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icon.crdate14.10.2010
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2010
1. Gesplittete Abwassergebühr;
a.) aktueller Sachstandsbericht
b.) Vergabe des Moduls ’Bestandsaufnahme durch Befliegung undErstellung der Orthophotos’
Mit Urteil vom März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg seine bisherige Rechtsprechung hinsichtlich Erhebung der Abwassergebühren verworfen. Dadurch ist der bisher verwendete Frischwassermaßstab (anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab) als alleinige Bemessungsgrundlage nicht mehr maßgeblich und darf daher nicht mehr angewendet werden.Die bisherige Annahme der Homogenität, d.h. dass mind. 90% der Bebauung eine annähernd gleiche Relation zwischen Frischwasserverbrauch je Grundstück und hiervon abgeleitetem Niederschlagswasser aufweisen, wurde auch für kleine Gemeinden abgelehnt.
Somit sind in Baden-Württemberg nahezu alle Gemeinden in der Situation, die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren weg vom Frischwassermaßstab und hin zu einer Aufteilung nach Schmutz- und Regenwasser zu ändern. Hierbei handelt es sich um ein planungs- und arbeitsintensives Projekt, dass eine Vorbereitungszeit bis zur Umsetzung von ca. einem Jahr benötigt. Dies liegt daran, dass für eine Gebührenkalkulation nach dem neuen Modell die Ermittlung der versiegelten Flächen auf jedem an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstück erforderlich ist.
Im Rahmen von Gesprächen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Biberach und Nordrach sowie der Stadt Zell a.H. wurde sehr schnell das Interesse an einer gemeinsamen zeitlichen sowie wenn möglich auch inhaltlichen Umsetzung deutlich. Angestrebt wird dabei eine Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2012, d.h. die Projektumsetzung wurde für 2011 vorgesehen. Als Modell zur Ermittlung der Versiegelungsflächen befürworten alle Verwaltungen aus den o.g. Gründen das ALK-Modell mit Befliegung.
Zeitlich könnte die Einführung wie folgt umgesetzt werden:
Herbst 2010 – Frühjahr 2011:
Projektstart
Befliegung und Auswertung der Befliegungsdaten
Grundlagenermittlung aus den Grundsteuer- und Wassergebührendaten
Aufbau der Flächendatenbank
Ausarbeitung der Satzungsgrundlagen
Sommer 2011:
Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Bürger-Informationsveranstaltung, Info-Broschüre, Presseveröffentlichungen, Internet-Auftritt)
Erstellung und Druck der Erhebungsbogen für die einzelnen Grundstücke
Versand der Erhebungsbogen an die einzelnen Grundstückseigentümer mit einer Rücksendefrist von ca. 4 Wochen
Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle im Rathaus
Einrichtung einer Telefon-Hotline
Herbst 2011:
Auswertung der zurück gesandten Erhebungsbogen und Übernahme der Daten in die Flächendatenbank
Erstellung der Gebührenkalkulation und der Gebührenberechnung
Gemeinderatsbeschluss zu der Gebührenkalkulation und der Satzungsänderung
Übernahme der Daten in das Abrechnungsprogramm der Wasser- und Abwassergebühren
Der Gemeinderat beschloss, das Projekt gemeinsam mit der Verwaltungsgemeinschaft Zell a. H. umzusetzen.
Hierbei würde das Vermessungsbüro Ortmann den Auftrag zur Befliegung und die Versiegelungskartierung erhalten.
Die gesplittete Abwassergebühr wird voraussichtlich zum 01.01.2012 eingeführt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, für die weiteren Projektarbeiten eine gemeinsame, kostengünstige Umsetzung mit den Nachbarkommunen Biberach, Nordrach und Oberharmersbach anzustreben. Hierzu werden mit den Nachbarkommunen und einzelnen Firmen weitere Gespräche geführt. Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, das annehmbarste Angebot für eine gemeinsame Projektumsetzung in allen 4 Kommunen anzunehmen.
2. LEADER-Projekt: Energieregion 2010 - Mittlerer Schwarzwald’;
Teilprojekt: ’1 b - Thermographieerhebungen’
Mit Beschluss vom 29.09.2008 hat der Gemeinderat dem Beitritt zum Rahmenprojekt „Energieregion 2010 – Mittlerer Schwarzwald“ und am Teilprojekt A „Sun-Power / Sun-Area“ zugestimmt. Dieses Startprojekt der „Energieregion 2010“ hat sich weiterentwickelt. Der neue Wirtschaftlichkeitsrechner des Sun-Area Solarkatasters ist online. So kann sich jetzt jeder berechnen lassen, bis wann sich eine geplante Solarkraftanlage amortisiert haben wird und welche Erträge zu erwarten sind.
Nun möchte die LEADER Aktionsgruppe Mittlerer Schwarzwald über den nächsten Schritt des Projektes „Energieregion 2010“ informieren. Mit Schreiben vom 20.08.2010 will die LEADER-Geschäftsstelle unserer Interesse am nächsten Teilprojekt (1 b –Thermographieerhebungen) abfragen. Dieses Erhebung ist für ausgewählte öffentliche und gewerbliche Gebäude geplant.
Durch die Thermographieerhebungen sollen an Gebäuden energetische Defizite aufgedeckt werden. Zur Identifizierung von Wärmeverlusten über unzureichende Dämmungen sollen Handlungsempfehlungen zu möglichen Sanierungen gegeben werden.
Um dieses Teilprojekt zu koordinieren, bedarf es unserer vorläufigen Willenserklärung, welche gemeindeeigenen Gebäude aus unserer Sicht energetisch untersucht werden sollen. Darüber hinaus könnten in diese Abfrage und Erhebung auch Industrie- bzw. Gewerbebetriebe unserer Gemeinde mit einbezogen werden. Insgesamt wäre es sehr wichtig, dass ebenfalls eine Reihe von Privatgebäuden untersucht werden.
Bei einem Ein- bis Zweifamilienhaus fallen für eine ausführliche Energieberatung mit Thermographieerhebung Kosten in Höhe von ca. 1.200 € an, je komplexer das Gebäude (z.B. Mehrzweckhalle) ist, umso höher liegen die Kosten (max. 5.000,00 €).
Nach diversen Besprechungen mit dem Landwirtschaftsministerium, so teilt die LEADER-Geschäftsstelle mit, könnte diese sich vorstellen, dass die jeweilige teilnehmende Gemeinde einen Thermographen beauftragt, der die gemeldeten Gebäude in der Kommune untersucht. Für alle Gebäude die über die allgemeine ELR-Richtlinie förderfähig sind, wird eine Förderung von 75 % angestrebt. Öffentliche Gebäude, die laut ELR-Richtline in der ELR-Förderung ausgeschlossen sind ( z.B. Schulen, Rathäuser) können nicht gefördert werden.
Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die öffentliche Interessensabfrage durchzuführen und die gemeldeten Betriebe und Privatgebäude für das Teilprojekt 1 b zu melden. Das öffentliche Gemeindegebäude Kindergarten Sonnenblume, Talstraße 58, ist ebenfalls für diese Energieberatung aufzunehmen.
3. Vorbereitung des Jahresabschlusses 2009;
Zustimmung zur Fremdmittelaufnahme
Durch die sich verschlechternde Finanzsituation im Jahresverlauf 2009 mit sinkenden Einnahmen vor allem im Bereich des Finanzausgleichs und der Gewerbesteuer war die Gemeinde gezwungen, einen Nachtragshaushalt aufzustellen, da die ursprünglich eingeplante Kreditaufnahme über 350.000 € nicht ausgereicht hätte. Somit wurde im Nachtragsplan 2009 eine Fremdmittelaufnahme von 550.000 € verankert und durch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Ortenaukreis auch so genehmigt. Nachdem nun die Abschlussbuchungen 2009 weitgehend durchgeführt sind, zeichnet sich ab, dass der Rahmen der Fremdmittelaufnahme auch in dieser Höhe ausgeschöpft werden muss. Die Gesamtverschuldung wird damit von 670.140 € Anfang 2009 zum Stand Ende 2009 auf 1.144.250 € steigen (ca. 450 € pro EW).
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Fremdmittelaufnahme von 550.000 € durchzuführen. Dabei soll aus allen abgefragten Konditionen die annehmbarste Kombination aus Laufzeit, Zinssatz und Tilgungsbetrag abgeschlossen werden.
4. Finanzbericht zum laufenden Haushaltsjahr per 31.08.2010
Rechnungsamtsleiter Jens-Mathias Bächle informierte den Gemeinderat über das laufende Haushaltsjahr 2010. Der Gemeinderat nahm vom Finanzzwischenbericht zum 31.08.2010 zustimmend Kenntnis.
5. Zuschuss der Gemeinde Oberharmersbach für Ferienfreizeiten in 2010
Mit Beschluss vom 15.09.2008 hat der Gemeinderat festgelegt, Ferienfreizeiten finanziell mit einem Betrag von 10 € / Teilnehmer zu bezuschussen.
Mit Anträgen vom 02.06.2010 und 20.07.2010 haben die Pfarrei St. Symphorian Zell und die DJK Oberharmersbach jeweils um die Bezuschussung der stattfindenden Ferienlager gebeten. Das Ferienlager der Pfarrei St. Symphorian fand vom 31.07.2010 – bis 14.08.2010 in Schluchsee statt, wobei ein Kind aus Oberharmersbach teilnahm. Das Ferienlager der DJK Oberharmersbach wurde vom 30.07. – 08.08.2010 in Schonach durchgeführt. Hier nahmen 26 Personen aus Oberharmersbach teil. Der Gemeinderat fasste den Beschluß, entsprechend der Beschlussfassung vom 15.09.2008 den insgesamt 27 teilnehmenden Oberharmersbacher Personen jeweils einen Zuschuss in Höhe von 10 € = 270,00 € als Beitrag zur Förderung dieser Jugendarbeit zu gewähren.
6. Gestaltung eines Ortseingangselementes im Obertal an der L94;
hier: Beratung und Festlegung der Ausführungsvariante
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.08.2010 wurde dem Gemeinderat ein erstes Modell für ein Ortseingangselement im Obertal vorgestellt. Das vorgesehene Ortseingangselement besteht aus einer überdimensionalen Postkarte die seitlich von zwei aus Metall gefertigten Oldtimer-Fahrrädern umrahmt werden soll!
Für die Gemeinderatssitzung vom 13.09.2010 wurde das Modell nochmals modifiziert. Der Errichtung eines Ortseingangselementes im Obertal (analog zum Ortseingangselement im Dorf) wurde uneingeschränkt zugestimmt. Die Fertigung dieses Elementes in der vorgestellten Ausführung sowie die Aufstellung soll durch die Mitarbeiter des Bauhofes erfolgen.
7. Bauantrag
Der Gemeinderat stimmte folgendem Bauantrag zu:
Bauantrag zum Neubau einer Stützmauer auf dem Grundstück, Flst.Nr. 343/18, Brugasse 37, der Gemarkung Oberharmersbach
8. Bekanntgaben
- Bürgermeister Siegfried Huber informierte den Gemeinderat darüber, dass sich die Gemeinde Oberhamersbach in Zusammenarbeit mit dem LEADER-Arbeitskreis „Energiewende“ bei der Arbeitsgruppe Bioenergieregion SüdschwarzwaldPlus zur Teilnahme am Wettbewerb „Bioenergiedörfer am Start“ beworben hat.
Im Moment läuft eine Elternumfrage zur Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder.
Bürgermeisteramt