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icon.crdate18.07.2014
- Bürgerfrageviertelstunde
Bürgermeister Huber teilte mit, dass das E-Werk seit einiger Zeit die Nachtschaltung von 01.00 Uhr auf 24.00 Uhr umgestellt hat. Sollte die Beleuchtung bereits früher in die Nachtschaltung übergehen, müsse die Zeitschaltuhr geändert werden. Er versprach, sich diesem Thema anzunehmen.
Der gleiche Bürger regte ebenfalls an, die Straßenbeleuchtungssituation im Bereich Obertal zu verbessern.
Ein weiterer Bürger gab im Namen der Bürgerinitiative ein Statement zur vorigen GR-Sitzung vom 31.03.2014 und insbesondere zu den Themen Investitionsprogramm und der Ortskernsanierung.
Die Bürgerinitiative sieht es bedenklich, dass sich die Pro-Kopfverschuldung durch die geplante Ortskernsanierung deutlich erhöhen würde. Die Bürgerinitiative würde es befürworten, wenn in den Ausbau der Breitbandversorgung investiert werden würde. Gleichfalls wollte der Bürger wissen, wie die Gemeinde nach der Investition für die Ortskernsanierung die laufenden Unterhaltungsinvestitionen für Straßen, Wasser- und Abwasser ua. stemmen kann und ob die Gemeinde Oberharmersbach ein Worst Case Scenario eingerechnet hat. Bürgermeister Huber beantwortete die gestellten Fragen.
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Zell am Harmersbach;
a.) Beratung über eingegangene Anregungen der Behörden und sonstigen TöB sowie Bürger i.R.d. 2. und 3. Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB und Empfehlung an die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Zell
b.) Beratung über die Durchführung der 4. Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB und Empfehlung an die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Zell
Empfehlend an den Gemeinsamen Ausschuss beschließt der Gemeinderat:
- Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1. BauGB wurde gemäß der in der Zusammenstellung beigefügten Abwägungsvorschläge in der Fassung vom 26.03.2014 beschlossen.
- Der Planentwurf wird gebilligt und die 4. Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
- Ehrung von Blutspendern
- Beschlussfassung der Haushaltssatzung
Die Beratung fand in der öffentlichen Sitzung am 31.03.2014 statt. Der Vorbericht zum Haushaltsplan ist in der Anlage beigefügt.
Nachdem die Finanzverwaltung die beauftragten Änderungen in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan eingearbeitet hat, wurde vorgeschlagen, für die Gemeinde Oberharmersbach
a) folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 zu beschließen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 7.987.050 €
davon im Verwaltungshaushalt 6.204.800 €
im Vermögenshaushalt 1.782.250 €
- dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von 850.000 €
- dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 800.000 €
festgesetzt.
§ 3 Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
- für die Grundsteuer
(Grundsteuer A) auf 340 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge
§ 4 Bürgergenussauflage
Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 € je Los festgesetzt.
und aufgrund der §§ 8 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den §§ 39 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für den Regiebetrieb Wasserversorgung
b) folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 zu beschließen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 246.050 €
davon im Erfolgsplan 186.750 €
im Vermögensplan 59.300 €
- dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 0 €
- dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 €
festgesetzt.
5."Hausärztliche Praxisgemeinschaft Oberharmersbach" mit Herrn Dr. Volker Wischeropp und Herrn Dr. Bernhard Büchler, sowie Integrierung der Anlaufstelle/Büro des Sozialen Netzwerk Oberharmersbach e.V.;
hier: Fortsetzung des Modellprojektes
Das Modellprojekt „ Hausärztliche Praxisgemeinschaft Oberharmersbach“ mit der Integrierung der Anlaufstelle / Büro der Einsatzleiterin des Sozialen Netzwerk Oberharmersbach e.V. wird über den 01.04.2014 hinaus um ein weiteres Modelljahr zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Dabei werden die Räume Miet- und Mietnebenkostenfrei mit Übernahme der Kosten für Strom und Unterhaltung der eigenen digitalen Infrastruktur übernommen.
Das Soziale Netzwerk Oberharmersbach e.V. verpflichtet sich im Gegenzug die Reinigung dieser Räume vorzunehmen.
6. Durchführung von Wegbauarbeiten / Dolensanierungen am Paulshüttenweg und Krochteweg;
hier: Auftragsvergabe
Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhielt die Firma Tiefbau Schöpf GmbH, Talstraße 18, 77784 Oberharmersbach, den Auftrag für die Wegebauarbeiten/Dolensanierung des Paulshüttenweges zum Angebotspreis von 12.550,20 € sowie für den Krochteweg zum Angebotspreis von 11.128,10 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.
7. Umbau des Kindergartengebäudes:
hier: Auftragsvergabe der Schlosser-/Geländerarbeiten
Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhielt die Firma Bernhard Brucker, Welschensteinacher Str. 6, 77790 Steinach, den Auftrag für die Schlosser-/Geländerarbeiten zum Angebotspreis von 4.999,99 €.
8. Erneuerung des Sportbodenbelages in der Reichstalhalle Oberharmersbach;
hier: Vergabe der Bauaufträge
Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhielt die Firma Hoppe Sportbodenbau, Tübingerstr. 126, 71088 Holzgerlingen, den Auftrag für die Erneuerung des Sportbodenbelages zum Angebotspreis von 96.882,35 €.
9.Ausbau der Landesstraße 94 zwischen Oberharmersbach und Löcherberg, 2. Bauabschnitt;
hier: Beratung über die Straßenbeleuchtung im Zuge des Ausbau
Die Straßenbeleuchtung wird bis zum Anwesen Obertal 39 fortgeführt und danach mit Überspannungsleuchten im bisherigen Umfang belassen. Dafür wären ca. 5 Leuchten neu zu stellen.
Die E-Werk Mittelbaden AG & Co.KG, Lahr und das Land B.-W. bzw. die Fa. Knäble Straßenbau GmbH, Biberach werden aufgrund der vorliegenden Angebote für diesen reduzierten Umfang beauftragt. Die Auftragssumme beläuft sich auf vorauss. ca. 13.500 €. Zusätzlich soll für den Restverlauf noch ein Leerrohr gelegt werden.
10. Antrag der Deutsche Telekom Technik GmbH zur Verlegung von Erdkabel / Kabelrohre auf Grundstücken der künftigen Wegebaulast der Gemeinde Oberharmersbach im Rahmen des Ausbaus der L94 im Obertal;
hier: Zustimmung der Gemeinde
Die Gemeinde Oberharmersbach erteilte der Deutschen Telekom Technik GmbH, Niederlassung Südwest in Offenburg, die Zustimmung zur Ausführung des Vorhabens. Die technischen Verlegerichtlinien sind ausdrücklicher Bestandteil dieser Zustimmung.
- Bauanträge:
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Von der Gemeinde wurden gegen diese Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben.
- Bekanntgaben:
- .Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 19.05.2014 statt.





