Archiv
icon.crdate14.12.2011
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2011
1. Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren für das Haushaltsjahr 2012
Die Kalkulatin der Wasserversorgungsgebühren wurde zur Kenntnis genommen. Die Wasserversorgungsgebühr wird auf dem aktuellen Stand von 1,95 € belassen.
Gegen die Ermittlung des Gebührenhöchstsatzes wurden keine Einwendungen erhoben. Den dargestellten Einnahme- und Ausgabeansätzen sowie der geschätzten Jahreswassermenge wurde zugestimmt. Es wurde ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass der voraussichtlich entstehende steuerliche Jahresgewinn 2012 der Körperschaft-, Gewerbe- und ggf Kapitalsteuer zu unterwerfen ist. Die Ergebnisse der Kalkulation dienen als Grundlage zur Erstellung des Wirtschaftsplanes 2012 für dein Eigenbetrieb. Dieser ist in einer späteren Sitzung zu beraten und zu beschließen.
2. Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2012; Hier: Verrechnungsbeschluss gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG
Die Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren wurde zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des geltenden Gebührensatzes von 1,90 € für das Jahr 2012 wird aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht vollzogen. Die gesplittete Abwassergebühr ist jedoch rückwirkend kostendeckend zu kalkulieren und alle Bescheide sind insoweit bis zu diesem Zeitpunkt nur vorläufig zu erstellen.
Gegen die Ermittlung des Gebührenhöchstsatzes wruden keine Einwendungen erhoben. Den dargestellten Einnahme- und Ausgabeansätzen sowie der geschätzten Jahresabwassermenge wird zugestimmt. Der Zinssatz zur Verzinsung des Restbuchwerts des Anlagekapitals wird auf 6% festgesetzt.
Die aus 2010 vorhandene Überdeckung in Höhe von 18.900,27 € wird in voller Höhe in der Gebührenkalkulation, der gesplitteten Abwassergebühr 2012 veranschlagt.
3. Gewährung von Zuwendung an die örtlichen Vereine 2011
Die Weihnachtszuwendungen und die bisherigen Sonderzuschüsse an die örtlichen Vereine werden auch im Jahr 2011 gewährt und ausbezahlt.
4. Bezuschussung von Vereinen für die Jugendarbeit im Jahr 2011
Die sporttreibenden und die weiteren Vereine erhalten im Anbetracht der wichtigen Jugendarbeit in der Gemeinde Oberharmersbach für das Jahr 2011 die in der Sitzung festgelegte Zuschüsse.
5. Erweiterung des Bebauungsplanes Elme II / III;
hier: Vereinbarung einer Kostenübernahmevereinbarung
Dem Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Frau Angelika Kimmig bzw. Katja und Sebastian Kimmig mit dem zu beauftragenden Ing.-Büro wurde zugestimmt.
6. Brandenkopf Schule;
Beratung über die Schaffung eines Mittagessenangebotes
Nachdem in der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 28.11.2011 bei den Gemeinderäten noch Klärungsbedarf vorhanden war, wurde dieser Tagesordnungspunkt auf die jetzige Gemeinderatssitzung vertagt.
Von Seiten der Schulleitung und der Gemeindeverwaltung wurde wie gefordert, eine kostengünstigere Variante zur Schaffung eines Mittagessenangebotes erarbeitet.
Die Ausgabe eines Mittagessen wird als Modellprojekt, vorerst befristet bis zum 31.12.2012, zum Jahresanfang 2012 eingeführt.
Nach einer regen Diskussion wurde folgender Beschluß einstimmig gefasst:
Die Fa. Stöckel GmbH, Kehl-Auenheim, erhält den Auftrag zur Lieferung des Mittagessen zum Leistungspreis in Höhe von 3,20 € incl. MwSt.
Das Mittagessen wird zum Ausgabepreis in Höhe von 3,50 € / Mahlzeit an die Schülerinnen und Schüler abgegeben. Die Lehrkräfte bzw. Erwachsenen bezahlen 4,50 €/Mahlzeit.
Die Mittagessenausgabe erfolgt von Montag-Donnerstag.
Die Leitung der Brandenkopf-Schule organisiert den Bon-Verkauf der Mittagessen.
Die Ausgabe der Essen soll mit 2 Personen im Geringverdienerstatus erfolgen.
Eventuell wäre hier eine Personalbesetzung über das Soziale Netzwerk Oberharmersbach möglich. Die notwendigen Anschaffungen von Thermoporten, Speiseausgabewagen u.a. in Höhe von ca. 9.500,00 € können im HJ. 2012 getätigt werden.
Die anfallenden Ausgaben sind im Haushaltsplan 2012 aufzunehmen.
Die Grundschüler, die bisher das Mittagessen im Kinderhaus Sonnenblume erhalten und bis dabei das Betreuungsmodul 2 von 12 – 15 h erhalten erhaben, erhalten dies auch in der neuen Form in der Brandenkopf-Schule. Da es sich dabei um eine passive Betreuungsmöglichkeit handelt, soll sich das Betreuungsentgelt auf mtl. 35,00 € reduzieren. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Brandenkopf-Schule.
7. Kinderhaus Sonnenblume;
a.) Umwandlung einer Regelgruppe in eine Ganztagsbetreuungsgruppe
b.) Einführung eines Mittagessenangebotes
Zu a.)
Der Änderung des Betreuungsangebots in Form der Einführung der verlängerten Öffnungszeit mit 7 h und der Ganztagsbetreuung mit 43 Wochenstunden ab Januar 2012 wurde zugestimmt.
Der damit verbundenen Änderung der Betriebserlaubnis und des Mindestpersonalschlüssels auf 7,814 Stellen wurde ebenfalls zugestimmt. Frau Müller-Pfau bleibt als Leiterin weiterhin zu 100 % freigestellt. Die neuen Betreuungsformen sollen ab Januar 2012 angeboten werden.
Die Gebühren wurden wie folgt festgelegt:
VÖ 7 1. Kind = 110,00 €
VÖ 7 2. Kind = 55,00 € jeweils zuzügl. 2,00 € für das Frühstücksangebot
zuzügl. Kosten des Mittagessens
GT 1. Kind = 130,00 €
GT 2. Kind = 88,00 € jeweils zuzügl. 2,00 € für das Frühstücksangebot
zzgl. Kosten des Mittagessens
Die Gebühren des Ganztageskindergarten wurden an den Gebühren der Stadt Zell am Harmersbach angepasst.
Zu b):
Der Einführung eines Mittagessens und der Anschaffung der dadurch notwendigen Geräte in Höhe von ca. 7.375,00 € wurde zugestimmt. Die Abgabe der Mahlzeit für ein Kind erfolgt zum Abgabepreis von 3,00 €, für die am Essen aufsichtsrechtlich teilnehmenden Erzieherinnen erhalten das Essen zum Abgabepreis von 3,50 € / Mahlzeit. Alle anderen Erzieherinnen und Erwachsenen erhalten das Mittagessen zum Preis von 4,50 €/Mahlzeit.
Die Fa. Stöckel GmbH, Kehl-Auenheim, erhält den Auftrag zur Lieferung des Mittagessens auf der Grundlage des Angebotes vom 07.10.2011.
8. Bauanträge:
Der Gemeinderat stimmte folgendem Bauantrag zu:
Bauantrag zum Abbruch und Neuerrichtung des Dachgeschosses, Anbau eines Treppenhauses und Erneuerung der Heizungsanlage auf dem Grundstück, Flst. Nr. 756/1, Dorf 63, der Gemarkung Oberharmersbach.
9. Bekanntgaben:
- Bürgermeister Siegfried Huber gab ein Zwischenergebnis der inzwischen eingegangen Fragebogen zur Fernwärmeversorgung bekannt. Demnach haben laut Auswertung vom 13.12.2011 bisher 54,4 % aller Angeschriebenen den Fragebogen zurückgegeben. Davon haben 87 % das Interesse am Anschluss an eine Fernwärmeversorgung bekundet. Nur 13 % der bisher eingegangenen Fragebögen haben kein Interesse am Anschluss.
- Der Weihnachtszauber im Obertal war wieder ein großer Erfolg. Auch die Verlegung der Veranstaltung auf den Schulhof der Schule Riersbach fand große Zustimmung. Die Organisatoren haben beim Schulgebäude ein wunderschönes weihnachtliches Ambiente geschaffen. Bürgermeister Siegfried Huber dankte allen Beteiligten für den hervorragend gelungenen Weihnachtszauber im Obertal.
- Am 07.12.2011 haben die Eheleute Rosa und Alfred Lehmann Herrn Bürgermeister Siegfried Huber eine Papstbank übergeben. Die Eheleute Lehmann haben die Bank anlässlich des Papstbesuches in Freiburg erworben. Künftig wird diese Bank ihren Platz vor der Hist. Mühle haben. Bürgermeister Huber dankte Rosa und Alfred Lehmann für die großzügige Spende.
- Der Eigentümer eines Grundstückes wollten zwei darauf befindliche Bildstöckle ins Ausland veräußern. Aufgrund von Hinweisen der Nachbarn konnten die Ausgrabungsarbeiten von der Gemeinde eingestellt. Es stellte sich heraus, dass diese zwei Bildstöckle denkmalschutzrechtlich geschützt sind und diese nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg und der Unteren Denkmalbehörde, dem Baurechtsamt in Zell a. H., versetzt oder gar veräußert werden dürfen.
- Bürgermeister Siegfried Huber dankte dem Gemeinderat und dem Mitarbeiterteam für die gute Zusammenarbeit im auflaufenden Jahr und wünschte allen besinnliche Weihnachtstage und alles Gute für das Jahr 2012.
Bürgermeisteramt