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icon.crdate22.01.2015
- 1. Bürgerfrageviertelstunde
- Ein Bürger erkundigte sich wann die Wasserjahresabrechnung fertig ist.
Bürgermeister Huber antwortete, dass die Wasserabrechnungen bereits gedruckt wurden und in den nächsten Tagen versandt werden.
- Der gleiche Bürger fragte bis wann mit dem Haushaltsplan 2015 zu rechnen ist.
Bürgermeister Huber antwortete, dass dieser im Frühjahr 2015 fertiggestellt wird.
- 2. Annahme und Vermittlung von Spenden und Sponsorengeldern, Beschlussfassung nach § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden gem. o.g. Aufstellung für Investitionen und laufende Zwecke des Kindergartens, Brandenkopfschule und der Feuerwehr zu. Weiter stimmte er der Annahme der Sponsorengelder gemäß der vorliegenden Aufstellung für laufende Zwecke für die Gallenkilwi und dem Märchenhaften Oberharmersbach zu.
Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde sich in keinerlei Abhängigkeit zu den Spendengebern befindet.
- 3. Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereichs im Freibad Oberharmersbach;
hier: Vergabe der Abbruch und Rohbauarbeiten
Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhält die Firma Klaus Pfundstein Bauunternehmung, Elme 1, 77784 Oberharmersbach, als preisgünstigster Bieter, den Auftrag für die Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereichs im Freibad Oberharmersbach zum Angebotspreis von 15.519,08 €.
- 4. Regionale Schulentwicklung – Hinweisverfahren gemäß § 30 a Abs.2 Nr. 3 Schulgesetz i.V.m. § 30 b Schulgesetz
Die Gemeinde Oberharmersbach ist als Schulträger aufgefordert, in Abstimmung mit der Schulverwaltung eine regionale Schulentwicklung nach § 30 a Abs. 2 Nr. 1 Schulgesetz durchzuführen.
Sollte die Werkrealschule der Brandenkopf-Schule in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schuljahren die erforderliche Mindestschülerzahl 16 nicht erreichen und von Seiten des Schulträgers kein Antrag nach § 30 Schulgesetz auf Durchführung einer schulorganisatorischen Maßnahme gestellt werden, ist die Werkrealschule zum darauf folgenden Schuljahr durch die oberste Schulaufsichtsbehörde aufzuheben. Eine hiervon abweichende Regel (Ausnahmetatbestand) kann nur erfolgen, wenn kein entsprechender Bildungsabschluss an einer anderen öffentlichen Schule in zumutbarer Erreichbarkeit angeboten werden kann.
Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren ausschließlich die Werkrealschule berührt. Die Grundschule bleibt unangetastet.
Mit Schreiben vom 05.01.2015 hat die Bürgerliste Oberharmersbach, Frau Gemeinderätin Sonja Wurth und Herr Gemeinderat Roland Buttgereit, einen Antrag gestellt, einen „Schulbeauftragten“ aus der Mitte des Gemeinderates zu bestimmen, der analog Funktionen wie beim „Kindergartenbeauftragten“ wahrnehmen soll.
In der jetzigen Situation unserer Werkrealschule wäre die Schaffung eines Schulbeauftragten sicherlich hilfreich.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1) Mit der Stadt Zell a.H. als Träger des Bildungszentrum Ritter von Buß und dem dortigen Rektor Martin Teufel sind Abstimmungsgespräche zu führen. Eine für unsere Werkrealschule förderliche Lösung sollte gemeinsam gefunden werden.
2) Eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle Oberharmersbacher ist durchzuführen, an der insbesondere auch die Leitende Schulamtsdirektorin Frau Gabriele Weinrich teilnehmen soll.
Der Veranstaltungstermin sollte noch vor der Phase der Schulartwahl für den Übergang von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen erfolgen.
3) Aus der Mitte des Gemeinderates wurde Gemeinderätin Sonja Wurth zum „Schulbeauftragten“ gewählt bzw. bestimmt.
- 5. Beauftragung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
In der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes „Windkraft“ der Verwaltungsgemeinschaft Zell sind aktuell die Suchräume OBH 2 „Brandenkopf/Steigleskopf“, OBH 3 „Reiherskopf“ und OBH 4 „Regeleskopf“ im Verfahren
Es hat sich herausgestellt, dass diese Suchräume größtenteils im Höhenzug Lebensraum des Auerhuhnes sind und damit dies höchst problematisch ist.
Folgende Vorgehensweise wurde von der Verwaltung vorgeschlagen:
- Das E-Werk Mittelbaden hat angeboten, ein mehrjähriges artenschutzrechtliches Gutachten in Auftrag zu geben, welches das Auerwild in den Wintermonaten in den vorgenannten Windkraftgebieten untersucht. Es geht dabei um die Standorte Steigleskopf, Reiherskopf, Regeleskopf. Die Untersuchungskosten belaufen sich für alle drei Standorte auf ca. 3.000,-- € p.a.
Dies wären bei 5 Jahren = 5 x 3.000,-- € = 15.000 €. Mit dem Untersuchungsraum wäre die Gemeinde Oberwolfach genauso betroffen, da die Gemarkungsgrenze auf dem Kamm verläuft.
- Das E-Werk Mittelbaden würde die Beauftragung durchführen und auch die Kosten tragen. Bei einer späteren Nichtunterzeichnung eines Pachtvertrages würde sich die Gemeinde Oberharmersbach und die Gemeinde Oberwolfach mit jeweils einem Anteil von 50 % an den Kosten beteiligen, einschließlich eines Risikozuschlages von 40 %.
Damit wäre auch die Möglichkeit gegeben, selbst das Projekt weiter zu entwickeln oder an einen X-beliebigen anderen Projektentwickler zu übertragen. Die Ergebnisse werden in diesem Falle im Gegenzug zur Verfügung gestellt, wenn das E-Werk Projektentwickler bleibe, entstehen keine Kosten.
- Die Gemeinde Oberwolfach würde 50 % dieser Kosten, im Falle einer eigenen Entwicklung tragen und hat die vorliegende Vertragsvereinbarung schon unterzeichnet.
Dem Beschlussvorschlag, das E-Werk Mittelbaden mit der artenschutzrechtlichen Untersuchung zu beauftragen wurde zugestimmt.
- 6. Bauanträge
- Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 231/1, Waldhäuser 28, - Anbau einer Terrasse an den bestehenden Balkon im DG mit Gartentreppe auf dem Grundstück Flst. Nr. 9/1 - jeweils auf der Gemarkung Oberharmersbach. |
Von der Gemeinde wurden gegen diese Bauanträge keine Einwendungen erhoben.
- Rückblick 2014