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Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge § 4 Bürgergenussauflage Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 € je Los festgesetzt. und aufgrund der §§ 8 und 14 des Eigenbetr[mehr]
Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge § 4 Bürgergenussauflage Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 € je Los festgesetzt. Aufgrund der §§ 8 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes[mehr]
Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge § 4 Bürgergenussauflage Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 € je Los festgesetzt. und aufgrund der §§ 8 und 14 des Eigenbetr[mehr]
Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H. der Steuermessbeträge. § 6 Bürgergenussauflage Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 EUR je Los festgesetzt. Oberharmersbach, den 30.01.2023 Richard Weith[mehr]
Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H. der Steuermessbeträge. § 6 Bürgergenussauflage Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 EUR je Los festgesetzt. Oberharmersbach, den 30.01.2023 Richard Weith[mehr]
n für die noch im Bürgergenuss befindlichen Personen mit 14,72 € abzüglich 7,05 € für die Bürgergenussauflage, somit 7,67 €, zur Auszahlung gebracht. Der Bürgernutzen ist so im Haushalt veranschlagt. [mehr]
Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H. der Steuermessbeträge. § 6 Bürgergenussauflage Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 EUR je Los festgesetzt. II. Gemeinde Oberharmersbach – Ortenaukreis[mehr]
Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H. der Steuermessbeträge. § 6 Bürgergenussauflage Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 EUR je Los festgesetzt. Oberharmersbach, den 18.01.2021 Richard Weith[mehr]
n für die noch im Bürgergenuss befindlichen Personen mit 14,72 € abzüglich 7,05 € für die Bürgergenussauflage, somit 7,67 € zur Auszahlung gebracht. ............... Seite der Niederschrift über die öffentliche[mehr]
Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H. der Steuermessbeträge. § 6 Bürgergenussauflage Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 EUR je Los festgesetzt. II. Gemeinde Oberharmersbach – Ortenaukreis[mehr]