Archiv
icon.crdate03.08.2011
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.07.2011
1) Neufestsetzung der Kindergartengebühren des Kindergarten "Sonnenblume" ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 mit gleichzeitiger Anpassung des Elternbeitrags für die Kernzeitbetreuungsmöglichkeit für die Grundschüler und für das Betreuungsangebot für Kinder im Alter unter 3 Lebensjahren
In Kindergarten Sonnenblume werden derzeit 89 Kinder betreut.
Die Einnahmen und Ausgaben haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2011 (Plan) | 2010 (RE) | 2009 (RE) | 2008 (RE) | 2007 (RE) | |
Einnahmen | 229.390 € | 209.331 € | 242.107 € | 193.856 € | 201.736 € |
Ausgaben | 483.600 € | 432.116 € | 434.698 € | 460.311 € | 374.440 € |
Defizit | 254.210 € | 222.785 € | 192.591 € | 266.455 € | 172.704 € |
KD-Grad | 47,43 % | 48,44 % | 55,70 % | 42,11 % | 53,88 % |
Im vergangenen Jahr konnte das geplante Defizit von 258.000 Euro durch geringere Ausgaben (Personal) und gestiegene Einnahmen (Gebühren) verringert werden. Der Kostendeckungsgrad im Rechnungsjahr 2010 lag daher 5 % über dem geplanten Kostendeckungsgrad von 43 %. Durch steigende Personalkosten ist aber weiterhin mit einem sinkenden KD-Grad zu rechnen.
In vielen umliegenden Kommunen wurden bereits die Gebühren für die kommenden zwei Kindergartenjahre erhöht.
Von der Verwaltung wurde angeregt, sich an den umliegenden Kommunen zu orientieren und die Gebühren entsprechend anzuheben. Es wurde daher vorgeschlagen die Kindergartengebühren um jeweils 2 Euro ab dem 01.09.2011 und wiederum um 2 Euro ab dem 01.09.2012 zu erhöhen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.05.2003 beschlossen, ab dem Kindergartenjahr 2003/2004 für das Angebot eines Obst- und Gemüsefrühstücks sowie für weitere Aktivitäten, wie z. B. Brotbacken u. a., einen Aufschlag von 1,00 € auf den regulären Elternbeitrag festzusetzen. In der Sitzung vom 06.06.2011 wurde der Aufschlag auf 2,00 € erhöht. Dieser Aufschlag wird nicht gesondert erhoben, sondern erhöht die unten genannten Gebühren entsprechend.
Somit ergeben sich folgende Gebühren:
Gebühr bisher | Gebühr 2011/2012 | Gebühr 2012/2013 | |
Regelöffnungszeit | |||
8 - 12 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr | |||
1. Kind | 78,00 € | 80,00 € | 82,00 € |
2. Kind | 38,00 € | 40,00 € | 42,00 € |
Verlängerte Öffnungszeit 7.30 – 13.30 Uhr | |||
1. Kind | 78,00 € | 80,00 € | 82,00 € |
2. Kind | 38,00 € | 40,00 € | 42,00 € |
Verlängerte Regelöffnungszeit 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr | |||
1. Kind | 90,00 € | 92,00 € | 94,00 € |
2. Kind | 39,00 € | 41,00 € | 43,00 € |
Nachmittagsgruppe | |||
1. Kind | 39,00 € | 41,00 € | 43,00 € |
2. Kind | 19,00 € | 21,00 € | 23,00 € |
Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren:
Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren wurde zum 01.09.2005 am Kindergarten „Sonnenblume“ eingeführt. Die Elternbeiträge werden für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren gestaffelt. Ein Anrecht auf einen ermäßigten Beitrag für ein 2. Kind entfällt aufgrund des höheren Betreuungsaufwands. Die Eltern können die Kinder innerhalb der vorgegebenen Öffnungszeiten ihrem gewählten zeitlichen Rahmen abgeben.
Im Vergleich zu umliegenden Gemeinden sind die Gebühren für die Kleinkindbetreuung in Oberharmersbach sehr niedrig.
Die Verwaltung schlug vor auch diese Gebühr in Oberharmersbach den Gebühren der umliegenden Gemeinden, insbesondere der Stadt Zell anzupassen. Wobei die Abstufung nach der Betreuungszeit beibehalten werden soll. Daraus würden sich folgende Einzelgebühren ergeben:
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren | Bisherige Gebühr | Kindergartenjahr 2011/2012 | Kindergartenjahr 2012/2013 |
Betreuung bis zu 3 h | 84,00 € | 95,00€ | 100,00 € |
Betreuung bis zu 4 h | 94,00 € | 105,00 € | 110,00 € |
Betreuung bis zu 5 h | 104,00 € | 115,00 € | 120,00 € |
Betreuung bis zu 5,5 h | 114,00 € | 125,00 € | 130,00 € |
Zzgl. des Monatsbeitrags für Getränke und Obst. (2 € pro Kind)
Kernzeitbetreuung für Grundschüler und Sonderformen:
Des weiteren hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 29.07.2002 die Einrichtung einer Kernzeitbetreuungsmöglichkeit für Grundschulkinder beschlossen und den Elternbeitrag hierfür auf 50 % des Regelbeitrags im Kindergarten festgesetzt. Der Elternbeitrag liegt derzeit bei 50 € gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 31.Mai 2010 und Beschluss vom 06.06.2011. Da dieser Betrag größer ist als 50 % des Regelbeitrags, wird vorgeschlagen diesen Betrag nicht weiter zu erhöhen.
Gemäß Beschluss vom 06.06.2011 werden folgende Möglichkeiten der Grundschulkindbetreuung angeboten.
Grundschulkindbetreuung während der Schulzeit | |
Modul 1: | |
07.30 Uhr bis Schulbeginn | |
1.Kind | 15,00 € |
2.Kind | 10,00 € |
Modul 2: 12 - 15 Uhr | |
1. Kind | 50,00 € |
2. Kind | 35,00 € |
Modul 3: 12 - 16.30 Uhr | |
1. Kind | 65,00 € |
2. Kind | 45,00 € |
Inklusive der 2,00 € für Getränke und Obst.
Mittagessen für Schulkinder kostet 2,50 € am Tag extra.
Betreuung von Grundschulkindern während den Ferien, die in der Grundschulkindbetreuung sind.
Modul 1: 3,60 € für eine Betreuung ab 7:30 Uhr- Schulbeginn
Modul 2: 2,00 € für eine Betreuung von 12 – 15 Uhr
Modul 3: 1,30 € für die Betreuung von 12 – 16:30 Uhr
Zzgl. 0,80 € bei einer Kombination der ersten und der zweiten Variante oder
Zzgl. 0,50 € bei einer Kombination der ersten und der dritten Variante.
Inklusive der 2,00 € für Getränke und Obst. Die Ausgabe des Mittagessens erfolgt in den Ferien nach individueller Absprache. Max. Betreuung: 6 Std.
Betreuung von Besuchskindern während der Schulzeit und Ferien
Kinder die nicht regulär im Kindergarten betreut werden, können gegen eine Gebühr von 5 € täglich (inkl. 2,00 € für Getränke und Obst) die Regelöffnungszeit, die verlängerte Öffnungszeit in Anspruch nehmen.
Sonderformen der Kinderbetreuung
Zusätzlich werden Mischformen der Kinderbetreuung angeboten. Die Eltern können Tage vereinbaren an denen die Kinder die verlängerten oder die regulären Öffnungszeiten nutzen. Hierfür wird ein Zusatzbetrag von 10,00 € erhoben.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
a) Die Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens werden für das Kindergartenjahr 2011/2012 und für das Jahr 2012/2013 entsprechend dem Vorschlag (Tabelle 1) zzgl. 2,00 €/Kind für Obst und Gemüse, Frühstück etc. festgesetzt. Danach betragen die Kindergartengebühren für die Regelöffnungszeit 82,00 € im Jahr 2011/2012 und 84,00 € 2012/2013. Alle weiteren Gebühren wurden gemäß obiger Aufstellung (Tabelle 1) entsprechend angehoben.
b) Der Aufschlag von 2,00 €/Kind wird nicht gesondert erhoben, sondern erhöht den Kindergartenbeitrag um 2,00 € zur Erhöhungsempfehlung neue Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2011/12 und 2012/2013 (Tabelle 1).
c) Die Elternbeiträge für das Angebot „Betreuung für Kinder unter 3 Jahren“ werden wie folgt festgesetzt:
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren | Kindergartenjahr 2011/2012 | Kindergartenjahr 2012/2013 |
Betreuung bis zu 3 h | 95,00 € | 100,00 € |
Betreuung bis zu 4 h | 105,00 € | 110,00 € |
Betreuung bis zu 5 h | 115,00 € | 120,00 € |
Betreuung bis zu 5,5 h | 125,00 € | 130,00 € |
Der Aufschlag von 2,00 €/Kind wird nicht gesondert erhoben, sondern erhöht den in obiger Tabelle dargestellten Elternbeitrag um jeweils 2,00 €.
Die Elternbeiträge zur Betreuung für Grundschüler und zur Nutzung der Sonderformen wurden wie vorgeschlagen, für den gleichen Zeitraum festgesetzt.
2) Brandverhütungsschau in der Reichstalhalle Oberharmersbach;
Auftragsvergabe der Bauleistungen zur Umsetzung der Auflagen:
a.) Rauchabzugsöffnungen
b.) Blitzschutzanlagen am Anbau
c.) Selbstschließende Rauchschutztüren im UG
Bei einer Brandverhütungsschau in der Reichstalhalle Oberharmersbach wurden durch einen Brandsachverständigen und dem Baurechtsamt Zell a. H. bauliche Ausführungen bemängelt, die nach den heutigen gesetzlichen Grundlagen für Versammlungsstätten nicht mehr zulässig sind und daher erneuert werden müssen.
Der Bereich der Sicherheitsbeleuchtung und der Sicherheitsstromversorgung wurde bereits umgesetzt.
Mit der nun abschließenden Maßnahme sind folgende Bauwerke auf den neuesten Stand der Technik zu bringen:
a) Rauchabzugsöffnungen,
b) Blitzschutzanlage am Anbau (Vielzweckraum und Probelokal),
c) selbstschließende Türen im Untergeschoss der Reichstalhalle
a) Rauchabzugsöffnungen:
„Die Rauchabzugsöffnungen (Oberlichtöffnungen) in der Außenwand sind funktionsfähig und gangbar herzustellen. Die Öffnungen können auch mit einem sicheren elektrischen Bedienungssystem ausgestattet werden. Die Bedienungseinrichtung (Fernbedienung) ist im Foyer an einer gut zugänglichen Stelle anzubringen.“
Für die Umsetzung der elektrischen Funktionsfähigkeit der Rauchabzugsöffnungen wurden Materialangebote von zwei Firmen angefordert. Da bis zur Gemeinderatssitzung nur ein Angebot eingegangen ist, wurde die Verwaltung ermächtigt, nach Eingang des zweiten Angebotes den Auftrag an den günstigsten Bieterder zu vergeben. Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 11.000 € netto.
Die Montage erfolgt durch Hausmeister Jürgen Kornmayer und einem Bauhofmitarbeiter. Die Kosten für die Montage, den Steiger, Rohr- und Elektroleitungen werden mit ca. 6.000 € angesetzt.
b) Blitzschutzanlage am Anbau
Nach den Richtlinien der Versammlungsstättenverordnung ist die Errichtung eine Blitzschutzanlage auf dem Hallenanbau notwendig. Daher wurde von der Fa. Lösch, Brandschutzbau, Offenburg, ein Angebot eingeholt. Die Fa. Lösch hat bereits die Blitzschutzanlage an der Halle errichtet.
Das Angebot beläuft sich auf 1.800,00 € zzgl. MWSt.
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Erweiterung der Blitzschutzanlage an die Fa. Lösch, Brandschutzbau in Offenburg zu vergeben.
c) Selbstschließende Rauchschutztüren im UG
Im Untergeschoß sind an folgenden Stellen selbstschließende Rauchschutztüren nach DIN 18095 einzubauen:
- Zugänge zum Raum Tourist-Info,
- Zugang zum Putzraum
- Zugang zum Sportbereich
- Drei weitere Türen (WC-Damen, WC-Herren und die Verbindungstüre in den Leseraum) sind ebenfalls auszutauschen
Den Auftrag zur Lieferung und Einbau der o.g. Türen erhielt der günstigste Bieter, die Fa. August Kempf, Talstraße 67, 77784 Oberharmersbach zum Angebotspreis von 6.301,90 € zzgl. MWSt.
Im Haushaltsplan sind 27.000 € veranschlagt. Dieser Betrag wird für die o.g. Maßnahmen nicht ausreichend sein.
Daher sind überplanmäßige Ausgaben von ca. 3.000 – 4.000 € notwendig. Diesen außerplanmäßigen Ausgaben wurde ebenfalls zugestimmt.
3. Gewerbegebiet 'Am Erlenbach';
Interkommunale Trägerschaft
In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2008 wurde der Gemeinderat erstmals über das Interkommunale Gewerbegebiet „Am Erlenbach“ in Zell a. H. informiert.
In der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2009 wurde der Gemeinderat detailliert über den Planungsstand des Bebauungsplanverfahrens informiert. Hierbei wurde der Beschluss gefasst, dass die Gemeinde Oberharmersbach ihr Interesse an einer Beteiligung am Interkommunalen Gewerbegebiet „Am Erlenbach“ in Höhe von 13 % bekundet.
Nach umfangreichen Abstimmungen mit dem Landratsamt sind die Vorbereitungen zur Interkommunalen Trägerschaft des Gewerbegebiets „Am Erlenbach“ nun soweit gediehen, dass die Übertragung vollzogen werden kann. Die Beteiligungsverhältnisse an Lasten und Nutzen des Gewerbegebiets sollen künftig wie folgt lauten:
Stadt Zell am Harmersbach 60,01 %
Gemeinde Biberach 13,33 %
Gemeinde Nordrach 13,33 %
Gemeinde Oberharmersbach 13,33 %
Der Gemeinderat bestätigte die Beteiligung am Interkommunalen Gewerbegebiet „Am Erlenbach“ in Zell am Harmersbach.
Die Gemeinde Oberharmersbach überträgt die Trägerschaft des Gewerbegebiets „Am Erlenbach“ der Verwaltungsgemeinschaft und stimmt der diesbezüglichen Änderung der Vereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft zu. (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage).
Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Gemeinde Oberharmersbachl im Gemeinsamen Ausschuss, die Beschlüsse gemäß den Gemeinderäten vorliegenden Anlage zur Sitzungsvorlage zu fassen.
4. Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2010
Rechnungsamtsleiter Bernhard Oehler stellte die Zahlen der Haushalteinnahme- und ausgabereste für das Jahr 2010 vor und gab einen kurzen Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr.
Folgende Haushaltseinnahmreste wurden vom Rechnungsjahr 2010 nach 2011 übertragen:
Haushaltseinnahmereste | ||
1300.361 | Zuschüsse und Zuweisungen für das Feuerwehrfahrzeug | 141.000 € |
5710.361 | Zuschuss für die Heizungsanlage im Freibad | 26.100 € |
6150.361 | Zuschüsse Ortskernsanierung durch das Land | 51.900 € |
7910.368 | Projekt Barrierefrei (LEADER-Projekt) Zuschuss | 6.000 € |
8800.340 | Verkauf Kirchweg 5 | 100.000 € |
Summe | 298.000 € |
Die Haushaltsausgabereste wurden entsprechend einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und gemäß den maßgebenden gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorschriften wie folgt gebildet:
Haushaltsausgabereste | ||
1300.9351 | Feuerwehrfahrzeug | 251.000 € |
2150.94105 | Fenstersanierung Jauschbach 6 | 6.000 € |
2150.94104 | Sanierung Schule Jauschbach | 4.760 € |
5710.9401 | Sanierung Wärmepumpe Freibad | 54.900 € |
6150.960 | Ortskernsanierung | 50.000 € |
7510.941 | Urnengrabfeld, Rollrasen | 1.900 € |
7510.94102 | Sanierung Leichenhalle | 7.200 € |
7510.950 | Sammelgrabstätte | 13.400 € |
7700.935 | Kreissäge Bauhof | 4.400 € |
7910.9402 | Barrierefrei (LEADER-Projekt) | 2.700 € |
8400.962 | Bauliche Verbesserung Halle | 2.000 € |
8810.950 | Erschließungsweg Bärsbach | 10.000 € |
Summe | 408.260 € |
Die Haushaltsausgabereste wurden nach den zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich noch anfallenden Ausgaben bzw. voraussichtlich noch eingehenden Einnahmen gebildet.
Der Gemeinderat nahm die Bildung der Haushaltseinnahme- und ausgabereste 2010 , sowie den Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr zustimmend zur Kenntnis.
5. Zuschuss der Gemeinde Oberharmersbach für Ferienfreizeiten in 2011
Mit Beschluss vom 15.09.2008 hat der Gemeinderat festgelegt, Ferienfreizeiten finanziell mit einem Betrag von 10 € / Teilnehmer zu bezuschussen.
Die Beschlussfassung erfolgte jedoch dahingehend, dass Anträge jeweils der Einzelfallentscheidung bedürfen.
Mit Anträgen vom 04.07.2011 und 11.07.2011 haben die Pfarrei St. Symphorian Zell und die DJK Oberharmersbach jeweils um die Bezuschussung der stattfindenden Ferienlager gebeten.
Der Gemeinde beschloss, für die Ferienfreizeit des KJG-Ferienlagers der Pfarrei St. Symphorian Zell a.H. (in Schluchsee) und das Ferienlager der DJK Oberharmersbach in Schonach jeder teilnehmende Oberharmersbacher Person ein Zuschuss in Höhe von 10,00 € zu gewähren.
5) Bauantrag zum Aufbau einer Dachgaube und zur Balkon- und Dachverlängerung auf dem Grundstück Flst.Nr. 830, Flurweg 16, der Gemarkung Oberharmersbach
Der Gemeinderat stimmte dem o.g. Bauantrag zu.
6) Bekanntgaben
- Am Freitag, den 29.07.2011 findet ein Gemeindebesuch des Regierungspräsidenten Julian Württemberger u.a. mit dem Themen Bioenergiedorf und Windkraftnutzung im Schwarzwald statt.
- Für den 30.07.2011 war ursprünglich eine Exkursion im Rahmen der Gewinnes „Bionenergiedörfer am Start“ geplant. Da man jedoch das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Machbarkeitsstudie abwarten möchte, wurde die Exkursion auf September verlegt. Der genaue Termin wird öffentlich bekanntgegeben, damit Interessierte aus der Bevölkerung an der Exkursion teilnehmen können. Die Machbarkeitsstudie wird nach Auskunft der KEA und der Ortenauer Energieagentur Ende Juli Anfang August vorliegen.
- Der Vorderwälder Farre bei Landwirt Tobias Kornmayer, Billersberg wurde an den Schlachthof abgegeben. Der Kauf eines Farren steht noch an.
- Die ausgeschriebene Stelle der Geschäftsführung beim Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis ist inzwischen vergeben worden. Geschäftsführerin ist Frau Dr. Regina Ostermann, aus Meißenheim.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 12.09.2011 statt.
Bürgermeisteramt