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icon.crdate26.08.2010
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.07.2010
Bebauungsplan „Sondergebiet Harkhof“; Hier: Behandlung der Bedenken und Anregungen der Träger Öffentlicher Belange
Da keine Anregungen bzw. Einwände vorgebracht wurden, die eine Ergänzung oder Überarbeitung des bisherigen Bebauungsplanentwurfes hervorrufen, wurde vom Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Harkhof“ und deren Begründung zugestimmt.
Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von dem Ergebnis dieser Beratung und Beschlussfassung zu unterrichten. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Harkhof“ soll nun weitergeführt werden.
Bebauungsplan „Sondergebiet Harkhof“;
Beschlussfassung der Satzung der Gemeinde Oberharmersbach über die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Sondergebiet Harkhof“
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Sondergebiet Harkhof“ mit den einzelnen Bestandteilen des Bebauungsplanes zu.
Antrag auf Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung nach §§ 3 – 5 der Wasserversorgungssatzung der Eigentümerin des Grundstückes Flst.Nr. 350/3 der Gemarkung Oberharmersbach
Der Antragstellerin und Eigentümerin des Grundstückes Flst.Nr. 350/3 wurde auf der Grundlage des vorliegenden Antrages die Teilbefreiung vom Anschluss – und Benutzungszwang, ausdrücklich auf die Brachwassernutzung beschränkt, erteilt. Für die Trinkwassernutzung besteht weiterhin der Anschluss- und Benutzungszwang zur öffentlichen Wasserversorgung.
Ausrichtung der Deutschen Skat-Einzelmeisterschaft 2010 in der Reichstalhalle Oberharmersbach
Dem Antrag auf Verzicht zur Abrechnung der Hallenbenutzungsgebühren für die Durchführung der 55. Deutschen Skat-Einzelmeisterschaften wurde aufgrund der überregionalen Wirkung, der großen Werbemaßnahmen für die Gemeinde Oberharmersbach in den Wettkampfzeitschriften, und der hervorragenden Resonanz, zugestimmt.
Friedhof Oberharmersbach: Gestaltung des Urnen-Sammelgrabfeldes;
Hier: Vergabe des Lieferauftrages für das Gestaltungselement
Der Auftrag für die Lieferung und Montage des Gestaltungselementes gemäß der in der Gemeinderatsitzung vorgestellten Variante 2 in Sandstein wird an die Firma Jogerst Steintechnologie vergeben. Die Fundamentierung und Anlegung des Sammelgrabfeldes erfolgt durch den Bauhof.
Übernahme der anteiligen Schülerbeförderungskosten für alle Schularten durch die Gemeinde Oberharmersbach;
Hier: Entscheidung der Fortsetzung und Ausdehnung auf die WRS
Der Sachstandbericht wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die Regelung zur Teilerstattung der Schülerbeförderungskosten für Oberharmersbacher Kinder die eine auswärtige Schule besuchen, wird wie im letzten Jahr beibehalten. Die Einkommensgrenzen werden den aktuell gültigen Sozialhilferichtlinien angepasst. Nach dem Schuljahr 2010/2011 wird nochmals darüber beraten. Diese Leistung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde Oberharmersbach. Damit besteht kein Rechtsanspruch.
Gesplittete Abwassergebühr;
a) Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.03.2010
b) Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
01. Die in der Gemeinderatsitzung dargelegten Ausführungen zum Urteil über die gesplittete Abwassergebühr und die Auswirkungen wurden zur Kenntnis genommen.
02. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Biberach und Nordrach, der Stadt Zell sowie der IZAO eine geeignete, einheitliche und möglichst kostengünstige Umsetzungsalternative zu ermitteln. Über diese wird dann in einer weiteren Sitzung beraten und entschieden.
Bauanträge
Der Gemeinderat stimmte folgenden Bauanträgen zu:
1. Errichtung eines Carports auf dem Grundstück, Flst.Nr. 940, Äckerle 3.
2. Nutzungsänderung im Kellergeschoss; Umnutzung des vorhandenen Stalles zu einem Verkaufsraum (Direktvermarktung) mit Probierstube, auf dem Grundstück, Flst,Nr. 329, Hub 5.
Bekanntgaben
Am 13.07.2010 fanden in Oberharmersbach an zwei verschiedenen Stellen entlang der L94 Geschwindigkeitsmessungen des Landratsamtes statt. An der Messstation 1 wurden innerhalb 2 Stunden insgesamt 422 Fahrzeuge gemessen. Hiervon wurden 30 Kraftfahrzeuge wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beanstandet. Die maximale Geschwindigkeit betrug 76 km/h. An der Messtelle 2 wurden 367 Fahrzeuge gemessen. 6 Fahrzeuge wurden beanstandet. Der schnellste Fahrer war mit 60 km/h unterwegs.
Für das Feuerwehrfahrzeug wurde eine Fördersumme in Höhe von 80.000 € aus dem Ausgleichstock bewilligt. Beantragt waren 133.000 €. Die Förderung erfolgt damit zusammen mit der Feuerwehrfachförderung (61.000 €) in Höhe von 56,17 %. Somit kann die europaweite Ausschreibung des Feuerwehrfahrzeuges erfolgen.
Bei der Gemeindeverwaltung sind zwei Anträge für einen Zuschuss zu Ferienfreizeiten eingegangen. Zum einen handelt es sich um die Ferienfreizeit der DJK-Oberharmersbach in Schonach und zum anderen um ein Ferienlager der KJG der Pfarrei St. Symphorian Zell a.H. am Schluchsee. Der Gemeinderat stimmte vorab der Zuschussgewährung in Höhe von 10,00 € für jedes beteiligte Oberharmersbacher Kind zu. Der offizielle Beschluss wird in der Sitzung nach der Sommerpause gefasst.
Die Submission für den L94 Ausbau Streckenabschnitt Obertal erfolgte in der vergangenen Woche. Die Angebote werden geprüft. Nach Prüfung der Angebote kann die Baumaßnahme in Auftrag gegeben werden.
Bürgermeisteramt