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icon.crdate17.10.2012
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 08.10.2012
1. Eigenbetrieb Wasserversorgung Oberharmersbach
Feststellung des Jahresabschlusses 2011
a) Das Ergebnis des Jahresabschlusses – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – der Wasserversorgung Oberharmersbach für das Wirtschaftsjahr 2011 wird wie folgt festgestellt:
1.1. | Bilanzsumme | 655.555,04 € |
1.1.1. | davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
das Anlagevermögen | 465.584,56 € | |
das Umlaufvermögen | 189.970,48 € | |
1.1.2. | davon entfallen auf der Passivseite auf | |
das Eigenkapital | 222.860,37 € | |
die empfangenen Ertragszuschüsse | 18.032,00 € | |
die Rückstellungen | 6.746,08 € | |
die Verbindlichkeiten | 407.916,59 € | |
1.2. | Jahresgewinn | 33.977,07 € |
1.2.1. | Summe der Erträge | 193.669,39 € |
1.2.2. | Summe der Aufwendungen | 159.692,32 € |
b) Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2011 in Höhe von 33.977,07 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
c) Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben betragen im Erfolgsplan insgesamt 84.064€und im Vermögensplan insgesamt 377.837 €.Sofern noch nicht durch Einzelbeschluss des Gemeinderats erfolgt, werden diese hiermit genehmigt.
d) Dem Bürgermeister wird im Rahmen seiner Aufgaben als Betriebsleitung des Eigenbetriebes hiermit gemäß § 16 Absatz 3 EigBG (Eigenbetriebsgesetz) Entlastung erteilt.
e) Die Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung wird zur Kenntnis genommen. Die anfallenden Steuerbeträge werden jeweils in die Gebührenkalkulationen eingestellt.
2. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011
Wie im Vorjahr konnten sowohl bei den Holzerlösen als auch bei den Schlüsselzuweisungen große Mehreinnahmen erzielt werden. (Holzerlöse 172.195 € und Schlüsselzuweisungen 116.710 € mehr als geplant) Auch die Kreisumlage war niedriger als geplant. So gesehen war es ein gutes Jahr mit Blick auf die Einnahmesituation. Gleichzeitig stiegen aber auch die Ausgaben im laufenden Betrieb stark an. Insbesondere die Personalausgaben der Gemeinde sind im vergangenen Jahr um 8,04 % gestiegen, weil die Gemeinde mehr Personal einstellen musste. Dies war notwendig um die gesetzlichen Anforderungen zur Kinderbetreuung im Kindergarten zu erfüllen. Trotzdem konnte der laufende Betrieb einen Überschuss in Höhe von 137.978 € erwirtschaften. Dieser Überschuss wurde zur Finanzierung der Investitionen komplett verwendet. Insgesamt wurden für Investitionen ca. 0,5 Mio Euro ausgegeben. Diese wurden durch den Überschuss des laufenden Betriebes, durch eine Kapitalentnahme im Eigenbetrieb und durch eine Entnahme aus der Rücklage finanziert.
Insgesamt kann die Gemeinde also von einem positiven Haushaltsjahr 2011 sprechen.
er Gemeinderatsitzung wird das Jahresrechnungsergebnis mit Rechenschafts- und Beteiligungsbericht außerdem ausführlich erläutert.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wurde gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt.
3. Einrichtung von 2 Kleinkindgruppen im vorh. Kinderhaus Sonnenblume – Umbau zur Kindertagesstätte;
Hier: Abschluss des Ingenieurvertrages
Über die Einrichtung von 2 Kleinkindgruppen im vorh. Kinderhaus Sonnenblume mit Umbau zur Kindertagesstätte hatte der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 28.11.2011 der erstellten Planung zugestimmt.
Nachdem die Fachförderung und die Investitionshilfe aus dem Ausgleichsstock bewilligt sind und die Baugenehmigung mit Baufreigabe zwischenzeitlich vorliegt, steht die Ausschreibung der einzelnen Gewerke an.
Über die gesamte Bauplanung und Ausführung mit Bauleitung wurde ein Honorarvorschlag eingeholt.
Dem Abschluss des vorgelegten Ing.-Vertrages zur Einrichtung von 2 Kleinkindgruppen im vorh. Kinderhaus Sonnenblume und den Umbau zur Kindertagesstätte wurde zugestimmt.
4. Fassung einer Quelle auf dem Gemeindegrundstück zur Sicherung der Trinkwasserversorgung des Bläsihof, Familie Frank Lehmann, Zuwald 8, Oberharmersbach;
Hier: Zustimmung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit
Herr Frank Lehmann, Zuwald 8, stellte bei der Gemeinde Oberharmersbach den Antrag zur Quellfassung auf dem Gemeindegelände Flst.Nr. 788/9 direkt am Rande zu seinem Flurstück-Nr. 575/9.
Der Gemeinderat stimmte der Quellfassung sowie dem Eintrag als Grunddienstbarkeit zu.
5. Renovierung des Moosturm;
Antrag des Schwarzwaldverein e. V., Ortsgruppe Oberkirch, zur Gewährung eines Zuschusses
Der Schwarzwaldverein Oberkirch e.V. hat mit Schreiben vom 17.09.2012 mitgeteilt, dass der Moosturm stark renovierungsbedürftig ist.
Die Ortsgruppe Oberkirch schreibt, dass der Moosturm ein weithin sichtbares Wahrzeichen in der Ortenau ist. Er wurde 1890 als Aussichtsturm gebaut und bietet seither allen Bürgerinnen und Bürgern der Umgebung sowie allen Gäüsten einen wunderschönen und interessanten Ausblick auf unsere schöne Heimat und weit darüber hinaus.
Im kommenden Jahr steht eine dringende Renovierung des Moosturmes an, der im Besitz der Ortsgruppe Oberkirch des Schwarzwaldvereins ist. Die Ortsgruppe ist für die Pflege und Erhaltung des Moosturmes verantwortlich. Gleiches gilt auch für den vereinseigenen Geigerskopfturm.
Die Renovierungskosten belaufen sich auf ca. 40.000 €. Die Ortsgruppe Oberkirch allein kann diesen Betrag nicht schultern und ist daher auf die Unterstützung angewiesen.
Die Gemeinde Oberharmersbach gewährt einen Förderbeitrag in Höhe von 400,00 € zur Renovierung des Moosturm, da es ein weithin sichtbares Wahrzeichen unserer Region ist.
6. Bürgernutzen 2012
Der Bürgernutzen soll wie im Vorjahr gemäß dem Haushaltsplan 2012 zur Auszahlung kommen.
7. Voranfrage der Ibalen GmbH, Gutach, auf Repowering der bestehenden Windenergieanlage auf dem Brandekopf, auf dem Grundstück Flst. Nr. 805 der Gemarkung Fischerbach
Andreas Heizmann, Geschäftsführer der Bürgerwindrad Brandenkopf GmbH und stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Windenergie, beabsichtigt, das auf dem Brandenkopf stehende Bürgerwindrad abzubauen und an gleicher Stelle eine neue Anlage zu errichten. Die bestehende Windkraftanlage (Gesamthöhe 99,40 m, Nabenhöhe 70,40 m, Rotordurchmesser 58 m) soll ersetzt werden durch eine neue leistungsstarke Anlage, die mit 225 m den Stuttgarter Fernsehturm noch um 8,40 m überragen würde. Das neue Windrad hätte eine Nabenhöhe und einen Rotordurchmesser von jeweils 150 m.
Herr Heizmann stellte dem Gemeinderat sein Vorhaben vor. Er wies auch darauf hin, dass bis zur Genehmigung der neuen Anlagen noch viele Sachverhalte zu klären sind.
Der Gemeinderat nahm die Ausführung von Herrn Heizmann zur Kenntnis. Die Zustimmung der Gemeinde Oberharmersbach wird im weiteren Verfahren notwendig sein.
8.1 Bauantrag zum Abbruch eines Ökonomiegebäudes und Neubau von 2 Ferienwohnungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 400, Holdersbach 37, der Gemarkung Oberharmersbach;
Hier: Antrag auf Wiedererteilung der erloschenen Baugenehmigung vom 17.05.2004
8.2 Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit Geräteschuppen auf dem Grundstück Flst. Nr. 833, Flurweg 12, der Gemarkung Oberharmersbach
Von der Gemeinde wurden gegen diese Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben
9. Bekanntgaben
- Am 11.09.2012 fand in Oberharmersbach in Höhe des Kindergartens eine Geschwindigkeitskontrolle statt. In einem Zeitraum von über 2 Stunden wurden insgesamt 475 Fahrzeuge gemessen. 13 Fahrzeuge wurden beanstandet. Der schnellste Fahrzeugführer war mit 73 km/h unterwegs.
- Seit kurzem ist die Facebook-Seite der Ferienregion Brandenkopf online. Frau Jill Löffler, Geschäftsführerin der Tourismus e.V. Oberharmersbach hat die hervorragende Internetpräsenz erstellt.
- Die Vodafon D2 GmbH hat mitgeteilt, dass am Funkmasten am Häldeleweg ein Modul für die LTE-Technik geplant wird. Die Umsetzung soll im kommenden Jahr erfolgen. Ebenso hat die O2 diese Erweiterung am Masten im Jauschbach vorgesehen.
- Der Bundesfinanzhof hat das Urteil gefasst, dass kommunale Kindergärten der Körperschaftssteuerpflicht unterstehen. „Betreibt eine Gemeinde eine Kindertagesstätte, um dadurch den sozialgesetzlichen Anspruch von Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen zu erfüllen, dann handelt es sich hierbei regelmäßig um einen sog. Betrieb gewerblicher Art, der der Körperschaftssteuer unterfällt.
- Ein Teilbereich des Gehweges im Bereich Langenberg / Heinrichshofweg ist inzwischen fertig gestellt.
- An der Waldhäuserstraße, in Höhe des Anwesens Waldhäuser 29, ist das Bankett zwischen Straße und Waldhäuser abgerutscht. Hier ist die Errichtung einer Bachmauer notwendig. Diese Maßnahme muss baldmöglichst erfolgen.
- In dieser Woche wird das schadhafte Gehwegpflaster entlang der L94 am Rathausplatz herausgenommen und wieder neu hergestellt. Die Arbeiten sind bis Freitag abgeschlossen. Die Befahrung des Pflaster ist jedoch erst wieder Ende kommender Woche möglich.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 22.10.2012 statt.
Bürgermeisteramt