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icon.crdate04.07.2013
1. Übernahme der anteiligen Schülerbeförderungskosten für alle Schularten durch die Gemeinde Oberharmersbach;
Hier: Festsetzung des kommunalen Förderbeitrages zum Eigenanteil infolge Tariferhöhung der TGO zum 01.08.2013
Zum 01.09.2013 erhöht die TGO den Eigenanteil jeweils für die ersten beiden Kinder auf 32,50 €/Monat. Somit wird vorgeschlagen, wie bisher mind. 50% Zuschuss der Gemeinde zu gewähren, d.h. 16,50 €. Der Zuschuss (Kommunaler Förderbetrag der Schülerbeförderung zur Reduzierung des Eigenanteils) der Gemeinde wurde ab dem Schuljahr 2013/2014 auf monatlich 16,50 €/Schüler festgesetzt. Der Sachstandbericht wurde zur Kenntnis genommen.
Die Regelung zur Teilerstattung der Schülerbeförderungskosten für Oberharmersbacher Kinder die eine auswärtige Schule besuchen, wurde wie im letzten Jahr beibehalten. Die Einkommensgrenzen werden den aktuell gültigen Sozialhilferichtlinien angepasst. Nach dem Schuljahr 2013/2014 wird nochmals darüber beraten. Diese Leistung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde Oberharmersbach. Somit besteht kein Rechtsanspruch.
2. Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe für EDV-Ersatzbeschaffungen
Die Bewilligung von 5.000 € für die Beschaffung des Serverracks und die Bewilligung von weiteren 10.000,00 € für die EDV-Ersatzbeschaffungen für die Haushaltsstelle 2.0600.935100 wurden genehmigt.
Die Mehrausgaben werden über Einsparungen in anderen Bereichen gegenfinanziert.
3. Ortskernsanierung Rathausplatz-Ortsmitte:
Projektstart und Festlegung der Rahmenbedingungen und des Verfahrens
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Stadtplaner und beschloss im Rahmen des Stadtsanierungsprogrammes den Abriss des Postgebäudes, um städtebaulich eine Aufwertung des Rathausplatzes zu erreichen und andererseits die schöne Kulisse des Rathausplatzes mit dem Historischen Speicher, der Alten Mühle und dem Backofen in der Ortsmitte mehr in den Vordergrund zu rücken. Diese Entscheidung war auch deshalb getragen von der Tatsache, dass das alte Postgebäude erhebliche Baumängel hat und bei einem Erhalt ca. 220.000 € Sanierungsaufwendungen entstehen würden, die nun mit dem Abbruch nicht mehr in das Postgebäude investiert werden.
Mit dem Abriß ist der Rathausplatz im vorderen Teil neu zugestalten und als weitere Kernbereiche des Projektes die Sanierung und Modernisierung des Feuerwehrhauses und des Rathaus mit Herstellung der barrierefreien Zugänge verbunden. Damit sind auch die hausärztlichen Praxisgemeinschaft und die Einsatzstelle des Sozialen Netzwerkes in das Feuerwehrhaus zu verlagern.
Über einen Architektenwettbewerb für die Ortskernsanierung ist dieses Vorhaben auszuloben.
Der Gemeinderat beschloss, die Planungen im Rahmen eines offenen Architektenwettbewerbes begrenzt auf 15 Planer, auszuschreiben.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufstockung der Fördermittel zu beauftragen.
4. Anpassung der Kindergartengebühren zum Kindergartenjahr 2013/2014 gemäß Empfehlung des Gemeindetages
Gebührentabelle für das Kindergartenjahr 2013/2014
Tabelle 1:
Gebühr bisher | Gebühr 2013/2014 | ||
Regelöffnungszeit 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr | |||
1. Kind | 84,00 € | 89,00 € | |
2. Kind | 44,00 € | 48,00 € | |
Verlängerte Öffnungszeit (VÖ6) 7.30 – 13.30 Uhr | |||
1. Kind | 84,00 € | 89,00 € | |
2. Kind | 44,00 € | 48,00 € | |
Verlängerte Öffnungszeit (VÖ7) 7.30 - 14.30 Uhr | |||
1. Kind | 114,00 € | 120,00 € | |
2. Kind | 59,00 € | 63,00 € | |
Nachmittagsgruppe 13.30 -16.30 Uhr | |||
1. Kind | 45,00 € | 49,00 € | |
2. Kind | 25,00 € | 28,00 € | |
Verlängete Regelzeit 07.30-12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr | |||
1. Kind | 96,00 | 101,00 € | |
2. Kind | 45,00 | 49,00 € | |
Ganztagesbetreuung 07.30 -16.30 Uhr, Freitag 07.30-14.30 Uhr | |||
1. Kind | 134,00 € | 140,00 € | |
2. Kind | 92,00 € | 97,00 € | |
Gebühren neu : inkl. 4,00 € Essensgeld
Kleinkindbetreuung:
Betreuung von Kindern 1-3 Jahre | Bisherige Gebühr | Kindergartenjahr 2013/2014 |
Betreuung bis zu 3 h | 102,00 € | Entfällt künftig! |
Betreuung bis zu 4 h | 112,00 € | Entfällt künftig! |
Betreuung von 8.00 - 12.00 Uhr (4h) | Nicht angeboten! | 118,00 € |
Betreuung bis zu 5 h | 122,00 € | Entfällt künftig! |
Betreuung bis zu 5,5 h | 132,00 € | Entfällt künftig! |
Betreuung von 7.30 - 13.30 Uhr (6 h) | Nicht angeboten! | 138,00 € |
inkl. 4,00 € Essensgeld |
Tageweise Kombinationsmöglichkeiten
Es gibt folgende Kombinationsmöglichkeiten, bei denen grundsätzlich ein Zusatzbeitrag
von 10,00 € pro Monat erhoben wird:
Aufpreis: 10,00 € + ... | |
a) Tageweise Kombination von Regelzeit – Verlängerter Öffnungszeit (VÖ 6) | -- |
b) Tageweise Kombination von Regelzeit – Ganztagsbetreuung | 1. Kind = 3,00 €/Tag 2. Kind = 3,00 €/Tag |
c) Tageweise Kombination von Verlängerter Regelzeit – Ganztagsbetreuung | 1. Kind = 2,50 €/Tag 2. Kind = 3,00 €/Tag |
d) Tageweise Kombination von Verlängerter Öffnungszeit (VÖ 6) – Ganztagsbetreuung | 1. Kind = 3,00 €/Tag 2. Kind = 3,00 €/Tag |
e) Tageweise Kombination von Verlängerter Öffnungszeit (VÖ 7) – Ganztagsbetreuung | 1. Kind = 1,50 €/Tag 2. Kind = 2,00 €/Tag |
Grundschulkindbetreuung | Bisher | Kindergartenjahr 2013/2014 |
Modul 1: | ||
07.30 Uhr bis Schulbeginn | ||
1.Kind | 15,00 € | 18,00 € |
2.Kind | 10,00 € | 13,00 € |
Modul 2: 12 - 15 Uhr | ||
1. Kind | 50,00 € | 54,00 € |
2. Kind | 35,00 € | 38,00 € |
Modul 3: 12 - 16.30 Uhr | ||
1. Kind | 65,00 € | 69,00 € |
2. Kind | 45,00 € | 49,00 € |
Die Gebühren für die Betreuung von Grundschulkindern während der Ferien (gilt nur für Kinder, die bereits nach Tabelle 4 betreut werden) sowie für die Betreuung von Besuchskindern während der Schulzeit und den Ferien bleiben in der bisherigen Höhe.
Die Zahl der Plätze wird auf 5 Kinder einschließlich der Betreuungskinder nach Tabelle 4 begrenzt.
Sonderformen der Kinderbetreuung (wie bisher)
Zusätzlich werden Mischformen der Kinderbetreuung angeboten. Die Eltern können Tage vereinbaren an denen die Kinder die verlängerten oder die regulären Öffnungszeiten nutzen. Hierfür wird ein Zusatzbetrag von 10,00 € erhoben.
Die Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens wurden für das Kindergartenjahr 2013/2014 entsprechend den o.g Vorschlägen festgesetzt. In den Elternbeiträgen ist ein Entgeltanteil in Höhe von 4,00 €/Monat für Getränke, Obst und Frühstück, etc. enthalten.
In dem Angebot der Ganztagsbetreuung besteht Mittagessenspflicht. Neben den Elternbeiträgen ist das Entgelt für das Mittagessen zu der Kindergartengebühr zu entrichten.
Der Aufschlag von 4,00 €/Kind wird nicht gesondert erhoben, sondern ist im Elternbeitrag bzw. der Kindergartengebühr mit 4,00 € enthalten.
Die Betreuung von Grundschulkindern bzw. die Sonderformen der Kinderbetreuung erfolgt im Umfang und dem Entgelt, wie oben vorgeschlagen
5. Bauantrag zum Anbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst. Nr. 343/24, Brugasse 40/4 der Gemarkung Oberharmersbach
Seitens der Gemeinde werden gegen dieses Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben
6. Bekanntgaben:
- Das Ergebnis des Zensus 2011 ergab zum Stichtag 09.05.2011 einen Einwohnerstand von 2.486 Bürger. Zum jetzigen Zeitpunkt sind 2.538 Bürger in Oberharmersbach gemeldet.
- Der Schwarzwaldverein –Ortsgruppe Oberkirch- hat darüber informiert, dass sich die notwendigen Renovierungsarbeiten am Moosturm noch etwas hinaus zögern. Die Baufreigabe wird im Spätjahr 2013 erwartet.
- Am 07.05.2013 fanden auf der L94 und in der Waldhäuserstraße Geschwindigkeitsüberwachungen statt. Auf der L94 wurden im Zeitraum von knapp 2 Stunden 473 Fahrzeuge gemessen. 17 Fahrzeugführer wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beanstandet. Der Schnellste war mit 92 km/h unterwegs. In der Waldhäuserstraße wurden 87 Fahrzeuge gemessen. 19 Kraftfahrzeuge wurden beanstandet. Der schnellste Fahrzeugführer wurde mit 53 km/h gemessen.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, dem 22.07.2013 statt.
Bürgermeisteramt