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icon.crdate13.02.2015
- Bürgerfrageviertelstunde
- Eine Bürgerin fragte, ob die Gespräche bzgl. der neuen Schulsituation schon stattgefunden haben. Bürgermeister Huber antwortete, dass das Gespräch terminiert ist und noch vor der großen Informationsveranstaltung stattfinden soll.
- Außerdem fragte Sie, ob es stimmt, dass der Tag der offenen Tür in der Brandenkopf-Schule nicht mehr durchgeführt werden soll. Dies wäre schade für unsere Schule.
Bürgermeister Huber entgegnete, dass ihm dies nicht bekannt sei.
- Ein weiterer Bürger erkundigte sich, ob man sich auf den Bericht aus dem Gemeinderat verlassen kann. Er nannte ein Beispiel worin der Bericht im Amtsblatt von dem im Internet abwich. Bürgermeister Huber teilte mit, dass man sich auf den Bericht vom Gemeinderat verlassen kann und ggf. Abweichungen korrigiert werden.
Hierzu wird darauf hingewiesen, dass zu TOP 6 der öffentl. Sitzung vom 19.01.2015 das E-Werk Mittelbaden AG & Co.KG mit der Durchführung der mehrjährigen artenschutzrechtlichen Untersuchungen am Steigeleskopf, Reiherskopf und Regelskopf mit 5 Dafür-Stimmen, 1 Gegenstimme und 6 Enthaltungen beauftragt wurde.
- Breitbandversorgung in der Gemeinde Oberharmersbach;
- a.) Information über die aktuelle Versorgungssituation
- b.) Möglichkeiten des Ausbaus der Bandbreiten im Rahmen der bevorstehenden Tiefbauarbeiten der BEO
Die Informationen wurden zur Kenntnis genommen. Für die nächste Gemeinderatssitzung sind Planungsangebote bzw. Varianten einzuholen und vorzulegen. Eine Gesamtplanung wird favorisiert.
- Betreuung von Grundschulkindern außerhalb der Unterrichtszeiten;
- Abschluss eines Dienstvertrag mit dem Verein Soziales Netzwerk Oberharmersbach e.V.
Betreuungskonditionen:
Betreuungszeitrahmen:
Montag bis Donnerstag 14.30 h bis 16.00 h
Freitag 12.00 h bis 16.00 h
In den Ferien erfolgt keine Betreuung.
Betreuungsgebühr
Die Betreuungsgebühr beträgt pro Kind = 65,00 €/Monat. Im Ferienmonat August wird keine Gebühr erhoben.
Sonstige Bedingungen
Die Anmeldung ist verbindlich bis Ende des jeweiligen Schuljahres.
Eine Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlung der Betreuungsgebühr. Ausnahmen nur bei Wegzug aus der Gemeinde oder wenn das Kind krankheitsbedingt für längere Zeit, d.h. mindestens einen vollen Monat, nicht am Unterricht teilnehmen kann. In diesem Fall muss auch eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Dem vorliegenden Dienstvertrag mit dem Sozialen Netzwerk zur Übernahme der Betreuung von Grundschulkindern außerhalb der Unterrichtszeiten wurde zugestimmt. Die Aufnahme der Grundschulkinder erfolgte gem. den vorgenannten Bedingungen. Eine tageweise Betreuung wird nicht angeboten.
Der voraussichtliche Betreuungsbeginn ist der 09.03.2015.
- Dienstvertrag über die Betreuung der Mensa in der Brandenkopf-Schule mit dem Sozialen Netzwerk Oberharmersbach e.V.;
- hier: Anpassung der Vergütung
Mit Schreiben vom 20.01.2015 informierte der Verein Soziales Netzwerk Oberharmersbach e.V. über die Anpassung des Entgeltes zum 01.01.2015 um 1,00 € auf somit 14,00 €/Einsatzstunde.
Der Ergänzung des § 5 des o.g. Dienstvertrags wurde zugestimmt. Ab 01.01.2015 wird jede Einsatzstunde mit 14,00 € vergütet.
- Preisgestaltung des Mittagessen in der Brandenkopf-Schule und im Kinderhaus Sonnenblume
Ausgabeort | Essensart | Einkaufspreis beim Caterer | BISHERIGER Verkaufspreis in unserer Bildungs- einrichtung | NEUER Verkaufspreis in unserer Bildungs- einrichtung | |
Brandenkopf-Schule | Gemäß Speiseplan | 3,20 € | 3,50 € | Schüler | |
Brandenkopf-Schule | Spätzle mit Soße + Salat | 2,50 € | 3,00 € | Schüler | |
Brandenkopf-Schule | Spontan-Esser „Spätzle mit Soße | 2,00 € | 2,50 € | Schüler | |
Brandenkopf-Schule | Gemäß Speiseplan | 3,20 € | 4,50 € | Lehrkräfte und andere | 3,50 € |
Kinderhaus Sonnenblume | Gemäß Speiseplan | 2,50 € | 3,00 € | Kinder | |
Kinderhaus Sonnenblume | Gemäß Speiseplan | 2,50 € Ergibt 2 Kleinkind-portionen | --- | Kinder Kleinkind-bereich | 1,50 € |
Kinderhaus Sonnenblume | Dto., aber Erwachsenenportion | 3,80 € | 4,50 € | 3,50 € | |
Dto., aber Erwachsenenportion für max. 2 Personen, die das Mittagessen pädagogisch begleiten | 3,80 € | 3,50 € | FREI |
Den neuen Preisen (rot / Spalte „Neuer Verkaufspreis“) wird zugestimmt. Die Preise gelten ab 01.03.2015.
- Periodische Überprüfung der Klimaeigenschaften und der lufthygienischen Verhältnisse bei anerkannten Luftkurorten nach § 9 Kurortegesetz für Baden-Württemberg
- hier: Ergebnis der Überprüfung - Information des Gemeinderats
Zwischenzeitlich liegt das amtliche Gutachten des Deutschen Wetterdienstes vom 09.Januar 2015 vor. Daraus hat sich ergeben, dass weiterhin alle Bedingungen für das Prädikat „Luftkurort“ erfüllt sind.
Auch das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom 20.01.2015 mitgeteilt, dass auch aus Ihrer Sicht das Prädikat „Luftkurort“ bestätigt werden kann.
Damit steht die nächste einjährige Messreihe zur Überprüfung der Luftqualität und des Bioklimas erst wieder im Jahr 2019 an.
Der Gemeinderat nahm von dem Gutachten des Deutschen Wetterdienstes sowie von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Weiterführung des Prädikates „Luftkurort“ zustimmend Kenntnis.
- Wünsche und Anträge der Gemeinderäte:
-Es wurden keine Wünsche und Anträge der Gemeinderäte hervorgebracht.
Bekanntgaben:
- Der Hochwasserschaden am 07. Juli 2014 im Gasthaus Stube ist weitestgehend abgeschlossen.
- Die Telefonica GmbH und Co.KG plant die Erweiterung auf LTE am Funkmast im Jauschbach.
- Bürgermeister Huber verteilte eine Broschüre über den „Regionalplan Südlicher Oberrhein“
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 02.03.2015 statt.
Bürgermeisteramt