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icon.crdate03.01.2014

1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet "Holdersbach II" mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan und Umweltbericht nach § 2a BauGB; Behandlung und Abwägung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung


Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 05.08.2013 bis einschließlich 06.09.2013 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge beschlossen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

Da Anregungen bzw. Einwände vorgebracht wurden, die eine nachrichtliche Ergänzung des bisherigen Bebauungsplanentwurfes hervorrufen, wurde dem nachrichtlich geänderten Entwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Holdersbach II“ und dessen Begründung zugestimmt.
Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von dem Ergebnis dieser Beratung und Beschlussfassung zu unterrichten. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Holdersbach II“ ist weiterzuführen.

2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet "Holdersbach II" mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan und Umweltbericht nach § 2a BauGB; Beschluss des Planentwurf und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit gemeinsamer Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB als Satzung


Der beigefügte Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Holdersbach II“ mit gemeinsamem zeichnerischen Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 24.09.2013, sowie der gemeinsamen Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 24.09.2013, der Übersichtskarte in der Fassung vom 24.09.2013, Umweltbericht mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 17.07.2013, sowie HQ-100 Nachweis in der Fassung vom 30.10.2012 und Gutachten Nr. 5303/1133 (Prognose und Beurteilung der aus der bestimmungsgemäßen Nutzung der geplanten Fahrzeughalle mit überdachtem Waschplatz resultierenden Lärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Umgebung) in der Fassung vom 15.07.2013, wurde nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO sowie § 4 GemO als Satzung beschlossen.

3. Projektierung eines Nahwärmenetzes durch die BEO-Bürger-Energie Oberharmersbach eG in Gründung.
Hier: Beratung über den Anschluss der Gemeindegebäude an die BEO-Nahwärmeversorgung


Der Gemeinderat begrüßt die Errichtung des Nahwärmenetzes in Oberharmersbach. Es wurde daher einstimmig beschlossen, die Gemeindegebäude Talstraße 58 (Kindergarten), Jauschbach 6 (Schule und Lehrerwohnhaus), Schulstraße 1, (Bauhof), Schulstraße 9 (Lehrerwohnhaus), Kirchweg 6 (Wohngebäude) und das unbebaute Grundstück Flst.Nr. 299/2 im Dorf an die Nahwärmeversorgung der Bürger-Energie Oberharmersbach eG anzuschließen.

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde, der Bürger-Energie Oberharmersbach den Anschluss an das bestehende Nahwärmenetz der Reichstalhalle und der Brandenkopf-Schule zu gestatten. Die Anbindung erfolgt mit einer Übergabestation bei der Reichstalhalle. Die Bürger-Energie Oberharmersbach unterhält die technischen Anlagen der Halle und das vorhandene Netz. Für die Überlassung des bestehenden Nahwärmenetzes und der anzubindenden Steuerungen wird von der BEO ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 40.000 € zzgl. Steuer zur Zahlung fällig.
Die bisherige Nahwärmeversorgung Halle / Schule und Privatanschluss Brucher bleibt jedoch im Eigentum der Gemeinde Oberharmersbach.

4. Antrag zur Geländeauffüllung zwecks Nivellierung auf dem Grundstück Flst.Nr. 455/2 Holdersbach, der Gemarkung Oberharmersbach

Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden gegen diese Geländeauffüllung keine Einwendungen erhoben. Es wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um eine Auffüllung aus eigenem Material im Zusammenhang mit dem Aushub der Lagerhalle handeln darf, und nicht aus dem Fremdmaterial.


5. Bekanntgaben:

- Bürgermeister Huber, dankte dem Gemeinderat, sowie der Verwaltung für die Hilfe bei der Bundestagswahl am vergangen Sonntag.
- Herr Huber gab bekannt, dass die Badegebührenabrechnung für das Jahr 2013 erfolgt ist. Es konnten Mehreinnahmen von 10 % erzielt werden.
- Die Gemeindestraße Zuwald wird wegen Straßenschäden auf einem Teilstück zwischen dem Anwesen Zuwald 4, Manfred Lehmann und der Kapelle neu asphaltiert. Die Sanierung erfolgt auf Kosten der auszuführenden Baufirma, da die Arbeiten vor einigen Jahren nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
- Die Gemeindearbeiter sind zur Zeit mit an der Sanierung unserer Gemeindestraßen beschäftigt. Die Sanierung erfolgt im Spritzverfahren.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 21.10.2013 statt.

Gelber Strich mit Bergen und Baum