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Archiv

icon.crdate02.11.2011

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 31.10.2011


1.) Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Gemeinde Oberharmersbach ist wie alle Kommunen in Baden-Württemberg aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 verpflichtet, eine Aufteilung der Abwassergebühr vorzunehmen. Nur Gemeinden die einen sehr geringen Teil ihrer (Abwasser-) Kosten für das Regenwasser aufbringen müssen können über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr selbst entscheiden.
Die gesplittete Abwassergebühr führt grundsätzlich zu keinen Mehreinnahmen bei der Gemeinde. Lediglich der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten steigen. Die Justiz will durch die Teilung der Gebühr erreichen, dass die Haushalte gerecht behandelt werden und nur für den Aufwand zahlen den sie verursachen. Das bedeutet in der Praxis eine Umverteilung der Gebührenbelastung von Haushalten ohne Regenwasseranschluss zu Haushalten mit Regenwasseranschluss.
Die Verwaltung hat zur Kalkulation der gesplitteten Gebühr -nach aktueller Rechtslage-, das Kommunalberatungsunternehmen Allevo aus Oberulm beauftragt.
Nach den aktuellen Angaben der Beraterfirma ergibt sich, dass die Gemeinde zwar aktuell keine gesplittete Abwassergebühr einführen müsste, aber auch, dass bei den stark schwankenden Unterhaltungsaufwendungen ein hohes Risiko besteht, dass die Gemeinde bald endgültig verpflichtet ist, die Gebühr einzuführen.
Aufgrund des Risikos und den bisher durchgeführten Arbeiten, sowie der Tatsache, dass alle umliegenden Gemeinden die gesplittete Abwassergebühr einführen, stimmte der Gemeinderat, wie geplant, der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zu. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, den Bürgernutzen für die noch im Bürgergenuss befindlichen Personen, wie in den vergangenen Jahren auszubezahlen.


2.) Eröffnungsbilanz für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oberharmersbach
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mit Stichtag 01.01.2011 wurde die bisher im Haushalt als Regiebetrieb geführte Wasserversorgung in einen Eigenbetrieb umgewandelt.

Die WIBERA – Wirtschaftsberatung AG – in Stuttgart wurde von der Gemeinde damit beauftragt, nach Abschluss des steuerlichen Jahresabschlusses (des Regiebetriebes) für die Wasserversorgung, die Eröffnungsbilanz für den Eigenbetrieb der Wasserversorgung zu erstellen. Hierbei wurden in erster Linie Daten aus der Schlussbilanz übertragen. Daneben wurden die Verbindlichkeiten der Gemeinde gegenüber dem Regiebetrieb aufgelöst. Dementsprechend ergibt sich ein geringeres Kapitalvolumen in der Eröffnungsbilanz verglichen mit der Schlussbilanz des Regiebetriebes. Das Eigenkapital wurde auf 34,77 % des Gesamtvolumens festgesetzt. Damit liegt es um 4,77 % höher als die steuerliche Mindestkapitalquote. Durch dieses Vorgehen soll erreicht werden, dass der Eigenbetrieb langfristig Verluste ausgleichen kann.
Hieraus ergeben sich die folgenden wesentlichen Werte:

Bilanzsumme 31.12.2010 (Regiebetrieb): 594.489,59 €
Eröffnungsbilanzsumme 01.01.2011 (Eigenbetrieb): 566.218,56 €
AKTIVA

Anlagevermögen: 506.889,30 €

Umlaufvermögen: 59.329,26 €


PASSIVA

Eigenkapital: Stammkapital: 25.000 €

Rücklagen: 163.883,30 €

Zuschüsse: 23.006 €

Fremdkapital: Rückstellungen: 14.543,90 €

Verbindlichkeiten: 339.785,36 €



Die Schlussbilanz des Regiebetriebes zum 31.12.2010 enthielt einen Eigenkapitalanteil von nahezu 100 %. Die Reduzierung auf 34,77% Eigenkapital führt zu einer Steuerbelastung der Gemeinde.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
  1. Das Eigenkapital der Wasserversorgung wird von 556.682,74 € zum 31.12.2010 auf den 01.01.2011 um 367.799,44 € verringert.

  1. Die entstehende Steuerbelastung in Höhe von 35.077 € Kapitalertragssteuer und 1.929 € Solidaritätszuschlag nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

  1. Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Wasserversorgung Oberharmersbach wird wie folgt festgestellt:

1.1.
Bilanzsumme

566.218,56 €

1.1.1.
davon entfallen auf der Aktivseite auf

das Anlagevermögen

506.889,30 €


das Umlaufvermögen

59.329,26 €

1.1.2.
davon entfallen auf der Passivseite auf

das Eigenkapital

188.883,30 €


die empfangenen Ertragszuschüsse

23.006 €


die Rückstellungen

14.543,90 €


die Verbindlichkeiten

339.785,36 €





3.) Festlegung der Konditionen des Fremdkapitals im Eigenbetrieb Wasserversorgung
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Gemäß Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 2011 ist eine Kreditaufnahme von 360.000 € geplant. Eine Berechnung des Rechnungsamtes hat die Notwendigkeit der Darlehensaufnahme ergeben. Die Höhe der Darlehensaufnahme errechnete sich durch den Anteil der höchstzulässigen Fremdfinanzierung des Eigenbetriebes (70 % Fremdkapital). Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde festgestellt, dass eine Fremdfinanzierung in Höhe von 65 % erforderlich ist, um eine ausreichende Eigenkapitaldeckung in defizitären Jahren zur Verfügung zu haben. Trotz angespannter Finanzlage empfiehlt die Verwaltung daher eine Kreditaufnahme von 300.000 € statt der geplanten 360.000 €. Diese Kreditaufnahme wird die 295.000 € Kassenkredite (in der Eröffnungsbilanz) des Eigenbetriebes ablösen.
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit der Darlehensaufnahme in Höhe von 300.000 € für den Eigenbetrieb. Das Darlehen soll eine Tilgungsrate von 4 % beinhalten und der Zins soll für 20 Jahre festgeschrieben werden. Das Darlehen soll bei der am Stichtag günstigeren Bank aufgenommen werden.




Der Gemeinderat stimmte dem eingereichten Bauvorhaben zu.


4.) Einsatz der Waldarbeiter im Stadtwald Offenburg, Gemeindewald Schutterwald, Hohberg und Meißenheim


Wie in den vergangenen Jahren ist auch im Forstwirtschaftsjahr 2011 der Einsatz von Waldfacharbeitern der Gemeinde Oberharmersbach im Stadtwald Offenburg, Gemeindewald Schutterwald, Hohberg und Meißenheim vorgesehen.
Der Gemeinderat stimmte den getroffenen Vereinbarungen über die Holzhauereieinsätze in den o.g. Kommunen zu. Weiterhin sind diese Konditionen ebenfalls für ggf. hinzukommende Einsatzgemeinden anzuwenden.



5.) Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung der „Helfer vor Ort-Gruppe“ des DRK Ortsvereins Unter-/Oberharmersbach


Seit dem 01. August 2010 wird die damals neugebildete „Helfer vor Ort-Gruppe“ bei Unfällen mit Verletzten oder medizinischen Notfällen dann alarmiert, wenn der Rettungswagen oder Notarzt nicht innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist von 15 Minuten am Einsatzort eintreffen kann.
Dieses neue zusätzliche Helfersystem wurde in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 04.10.2010 vorgestellt. Seit dem ist über ein Jahr vergangen.
Hatte die HvO-Gruppe im Jahr 2010 insgesamt 10 Einsätze so sind bis zum 31.08.2011 weitere 32 Einsätze dazugekommen. Etwa die Hälfte der Einsätze mussten in Oberharmersbach durchgeführt werden.
Die sechs Helfer der HvO-Gruppe konnten bisher eine hundertprozentige Abdeckung der Einätze erreichen. Gerade für die Bevölkerung Oberharmersbach zeigte sich, dass die Schnelleinsatzgruppe sehr große Vorteile bringt. So liegen die Zeitvorteile zwischen 10-15 Minuten vor dem Rettungsdienst – in Einzelfällen sogar darüber. Da dabei Einsätze mit lebensbedrohlichem Hintergrund ist dies ein unschätzbarer Vorteil für die Betroffenen. Es hat sich auch gezeigt, dass die Entscheidung richtig war, die drei Helfer aus Oberharmersbach, Barbara Schwarz, Sybille Golla und Bernd Laifer mit jeweils dem kompletten Einsatzmaterial inklusive einem Defibrillator auszustatten.
Mit dieser Initiierung der sehr wertvollen „Helfer vor Ort-Gruppe“ hat der DRK Ortsverein Unter-/Oberharmersbach sehr viel Geld in die Hand genommen, um die notwendige Hilfsausrüstung zu finanzieren.
Mit Schreiben vom 31.08.2011 hat der DRK-Ortsverein Unter-/Oberharmersbach einen Antrag zur finanziellen Unterstützung an die Gemeinde gestellt.
Unter Anerkennung der extrem wichtigen Einrichtung und der hervorragenden ehrenamtlichen Tätigkeit der Helfer vor Ort-Mitglieder zum Wohle der Bevölkerung hat die Gemeinde beschlossen, dem DRK Ortsverein Unter-/Oberharmersbach einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € zukommen zu lassen.
Bürgermeister Siegfried Huber bedankte sich nochmals für die Gemeinde Oberharmersbach für diese Initiative und für die besondere Hilfeleistung zur Verkürzung der Hilfsfrist in den Rettungseinsätzen.



6.) Anlage eines Erlebnis-Kinderspielplatzes auf dem Brandenkopf;

Hier: Antrag des Schwarzwaldvereines zur Gewährung eines Zuschusses bzw. um Unterstützung bei der Realisierung


Der Schwarzwaldverein e.V. Ortsgruppe Oberharmersbach teilt mit Schreiben vom 27.10.2010 mit, dass der Kinderspielplatz auf dem Brandenkopf, sich in einem desolaten Zustand befindet und auch aus Sicherheitsgründen grundlegend erneuert werden muss. Der Verein beabsichtigt nun einen Kinderspielplatz grundlegend zu erneuern und die Kinderspielplatzfläche teilweise in westliche Richtung des Gemeindewaldes zu verschieben bzw. diese kleine Waldfläche mit einzubeziehen.
Die fachkundigen Kinderspielplatzbetreuer vom Bauhof, Herr Jürgen Kornmayer und Herr Stefan Lehmann, haben gemeinsam mit dem Schwarzwaldverein eine Konzeption eines Erlebniskinderspielplatzes erstellt und dabei den Bau der Kinderspielgeräte sowie die Aufstellung und Anlage der Spielplatzfläche mit aufgenommen.
Der Schwarzwaldverein hat die Gemeinde nun darum gebeten, sie bei der Umsetzung der Spielplatzgestaltung zu unterstützen.
Da der Brandenkopf unser Hausberg ist, der Erlebniskinderspielplatz auch ein sogenannter Waldspielplatz ist und dieser Standort als Ausflugsziel noch weiter entwickelt werden soll auch aus dem Gesichtspunkt der Marke Ferienregion Brandenkopf, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde Oberharmersbach in der personellen Sachkunde , die Fahrzeuggestellung und Materialbereitstellung mit einem Gesamtwert von ca. 5.130,00 € bei der Neuanlage des Kinderspielplatzes beteiligt.
Dieser Vorgehensweise stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme zu.


7.) Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Süddach des Kirchenschiffes der Kath. Pfarrkirche St. Gallus

hier: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz


Die Kath. Kirchengemeinde Oberharmersbach plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Süddach der Pfarrkirche St. Gallus. Hierfür wurde vom Erzbischöflichen Bauamt Freiburg beim Baurechtsamt Zell a. H. einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz gestellt.
Die Gemeinde wurde in diesem Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Aus den Reihen des Gemeinderates gab es gegen das geplante Vorhaben erhebliche Bedenken. Die Kath. Pfarrkirche St. Gallus ist ein großes, dominantes ortsbildprägendes und denkmalgeschütztes Gebäude. Die natürliche Ortsbegebenheit sollte daher erhalten bleiben.
Als weitere Hinderungsgründe wurde zum einen, die mögliche Blendeinwirkung durch die große Modulfläche gesehen und zum anderen der sicherlich noch höher zu bewertende Aspekt der Verkehrssicherungpflicht durch den Gebäudeeigentümer.
Hier stellte sich die Frage, wie gewährleistet werden kann, das z.B. im Winter keine Dachlawinen auf die Kirchenbesucher, die Besucher des Friedhofes als auch der öffentlichen Toilette bei der Kirche herab stürzen.
Aus all diesen Gründen, beschloss der Gemeinderat, zu diesem Bauvorhaben keine positive Stellungnahme abzugeben.


8.) Bekanntgaben

  • Am Dienstag, den 08.11.2011 um 19.30 Uhr wird die Machbarkeitsstudio u.a. zur Fernwärmeversorung durch die Fa. KEA und die Ortenauer Energieagentur in der Reichstalhalle vorgestellt. Bürgermeister Huber hat hierzu die gesamte Bevölkerung herzlich eingeladen.
  • Am 25.10.2011 fand das 5. Kommunalforum der BioenergieRegion in der Reichstalhalle Oberharmersbach statt.
  • Die Einweihung des neuen Feuerwehrfahrzeugs soll im kommenden Jahr am 19./20.05.2012 im Rahmen eines Brandschutztages vorgenommen werden.
  • Am 11.10.2011 fand in Oberharmersbach in der 30km/h Zone eine Geschwindigkeitsmessung statt. Von über 1.100 gemessenen Fahrzeugen wurden über 100 beanstandet. Der schnellste Fahrzeugführer wurde mit 54 km/h. geblitzt.
  • Am 22.11. findet im Stubensaal die Abschlussveranstaltung des LEADER-Projektes der Gemeinde Hardt, Fischerbach, Biberach und Oberharmersbach statt. Aus diesem Projekt gingen in Oberharmersbach die drei Arbeitskreise Nahversorgung, Nachbarschaftshilfe und Energiewende hervor. Die externe Begleitung der Arbeitskreise ist danach abgeschlossen.
  • Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 28.11.2011 statt.

Bürgermeisteramt

Gelber Strich mit Bergen und Baum