellen. Festlegungen über die Bildung des Vorstands [...] stellt entsprechende Muster zur Verfügung. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz[mehr]
igungen) anfordern. Das Stiftungsverzeichnis ist eine Sammlung aller rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen, kommunalen und öffentlichen Rechts in den Regierungsbezirken Baden-Württembergs. Es dient der [...] Stiftungsverzeichnis beziehen sich auf diese Daten. Die Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe führen das Stiftungsverzeichnis für diejenigen Stiftungen, deren Sitz sich in ihrem[mehr]
Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben. Hinweis: Davon a[mehr]
Effektiver Umweltschutz lebt von der aktiven Teilhabe interessierter Bürgerinnen und Bürger. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese aktive Teilhabe finden sich in der Aarhus-Konvention, einem völ[mehr]
das BSI als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde stellt." Das BSI stellt auf seiner Webseite "BSI für Bürger" digitale Risiken und Empfehlungen für Privatanwenderinnen und Privatanwender zusammen mit wichtigen [...] Universalschlichtungsstelle : Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Telefon 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@univ[mehr]
Anschlagsplanungen Polizei und Verfassungsschutz vor sehr große Herausforderungen. Auch Sie als Bürgerin oder Bürger sind aufgerufen, etwaige Hinweise zur Planung von Gewaltakten oder Terroranschlägen zu melden[mehr]
Tipps und Informationen für Gewässeranlieger Liebe Bürgerinnen und Bürger, hier können Sie den Flyer "Tipps und Informationen für Gewässeranlieger" downloaden. Unter anderem sind dort nützliche Informationen[mehr]