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icon.crdate30.07.2014
- 1. Bürgerfrageviertelstunde
- keine Anfragen - 2. Zuschuss der Gemeinde Oberharmersbach für Ferienfreizeiten in 2014
Für die Ferienfreizeit des KJG-Ferienlagers der Pfarrei St. Symphorian Zell a.H. (Haus Sonneck, Bühl-Neusatzeck) wird je teilnehmende Oberharmersbacher Person ein Zuschuss in Höhe von 10,00 € gewährt. Falls noch weitere Anträge gestellt werden bzw. Nachmeldungen eingehen, wird der Zuschuss der o.g. Antragsteller auf der selben Basis gewährt.
- 3. Übernahme der anteiligen Schülerbeförderungskosten für alle Schularten durch die Gemeinde Oberharmersbach;
3.hier: Festsetzung des kommunalen Förderbeitrags zum Eigenanteil infolge Tariferhöhung der TGO zum 01.09.2014
Der Zuschuss (Kommunaler Förderbetrag der Schülerbeförderung zur Reduzierung des Eigenanteils) der Gemeinde wird ab dem Schuljahr 2014/2015 auf monatlich 16,50 €/Schüler festgesetzt. Die Regelung zur Teilerstattung der Schülerbeförderungskosten für Oberharmersbacher Kinder die eine auswärtige Schule besuchen, wird wie im letzten Jahr beibehalten. Die Einkommensgrenzen wurden aktualisiert.
- 4. Vergabe der Bewirtschaftung der Kilwi 2014 vom 05. bis 08.09.2014 an die Historische Bürgerwehr Oberharmersbach e.V.;
4.hier: Antrag vom 12.07.2014
Dem Antrag der Historischen Bürgerwehr Oberharmersbach e.V. auf die turnusgemäße Durchführung / Bewirtschaftung der Kilwi 2014 wurde zugestimmt.
- 5. Änderung zum Fundtierkostenpauschalvertrag
Der bisherige Fundtierkostenpauschalvertrag mit dem Tierschutzverein Kinzigtal e.V. endet zum 31.12.2013. Mit dem Tierschutzverein Kinzigtal e.V. wurde rückwirkend die Fortsetzung und Änderung zum Fundtierkostenpauschalvertrag abgeschlossen.
- 6. Geplante Änderung der Verordnung über den Naturpark "Schwarzwald Mitte/Nord"
6.hier: Stellungnahme der Gemeinde Oberharmersbach
Mit Schreiben vom 07.07.2014 teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit, dass sie beabsichtigen die Verordnung über den Naturpark „Schwarzwald Mitte/Nord“ zu ändern. Nach § 74 Absatz 1 Naturschutzgesetz (NatSchG) ist vor dem Erlass der Rechtsverordnung den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich wesentlich berührt werden kann, sowie den Gemeinden ein Entwurf der Verordnung zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Anhörungsfrist endet am 15.08.2014. Bis dahin kann die Gemeinde ihre Anregungen und Bedenken dem Regierungspräsidium Karlsruhe mitteilen.
Der Änderung der Verordnung über den Naturpark „Schwarzwald Mitte/Nord“ e.V. wurde im Entwurf der Fassung vom 07.07.2014 zugestimmt.
- 7. Zweite Änderung des flchennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Zell a.H. mit den Gemeinden Biberach, Nordrch, Oberharmersbach und der Stadt Zell a.H. / Feststellungsbeschluss
- a. Beratung über eingegangene Anregungen der Behörden und sonstigen TöB sowie Bürger i.R.d. 4. Offfenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB und E,mpfehlung an den gemeinsamen Ausschuss;
- b. Empfehlung an den gemeinsamen Ausschuss zur Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Empfehlend an den gemeinsamen Ausschuss beschließt der Gemeinderat:
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und § 4a Abs. 3 BauGB wird gemäß der in der beigefügten Zusammenstellung vorgeschlagen Abwägungsvorschläge in der Fassung vom 17.07.2014 beschlossen.
Die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.
- 8. Allgemeinverfügung zum verkaufsoffenen Sonntag am 10. August 2014 anlässlich des Bäuerlichen Marktfestes mit Naturpark-Bauernmarkt
Anlässlich des Bäuerlichen Marktfestes auf dem Rathausplatz erließ die Gemeinde Oberharmersbach eine Allgemeinverfügung zum verkaufsoffenen Sonntag am 10.08.2014.
- 9. Aufnahme eines Kommunaldarlehens bei der KfW nach dem Programm IKK - Barrierearme Stadt
Im Haushaltsplan 2014 sind für die Erneuerung des Sportbodens der Reichstalhalle 120 T€ vorgesehen. Zurzeit werden für Investitionen in die Barrierefreiheit in Gebäuden der kommunalen Infrastruktur, wozu auch unsere Mehrzweckhalle zählt, attraktive Kommunaldarlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Bankengruppe angeboten.
Der Gemeinderat folgte der Beschlussempfehlung der Verwaltung:
- Die Finanzverwaltung wird beauftragt, den gewünschten Kredit in Höhe von 100 T€ zum jeweils gültigen Zinssatz (derzeit 0,39 %, vormals 0,44 %) mit einer Laufzeit von 20 Jahren, drei tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung bei der KfW-Bankengruppe zu beantragen.
- Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, den gewünschten Kreditvertrag abzuschließen und den Kredit im Laufe des Jahres abzurufen.
- 10. Öffentliche Betrauung (Interner Organisationsakt) für die WRO Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau GmbH zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem witschaftlichem Interesse (Betrauungsakt)
Der Landkreis Ortenau und die Gemeinde Oberharmersbach beauftragen die WRO Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau GmbH mit Wirkung zum 28.07.2014 mit der Erbringung von Dienstleistungen, die von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind, im Wege eines öffentlichen Auftrags (Betrauungsakt).
- 11. Aufhebung des Grundbuchamt Oberharmersbach zum 06.10.2014;
11.Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle
Mit Schreiben vom 04.03.2014 und 03.04.2014 hat uns das Justizministerium mitgeteilt, dass das Grundbuchamt Oberharmersbach vorzeitig eingegliedert werden kann und die Aufhebung zum 06. Oktober 2014 erfolgen wird. Ein entsprechender Hinweis erfolgt seit dem 04.07.2014 im Amtsblatt. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher zu gewährleisten, sollte die Gemeinde Oberharmersbach beim Justizministerium eine Grundbucheinsichtsstelle beantragen. Da der Zugriff über das Internet erfolgt entstehen für die Gemeinde keine Kosten.
Der Beantragung der Einrichtung einer Grundbucheinsichtstelle wurde zugestimmt.
- 12. Anlage eines Wendeplatzes im Obertal auf den Grundstücken Flst.Nr. 658 und 659 der Gemarkung Oberharmersbach im Rahmen des Ausbaus der Landesstraße 94;
12.hier: Beratung über die Anlage und Finanzierung in Kooperation mit weiteren Beteiligten
Der Anlage eines Wendeplatzes im Obertal zur Schaffung einer Wendemöglichkeit für Großraumfahrzeuge sowie auch für den Betriebsverkehr der Unternehmen Firma Rombach Holzbau und Sägewerk Joachim Lehmann wird zugestimmt. Die Ausführungsplanung ist zu erstellen und dementsprechend der Grunderwerb durchzuführen. Mit den Unternehmen Firma Rombach Holzbau und Firma Sägewerk Joachim Lehmann sind Kostenübernahmevereinbarungen in Höhe von 1/3 jeweils der Baukosten einschl. Grunderwerb und Vermessung zu vereinbaren.
- 13. Sanierung der Reichstalhalle Oberharmersbach;
13.hier: Vergabe der Fliesen-/Natursteinarbeiten für die Erneuerung des Treppenbelages
Die Treppenanlage vom Untergeschoß in das Erdgeschoß der Reichstalhalle ist in die Jahre gekommen. Trittstufen und Setzstufen sind an so vielen Stellen beschädigt bzw. gebrochen, dass aus wirtschaftlichen Gründen nur eine Erneuerung der kompletten Treppenanlage in Frage kommt.
Im Zusammenhang mit der Wiedererneuerung sollen auch die Vorschriften über barrierefreies Bauen nach der DIN 18040 umgesetzt werden.
Der Auftrag über die Erneuerung des Treppenbelages, des Belages des Zwischenpodestes und des oberen Podestes in der Reichstalhalle Oberharmersbach wird auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 04.07.2014 an die Firma Kienzler Fliesen – Natursteine GmbH, Zell a. H, zum Angebotspreis brutto mit 16.183,96 € vergeben. Die Ausführung dieser Arbeiten sind in der KW 35 und KW 36 auszuführen.
- 14. Berichterstattung aus dem Gemeinderat
Die Gemeinde Oberharmersbach hat bisher nach jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung Bürgerfragen anonymisiert, und die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse im Rahmen eines Berichtes aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung im Gemeinsamen Amtsblatt unter Rubrik Oberharmersbach veröffentlicht.
Daneben wird zu jeder Sitzung der Pressevertreter Herr Herrmann Kornmayer für die Berichterstattung über die öffentlichen Medien, Schwarzwälder Post und Offenburger Tageblatt, eingeladen. Entsprechende Berichterstattung erfolgt daraufhin in diesen beiden Tageszeitungen.
Sowohl über die öffentliche Gemeinderatssitzung als auch über die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung wird jeweils ein Protokoll gefertigt.
Jedes Gemeinderatsmitglied erhält eine Mehrfertigung in Kopie der öffentlichen Sitzung ausgehändigt. Darüber hinaus hat jeder Einwohner der Gemeinde Oberharmersbach das Recht der Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentliche Sitzung.
In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung kam die Äußerung eines Bürgers, dass der Name des Fragestellers beim Bericht der öffentlichen Sitzung genannt werden soll, wie es auch in Nordrach geschieht. Wenn Informationen über die Sitzung durch die Gemeinde an die Presse gehen (hierzu zählt auch das Amtsblatt), sind die Namen aber zu anonymisieren.
Darüber hinaus teilt der Leiter des Kommunalamtes beim Landratsamt Ortenaukreis mit, dass sowohl Zuhörer als auch Gemeinderäte sich eigene Notizen machen können und diese auch im Internet publizieren dürfen. Voraussetzung ist, dass klar und offensichtlich ist, dass es sich um persönliche Notizen handelt und nicht um eine Veröffentlichung der Gemeinde.
Die in den Erläuterungen dargestellten gesetzlichen Regelungen bzw. Bedingungen an den Datenschutz und der Gemeindeordnung wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
- 15. Bauanträge
Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden gegen folgende Bauanträge keine Einwendungen erhoben:
- Errichtung eines Hackschnitzelschopfes auf dem Grundstück Flst. Nr. 597, Obertal 62,
- Neubau eines Wohnhauses m. Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 53/3, Dorf 4 b,
- Aufbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst. Nr. 351/15, Brugasse 12,
- Teilabbruch des Wohnhauses sowie Neubau von EG und DG auf dem Grundstück Flst. Nr. 307/21, Talstraße 8,
- Abbruch des vorhandenen Dachstuhles sowie Neubau eines abgewalmten Satteldaches mit Gauben auf dem Grundstück Flst. Nr. 416, Zuwald 24,
- 16. Wünsche und Anträge der Gemeinderäte
- Hubert Müller wollte wissen , ob die Bauantragsbearbeitung immer noch schleppend vor sich geht. Laut Auskunft von Bgm. Huber werden die Bauanträge aus Oberharmersbach schnell bearbeitet und erteilt.
- Martin Lehmann teilt mit, dass die Telekom Kabel verlegt, aber kein Fugenband in den gemeindeeigenen Gehwegflächen einfügt und deshalb ein Anspruch auf Mangel geprüft werden sollte.
- Andreas Kasper stellte für die Fraktion der Freien Wähler den Antrag, die Einladungen zur Sitzung 7 Tage vorher zuzustellen, da 3 Tage vorher für Rückfragen zu kurz sind. Bürgermeister Huber sicherte dies zu.
- 17. Bekanntgaben
- Bürgermeister Huber berichtete über die Hochwasserschäden im Gebiet Durben, Brandenkopfstraße und Engelberg, sowie über den Hochwasserschaden Hotel Stube, im Nachgang zur Gemeindeveranstaltung am 07.07.2014.
- Die LTE Technik im Flurweg ist von D2 und ist schon länger im Einsatz, Telekom und 0² planen noch 2014 die Aufrüstung dieser Technik auf den Funkmasten im Jauschbach.
- Die nächste Gemeinderatsitzung findet am 15.09.2014 statt.
Bürgermeisteramt