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icon.crdate03.01.2014
1. Vollzug der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2012
Der Vollzug des Bewirtschaftungsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2012 über den Gemeindewald mit einem Überschuss in Höhe von 164.773 € bei einer Holzmasse von 8.710 fm wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald für das Forstwirtschaftsjahr 2014
a) Einwendungen gegen die vom Amt für Waldwirtschaft, Forstbezirk Offenburg, vorgelegte Betriebsplanung zum Forstwirtschaftsjahr 2014 werden nicht erhoben. Den um 150 fm erhöhten Hiebsatz von insgesamt 8.000 fm Nutzungssoll wurde ausdrücklich zugestimmt.
b) Der Brennholzpreis wird ab 2014 auf 50,00 € festgelegt. Schlechte Qualitäten können vom Revierleiter Hans Lehmann abweichend festgelegt werden.
Dem Amt für Waldwirtschaft, Forstbezirk Offenburg, Herrn Leiter Joachim Hass, dem Mitarbeiterteam sowie Herrn Revierleiter Hans Lehmann wurde ein herzliches Dankeschön für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit ausgesprochen.
3. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein;
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 12 Landesplanungsgesetz i.V.m. § 10 Raumordnungsgesetz (ROG)
Derzeit läuft das Verfahren über die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Regionalverband Südlicher Oberrhein, Freiburg, mit Schreiben vom 06.09.2013 die Gesamtfortschreibungsunterlagen der Gemeinde zugesandt und im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
1. Die im Gemeinderatsbeschluss vom 16.05.2011 beschlossenen Änderungen mit den Flächen der aufgeführten Ziffern 1 bis 5 werden in die Raumnutzungskarte der Fortschreibung mit aufgenommen.
2. Die Ausformung der Grünzäsur Nr. 16/17 wird entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan auf die schon erfolgte Meldung und Beantragung gem. Schreiben vom 12.07.2012 berichtigt. Dies bedeutet, dass die Erweiterungsfläche des Sägewerk Klaus Lehmann, Hagenbach, aufgrund Erweiterungsbedarfs aus der Grünzäsur zusammen mit der bisherigen Betriebsfläche herauszunehmen ist.
Dem Regionalverband Südlicher Oberrhein sowie auch dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird mitgeteilt, dass die Inhalte des sogenannten Hinweispapiers (Plausibilitätsprüfung der Wohnbauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Abs. 2 BauGB) mit der Neufassung vom 31.05.2013 veröffentlicht, in dieser engen Auslegung und drastischen Entwicklungsbeschränkung, nicht akzeptiert werden. Es wird gefordert, dass die bisherige Berechnungsform auch künftig zur Verfügung steht.