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Rathaus & Bürger

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Archiv

icon.crdate05.11.2014

  1. Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Pz.12 vom 07.10. 2014 Bürgermeister Huber gab einen weiteren Sachstandsbericht über eine Grunderwerbsverhandlung

  1. Bürgerfrageviertelstunden

- Ein Bürger teilte mit, dass es zu den LEADER-Projekten nur wenige Informationen in der Öffentlichkeit gab und wenig diskutiert wurde. Derselbe Bürger frägt, warum dies nicht mehr in der Gemeinderatssitzung diskutiert wurde?
Bürgermeister Huber teilte mit, dass es 5 Pressemitteilungen in den Zeitungen gab, unter anderem auch mehrfache Aufrufe an Bürgerinnnen und Bürger, sich zu beteiligen und Ideen für die LEADER-Initiative zu liefern. Die Ideen müssen nicht von Gruppierungen geliefert werden. Es können auch Einzelpersonen Ideen abgeben.
- Ein weiterer Bürger frägt nach, ob und wann das Gemeindegebäude Kirchweg 6 saniert werden würde. Die restlichen Gebäude im Kirchweg, die der Gemeinde gehörten, wurde ja verkauft. Er bemängelte den Zustand des Hauses. Bürgermeister Huber antwortete darauf, dass das Gebäude auch saniert werden soll.
- Ein anderer Bürger bemängelte, dass im Bericht vom Gemeinderat steht, dass von ihm eine Frage gestellt worden ist, die aber ein Gemeinderat während der Sitzung gestellt hat. Bürgermeister Huber stellte dies richtig, dass die Frage von einem Gemeinderat gestellt wurde.
- Er frägt außerdem nach, warum auf den Untertitel beim Tagesordnungspunkt „Leader-Förderkulisse“ verzichtet wurde, weil viele Bürger mit diesem Begriff nichts anfangen können.
- Zudem sagte er, dass die Frage eines neuen Gemeinderates nach der Geschäftsordnung berechtigt gewesen ist und frägt, ob es nicht sinnvoll wäre eine zu erstellen, da ja nun drei verschieden Parteien im Gremium sitzen und mehr Diskussionsbedarf besteht.
Bürgermeister Huber antwortete, dass bisher dazu kein Anlass dafür bestand, aber die Entwicklungen den Bedarf einer Geschäftsordnung begründen.
- Die Gemeindeverwaltung hatte die Idee für die LEADER-Förderkulisse gebracht und sich damit beworben. Er bemängelte, dass es keine Bürgerveranstaltung gegeben hatte, wo die Bürger dazu aufgerufen wurden Ideen für das Projekt zu sammeln. Somit wurde das Bottom-up- Prinzip nicht eingehalten. Der Bürger fragt wann die Bewerbung abgegeben wurde.
Bürgermeister Huber teilte mit, dass die Bewerbung durch die Gemeinden Biberach, Nordrach, Zell a.H. und Oberharmersbach unter der Federführung v. Oberharmersbach Mitte/Ende August abgegeben wurde und dass fünf Pressemitteilungen veröffentlicht wurden, indem die Bürger zur Ideensammlung aufgerufen wurden.

  1. 3. Gemeindewald Oberharmersbach;

Beauftragung der Betriebsinventuraufnahmen (BI) im Jahr 2015 für die Forsteinrichtungserneuerung (FEE) im Jahr 2016 zum Stichtag 01.01.2017
Die Gemeinde Oberharmersbach wünschte die Durchführung einer Betriebsinventur nach dem vorgeschlagenen Verfahren des Regierungspräsidiums Freiburg.
Die Übernahme des Kostenanteils für den körperschaftlichen Waldbesitz mit 1/3 der Gesamtkosten wurde bestätigt. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 sowie auch die Betriebsplanung 2015 zu übernehmen.
Sollte der Marktpreis nach Ausschreibung durch das Regierungspräsidium Freiburg höher sein, als der jetzt beinhaltende Kalkulationspreis, wird jetzt schon die Zustimmung bis zu einem max. 10 % höheren Kostenanteil gegeben.

  1. 4. Erneuerung der Möblierung (Stühle/Tische) in der Reichstalhalle Oberharmersbach;

Hier: Beratung und Festlegung der LV-Positionen
Der Gemeinderat beschloss grundsätzlich, dass die Tische und Stühle erneuert werden sollten. Die Tische und Stühle werden in der Farbe: Buche angeschafft. Die Tischoberfläche soll wie vorher cremefarben sein, damit es in der Halle nicht zu dunkel wirkt.
Die Gelenkgleiter der Stühle, zur Schonung des neuen Hallenbodens sollen nur hinten angebracht werden und vorne die normalen Standard-Füße. Diese müssten allerdings verlängert werden, damit der Stuhl gerade steht. Sollte sich dies nicht kostenneutral auswirken, so wird der komplette Stuhl mit Gelenkgleiter ausgestattet. Außerdem wurde beschlossen, dass zusätzlich in die Stühle eine „Handtaschenkerbe“ eingefräßt werden soll. Über den Beschluss der Ausstattung der Stühle mit Polster wird nochmal beraten, wenn Vergleichsangebote vorliegen, da es sich hierbei um Mehrkosten von ca. 20.000,00 € handeln würde. Es werden 830 Stühle und 130 Tische für die Mehrzweckhalle angeschafft. Zudem wurde beschlossen, dass das alte Mobiliar für den Privatgebrauch zu einem günstigen Preis verkauft werden soll.

  1. 5. Betreuung von Schulkindern außerhalb der Unterrichtszeiten

Das Modul 3 für 65,00 € netto (Elternanteil) wird eingeführt, wenn mindestens 6 Schüler dies nutzen wollen. Dafür würde die Gemeinde 30,00€/Monat an Zuschuss beisteuern. Das Angebot ist verbindlich und gilt für ein Schuljahr. Für die Betreuung sollte das Soziale Netzwerk beauftragt werden. Entsprechende Verhandlungen sind noch zu führen.

  1. 6. Änderung der Hauptsatzung

Hauptsatzung vom 27.10.2014
Inhaltsübersicht

Abschnitt IForm der Gemeindeverfassung § 1
Abschnitt IIGemeinderat §§ 2,3
Abschnitt IIIAusschüsse des Gemeinderats § 4
Abschnitt IVBürgermeister §§ 5,6
Abschnitt VStellvertretung des Bürgermeisters § 7
Abschnitt VISchlussbestimmungen § 8

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat am 27.10.2014 folgende Hauptsatzung beschlossen:
I. Form der Gemeindeverfassung
§ 1 Gemeinderatsverfassung
Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister.
II. Gemeinderat
§ 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.
Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
§ 3 Zusammensetzung
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 12 ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte).
III. Ausschüsse des Gemeinderats
§ 4 Beschließende Ausschüsse
Es werden weder beratende noch beschließende Ausschüsse gebildet.
IV. Bürgermeister
§ 5 Rechtsstellung
Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.
§ 6 Zuständigkeiten
(1) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung der zuständigen Behörde geheim zu halten ist.
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:
2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 15.000 Euro im Einzelfall;
2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000,-- Euro im Einzelfall;
2.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Aushilfsbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen;
2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien;
2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 3.000 Euro im Einzelfall;
2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall,
2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe,
2.6.2 über 3 Monate bis zu 6 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 Euro,
2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 3.000 Euro beträgt;
2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 15.000 Euro im Einzelfall;
2.8.1 Der Bürgermeister ist bei diesen Vertretungsverhandlungen für die Gemeinde von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken, gemeindeeigenen Wohnraum oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 5.000 Euro im Einzelfall;
2.10 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 15.000 Euro im Einzelfall;
2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt;
2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat
2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz.
V. Stellvertretung des Bürgermeisters
§ 7 Stellvertreter des Bürgermeisters
Es werden 3 ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters aus der Mitte des Gemeinderates gewählt.
VI. Schlussbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Diese Hauptsatzung tritt am 01.11.2014 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Hauptsatzung vom 11.08.1980, mit ihren Änderungen außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt.
Oberharmersbach, den 31.10.2014
Siegfried Huber, Bürgermeister



Der Änderung bzw. Neufassung der Hauptsatzung wird zugestimmt.

  1. 7. Bürgernutzen 2014


Der Bürgernutzen soll wie im Vorjahr gemäß dem Haushaltsplan 2014 zur Auszahlung an die noch verbliebenen 11 Genussbürger kommen.


8.1 Bauantrag zur Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Flst. Nr. 514, Holdersbach 1 der Gemarkung Oberharmersbach
8.2 Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 506, Obertal
2, der Gemarkung Oberharmersbach
8.3 Bauantrag zur Errichtung eins Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 318, Talstr. 14, Oberharmersbach – Änderungspläne –

Von der Gemeinde wurden gegen diese Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben.


9. Wünsche und Anträge des Gemeinderates

- Anja Jilg wirbt für den neuen Verein S.T.A.R.K. e.V.! und verteilte Flyer. Der Verein hat 40 Mitglieder und ist auf weitere Mitgliedschaften angewiesen.
- Sonja Wurth bat darum, die Sitzungserläuterungen auch an der Leinwand für die Bürger zu zeigen, da es für diese schwierig ist, sonst den Sachverhalt nachzuvollziehen.

10. Bekanntgaben

- Bürgermeister Huber teilte mit, dass wieder zwei Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden. Von 247 gemessenen Fahrzeugen in der Waldhäuserstr. wurden 13 davon beanstandet. Der schnellste Fahrer war mit 46 km/h unterwegs.
Die zweite Messung fand im Hagenbach statt. Dort wurden von 144 gemessenen Fahrzeugen nur 5 beanstandet.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 17.11.2014 statt.

Bürgermeisteramt

Gelber Strich mit Bergen und Baum