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icon.crdate15.09.2011
1.) Bericht der WIBERA über den Jahresabschluss 2010 in der Wasserversorgung
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Die Wasserversorgung Oberharmersbach ist ein als Regiebetrieb geführtes wirtschaftliches Unternehmen im Sinne von § 102 der Gemeindeordnung (GemO). Steuerlich handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art (BgA).
Die WIBERA – Wirtschaftsberatung AG – in Stuttgart ist von der Gemeinde damit beauftragt, alljährlich den steuerlichen Jahresabschluss für die Wasserversorgung zu erstellen. Zu diesem steuerlichen Abschluss gehört die Fortschreibung des Anlagevermögens, die Anfertigung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung der Schlussbilanz zum Jahresende.
Folgende Werte wurden von der WIBERA zum 31.12.2010 festgestellt:
2010Vorjahr
Jahresgewinn: 45.465,05 € 27.264,89 € Stand Anlagevermögen: 506.889,30 € 552.258,93 €
Bilanzsumme: 594.489,59 € 609.088,83 €
Die Jahresverbrauchsmenge pro Einwohner hat im Jahr 2010 = 36,77 m³ (Vorjahr: 34,51 m³), die Gesamtverbrauchsmenge 92.748 m³ (Vorjahr: 87.586 m³) betragen.
Das Ergebnis des steuerlichen Jahresabschlusses – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – der Wasserversorgung Oberharmersbach für das Wirtschaftsjahr 2010 wird wie folgt festgestellt:
1.1. | Bilanzsumme | 594.489,59 € |
1.1.1. | davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
das Anlagevermögen | 506.889,30 € | |
das Umlaufvermögen | 87.600,29 € | |
1.1.2. | davon entfallen auf der Passivseite auf | |
das Eigenkapital | 556.682,74 € | |
die empfangenen Ertragszuschüsse | 23.006,00 € | |
die Rückstellungen | 14.543,90 € | |
die Verbindlichkeiten | 256,95 € | |
1.2. | Jahresgewinn | 45.465,05 € |
1.2.1. | Summe der Erträge | 196.545,64 € |
1.2.2. | Summe der Aufwendungen | 151.080,59 € |
Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2010 in Höhe von 45.465,05 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
Die Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung wird zur Kenntnis genommen. Die anfallenden Steuerbeträge werden jeweils in die Gebührenkalkulationen eingestellt.
Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis zum Jahresabschluss des BgA Wasserversorgung zum 31.12.2010.
2.) Neufestsetzung der Vergütungssätze für den Winterdienst
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Die letztmalige Anpassung der Winterdienst-Vergütungssätze erfolgte im Jahr 2006. Seither sind die Kostenbestandteile der Vergütungssätze wie Kraftstoffkosten, Lohnkosten und Unterhaltungs-/Instandsetzungskosten enorm gestiegen.
Der Gemeinderat stimmte den Anpassungen der Vergütungsstundensätze für Leistung im Rahmen des Winterdienstes und für Arbeiten ohne Fahrzeug uneingeschränkt zu.
Die künftige Anpassung erfolgt über den Inflationsausgleich auf Grundlage der Nettostundensätze aus dem Jahr 2006.
3.) Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG);
hier: Antrag des Eigentümers des Grundstücks Flst.Nr. 387 zur Errichtung einer Weihnachtsbaumkultur
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Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden gegen diesen Antrag zur Anlage einer Weihnachtsbaumkultur mit einer maximalen Höhe von drei Metern keine Einwendungen erhoben.
4.) Konzessionsvertrag mit der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG;
Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung mit einem Sonderkündigungsrecht
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Die Gemeinde Oberharmersbach hat in der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2009 der Verlängerung des Strom-Konzessionsvertrages mit der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG über den 31.12.2010 hinaus um 20 Jahre verlängert.
Mit Schreiben vom Juli 2011 teilt die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG& Co.KG, Lahr, mit, dass in den letzten beiden Jahren intensive Konzessionsgespräche mit den von der EWM versorgten Kommunen im Kinzigtal geführt wurden. Die dortigen Konzessionsverträge endeten überwiegend im Dezember 2010, teilweise im Verlauf von 2011 und wurden mittlerweile bis auf drei Kommunen neu abgeschlossen. Wie bekannt ist, wurde dabei der vom Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg entwickelte Musterkonzessionsvertrag verwendet. Dabei legt das EWM besonderen Wert darauf, dass alle Kommunen gleich gestellt werden.
Im Verlauf der geführten Gespräche hat sich – auch mit Blick auf die aktuelle Rekommunalisierungsdiskussion – gezeigt, dass von den Kommunen großer Wert auf die bestehenden kommunalen Mehrheitsverhältnisse bei der E-Werk Mittelbaden AG gelegt wird. Dabei wird ein starkes Fundament für die regionale Verankerung und das ökologische Engagement in den Kommunen gesehen.
Die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG hat sich daher entschlossen, eine Ergänzungsvereinbarung zum Muster-Konzessionsvertrag anzubieten. Die Ergänzung betrifft die Vertragsdauer (20 Jahre) und räumt der Kommune ein Sonderkündigungsrecht wie folgt ein:
„ Sollte die Kommunale Mehrheit von der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG bzw. bei der mit dem Netzbetrieb beauftragen Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH nicht mehr gegeben sein, steht der Gemeinde ein Sonderkündigungsrecht zum jeweiligen Jahresende zu.“
Das E-Werk Mittelbaden fühlt sich dem Gleichbehandlungsangebot gegenüber allen Konzessionsgebern verpflichtet und möchte daher der Gemeinde Oberharmersbach diese Ergänzungsvereinbarung ebenfalls anbieten.
Der Gemeinderat beschloss, dieser Ergänzungsvereinbarung zum Konzessionsvertrag vom 25. August 2009 gemäß der Fassung des Schreibens vom 13. Juli 2011 zuzustimmen. Die Ergänzungsvereinbarung ist somit abzuschließen.
5.) Annahme und Vermittlung von Spenden;
Beschlussfassung nach § 78 Abs. 4 GemO
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Gemäß § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für die Gemeinde und für Dritte, die sich an der Erfüllung von Aufgaben im Sinne des § 1 Abs. 2 GemO beteiligen (z. B. Einrichtungen in privater Trägerschaft, Vereine, Initiativen u.a.) zu entscheiden.
Die Firma Kienzler Fliesen-Natursteine GmbH, Unterentersbacher Straße 20, 77736 Zell am Harmersbach, hat dem Kindergarten „Sonnenblume“ im Juli 2011 einen Teil des Rechnungsbetrages für die notwendigen Fliesenarbeiten gespendet.
Spendenbetrag lt. Rechnung: 358,18 €
Spendenzweck: Fliesen im Waschraum
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Sachspende der Firma Kienzler Fliesen-Natursteine GmbH, Unterentersbacher Straße 20, 77736 Zell am Harmersbach, mit dem Zweck zur Erneuerung der Fliesen im Waschraum zu. Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde sich in keinerlei Abhängigkeit zum Spendengeber befindet.
6.) Schadensbehebung an der Engelbergstraße und Sicherung des Straßenkörpers nahe dem Bereich des Anwesens "Engelberg 10"
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Bereits seit dem Frühjahr/Frühsommer ist an der Engelbergstraße Höhe des Anwesens „Engelberg 10“ unmittelbar nach der Abfahrt zum Wohngrundstück zu beobachten, dass sich hangseitig die nur schwach ausgebildete Böschungsmauer bewegt, und dies bis an den oberen Bereich der Asphaltkante durchzieht.
Da historisch in diesem Bereich früher die Straße in eine Senke abwärts geführt hat, ist bei der damaligen Herstellung die Ufermauer nur als Trockenmauer ausgebildet worden. Da in der Oberfläche kaum ein Bankett da ist, beginnt sich die Absenkung schon unterhalb der Straßendecke fortzusetzen und in der Asphaltoberfläche sind dort schon Setzungsrisse zu verzeichnen.
Am 28.07.2011 fand eine Ortsbesichtigung statt. Die Situation ist kritisch und die Behebung des Schadens kann durch beengten Verhältnisse und den Steilhang nur dadurch behoben werden, dass in etwa der Hälfte der Böschung eine Schwergewichtsmauer auf eine Länge von ca. 30 Meter aufgebaut wird. Die Gesamtkosten belaufen sich nach vorliegendem Angebot vom 03.08.2011 auf Brutto 32.070,50 €. Um die statische Sicherheit herzustellen, ist es jedoch notwendig die neue Sandsteinmauer mit Beton zu hintergießen, was jedoch nochmals zu Mehrkosten führt.
Die Sanierungsmaßnahme ist nicht aufschiebbar, da die Gefahr besteht, dass ein Teil des Straßenkörpers abrutscht und den in der Talzone stehenden Schuppen beschädigen könnte.
Die Maßnahme soll noch im September bzw. spätestens Anfang Oktober durchgeführt werden.
Während der Baumaßnahme ist eine Vollsperrung der Engelbergstraße notwendig. Die Bauzeit wird voraussichtlich zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Da akuter Handlungsbedarf besteht, wurde die Firma Tiefbau Schöpf GmbH mit der Durchführung dieser Straßensanierungsmaßnahme beauftragt.
7.) Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO und Antrag auf Befreiung von Bebauungsplanvorschriften zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 946 , Heinrichshofweg 10 der Gemarkung Oberharmersbach
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Der Gemeinderat nahm vom vorgelegten Bauvorhaben Kenntnis und stimmte der Befreiung von den Bebauungsplanvorschriften zu. Die Zustimmung als unmittelbarer Angrenzer zum Bauvorhaben wurde ebenfalls erteilt.
8.) Bekanntgaben!
- Die ursprünglich auf den 20.09.2011 terminierte Bürgerversammlung zur Machbarkeitsstudie einer Fernwärmeversorgung muss aus termingründen nochmals verschoben werden. Die Bevölkerung wird über einen neuen Termin informiert.
- Der Verkauf des Vorderwälder Farren von Tobias Kornmayer erbrachte den Verkaufserlös von 1.900 €. Der Kauf eines neuen Farren steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.
- Die Brandschutzmaßnahmen in der Reichstalhalle insbesondere die Arbeiten zur Inbetriebnahme der elektrischen Rauchabzugsöffnungen können in den nächsten Tagen abgeschlossen werden.
- Am 27.11.2011 findet der 18. Bäuerliche Weihnachtsmarkt statt. Bisher fanden im Bürgersaal immer Ausstellungen oder Vorführen statt. Für dieses Jahr konnte jedoch noch keine Planung stattfinden, da an diesem Sonntag die Volksabstimmung zu „Stuttgart 21“ stattfinden soll und diese Abstimmung im Bürgersaal durchgeführt werden müsste. Sollte die Volksabstimmung an diesem Tag nicht stattfinden, wird man kurzfristig versuchen, den Bürgersaal mit einer Ausstellung zu belegen.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, dem 04.10.2011 statt. ?
Bürgermeisteramt