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icon.crdate04.03.2013
1. Annahme und Vermittlung von Spenden; Beschlussfassung nach § 78 Abs. 4 GemO Kinderhaus Sonnenblume
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende von Herrn Patric Kienzler für Investitionen und laufende Zwecke des Kindergartens zu. Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde sich in keinerlei Abhängigkeit zum Spendengeber befindet.
2. Annahme und Vermittlung von Spenden; Beschlussfassung nach § 78 Abs. 4 GemO Kinderhaus Sonnenblume 2012
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende des „Freundeskreises Basar“ für Investitionen und laufende Zwecke des Kindergartens zu. Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde sich in keinerlei Abhängigkeit zum Spendengeber befindet.
3. Übernahme der Ausfall-Bürgschaft für die Projekt-Finanzierung des SVO - Sportverein Oberharmersbach e.V. für das Umkleide- und Sanitärgebäude und der Gemarkung Oberharmersbach; Verlängerung der Übernahme der Ausfall-Bürgschaft für die Projektfinanzierung
Die Gemeinde Oberharmersbach verlängert, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Übernahme der Bürgschaft für den Zwischenkredit bei der Sparkasse Haslach- Zell in Höhe von 25.000 €, befristet bis Eingang der Fördermittel, längstens aber bis Ende 2016.
Die Verwaltung wurde beauftragt die Ausnahmegenehmigung nach § 88 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung bei der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.
4. Beteiligung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG (ewo) an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-Aktiengesellschaft;
Änderung der Satzung, Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals mit gleichzeitigem Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 III AktG
Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Satzung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft zu.
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Grundkapitals von 100.000 € auf 112.047 € zu. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat zu, dass das Bezugsrecht der Altaktionäre gem. § 186 Absatz 3 Aktiengesetz durch Hauptversammlungsbeschluss ausgeschlossen wird und die neuen Aktien an die Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG mit Sitz in Achern ausgegeben werden.
Der Gemeinderat ermächtigte den Vertreter der Gemeinde Oberharmersbach in der Hauptversammlung der Änderung der Satzung, der Erhöhung des Grundkapitals und dem Beschluss über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe der neuen Aktien an die Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG zuzustimmen.
5. Schülerbeförderung zum Marta-Schanzenbach-Gymnasium Gengenbach
Die Beteiligung der Gemeinde Oberharmersbach an diesem Shuttle-Bus wurde abgelehnt. Die Finanzierung und Organisation der Schülerbeförderung, hier explizit der Einsatz eines Shuttle-Busses ist alleine Sache des Schulträgers, also der Stadt Gengenbach.
6. Bekanntgaben:
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 25.02.2013 statt.