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icon.crdate15.07.2015
Bericht aus dem Gemeinderat vom 06.07.2015
Vor Sitzungsbeginn war der GR eingeladen, die Straße im Limrain zu besichtigen, Treffpunkt war 18:15 an der Limrainbrücke:
Besichtigt wurde die Limrainstraße im Verlauf von der Brücke aufwärts bis zur Bergkuppe entlang der Grundstücke. Der Grundstückseigner von Limrain 3 hat bei der Verlegung der Oberflächenwasserableitung mitgeholfen. Die Verwaltung wird eine Stellungnahme dazu erarbeiten und dem GR vorlegen.
1. Bürgerfrageviertelstunde
Es wurde keine Frage gestellt.
2. Betreuung von Schulkindern außerhalb der Unterrichtszeiten;
Sachstandsbericht und Beratung über eine veränderte Ausrichtung
Das Betreuungsangebot wird ab dem 01.09.2015 auf 18,5 Std ausgeweitet, der Elternbeitrag auf 85,00 € angehoben. Der Vertrag mit dem Verein Soziales Netzwerk e.V. wird für das
kommende Schuljahr um diesen Umfang angepasst.
3. Übernahme der anteiligen Schülerbeförderungskosten für alle Schularten durch die Gemeinde Oberharmersbach;
hier: Festsetzung des kommunalen Förderbeitrags zum Eigenanteil infolge Tariferhöhung der TGO zum 01.09.2015
Der Zuschuss (Kommunaler Förderbetrag der Schülerbeförderung zur Reduzierung des Eigenanteils) der Gemeinde wird ab dem Schuljahr 2015/2016 auf monatlich 17,00 €/Schüler
festgesetzt.
Die Regelung zur Teilerstattung der Schülerbeförderungskosten für Oberharmersbacher Kinder die eine auswärtige Schule besuchen, wird wie im letzten Jahr beibehalten.
4. Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2015
Die Haushaltssatzung ist gem. § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Die Beratung fand in der öffentlichen Sitzung am 15.06.2015 statt.
Alle Änderungen aus der Haushaltsberatung sind in den Haushaltsplan aufgenommen worden, es wurde folgende Haushaltssatzung 2015 mit Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Wasserversorgung beschlossen:
a) Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 7.366.450 €
davon im Verwaltungshaushalt 6.242.100 €
im Vermögenshaushalt 1.124.350 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von 790.000 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 585.000 €
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 800.000 €
festgesetzt.
§ 3 Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 340 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge
§ 4 Bürgergenussauflage
Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 € je Los festgesetzt.
Aufgrund der §§ 8 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den §§ 39 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für den Regiebetrieb Wasserversorgung:
b) Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 256.100 €
davon im Erfolgsplan 195.500 €
im Vermögensplan 60.600 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0 €
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 €
festgesetzt.
5.1 Bauantrag zur Errichtung eines Leuchtwerbeschildes auf dem Grundstück Flst. Nr. 307/15, Dorf 72, der Gemarkung Oberharmersbach
Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden gegen diesen Bauantrag keine Einwendungen erhoben.
5.2 Bauantrag zum Umbau des Wohnhauses und Anbau eines Wintergartens im Untergeschoss auf dem Grundstück Flst. Nr. 807, Gartenweg 9, der Gemarkung Oberharmersbach
Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden gegen diesen Bauantrag keine Einwendungen erhoben. Dem Antrag auf Abweichung wurde ebenfalls zugestimmt.
6. Wünsche und Anträge der Gemeinderäte
Ein Gemeinderat erkundigt sich beim Vorsitzenden, ob die Rechnung für die Rechtsberatung der Gemeinde schon bezahlt sei. Er habe seine Rechnung mittlerweile beglichen und betrachte die Sache damit als erledigt. Nun frage er sich, wie hoch die Rechnung der Gemeinde sei.
BM Huber erklärt daraufhin, dass die Rechnung sich auf über 8 Tausend € belaufe, gerechnet hatte er mit maximal 5 Tausend € und verteilte daraufhin an alle GRe ein Schreiben über die damalige Eilentscheidung nach § 43 Abs. 4 GemO. Von den angefallenen 55 Std. Beratungsleistungen wurden lediglich 28 Stunden vergütet.
GRin Wurth erkundigt sich nach der konstituierenden Sitzung des neuen Leader-Vereins und wer mit der Teilnahme daran beauftragt wurde.
BM Huber erklärt daraufhin, dass er teilgenommen habe und die Beauftragung aus den bisherigen Beschlüssen ableite, zudem könne jeder Bürger für 5 € (und jeder Verein für 15 €) Mitglied werden und ebenfalls teilnehmen.
Gefragt antwortet der BM, dass an der Versammlung aus Oberharmersbach weiter ein Gemeinderat und eine Vertreterin der Landfrauen teilgenommen haben.
GRin Wurth wünscht sich bessere Informationen zu diesem Thema.
GR Kasper fragt, ob die Beauftragung der Rechtsanwältin im Eilentscheidungsverfahren rechtens war und und bittet um rechtliche Überprüfung.
7. Bekanntgaben
- Termin Verabschiedung Herr Rektor Becherer, BM lädt auch mündlich dazu ein
- Eine Erzieherin darf aufgrund der Schwangerschaft nicht weiter beschäftigt werden,
die Ausschreibung der Stelle ist bereits im Gange
- Für das Schuljahr 2015/16 hat das Staatl. Schulamt Offenburg eine Inklusionsklasse genehmigt.
Damit erhält das (Grundschul-)Lehrerteam personelle Verstärkung und eine Betreuungskraft.
- Der neu verlegte Sportboden in der Reichstalhalle haftet wohl nicht richtig, derzeit wird mit der
ausführenden Firma der Schaden geprüft.
- Der Petitionsausschuss und der Landtag von Baden-Württemberg konnten einer Petitions-
eingabe eines Oberharmersbacher Bürgers nicht abhelfen. Der Beschluss ist unter der Landes-
Landtagsdrucksache vom 18.06.2015 veröffentlicht.
Bürgermeisteramt