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icon.crdate18.07.2012
1. Allgemeinverfügung zum verkaufsoffenen Sonntag, am 12. August 2012 anlässlich des Bäuerlichen Marktfestes mit Naturpark-Bauermarkt
Anlässlich des Bäuerlichen Marktfestes auf dem Rathausplatz erlässt die Gemeinde Oberharmersbach eine Allgemeinverfügung zum verkaufsoffenen Sonntag am 12.08.2012, gemäß dem Entwurf:
Allgemeinverfügung der Gemeinde Oberharmersbach
Die Gemeinde Oberharmersbach erlässt aufgrund von § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in der Fassung vom 14.02.2007 (GBl. Seite 135 ) und § 44 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. Seite 582) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2006 (BGl Seite 20) folgende Allgemeinverfügung:
1)
Die Verkaufsstellen (§ 2 LadÖG) in der Gemeinde Oberharmersbach dürfen anlässlich des Bäuerlichen Marktfestes am Sonntag, 12. August 2012, in der Zeit von 12.00 – 17.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein.
2)
Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und der Tarifverträge, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
3)
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Begründung:
Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord und der Tourismus e. V. Oberharmersbach beantragen anlässlich des Bäuerlichen Markfestes auf dem Rathausplatz am Sonntag, den 12.08.2012, in der Zeit von 11.00 – 16.00 Uhr die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages. Nach § 8 LadÖG dürfen abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten und Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Bürgermeisteramt Oberharmersbach, Dorf 30, 77784 Oberharmersbach erhoben werden.
2. Musikausbildung über die Musikschule Offenburg bzw. Lahr; Antrag auf Übernahme eines Kommunalanteils
Einem Antrag einer Oberharmersbacher Familie zur Gewährung eines Zuschusses für die Musikschulausbildung für das Instrument Harfe an der Musikschule Lahr ab 01.04.2012 wurde zugestimmt.
Es wird aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls ein Kommunalbeitrag in Höhe von 10 % des monatlichen Unterrichtsentgeltes als Musikausbildungsförderung gewährt. Diese Förderung erfolgt in Gleichstellung mit der Musikschule Offenburg und nur deshalb, weil dort das Instrument Harfe nicht angeboten wird.
3. Kindergarten Sonnenblume; Anpassung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2012/2013
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2011 beschlossen die Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2011/2012 und das Kindergartenjahr 2012/2013 stufenweise zu erhöhen. Ende 2011 (am 12.12.2011) wurde dann eine Ganztagsgruppe und die Betreuungsform der verlängerten Öffnungszeit, mit 7 statt 6 Stunden Betreuung, eingeführt. Hierbei wurden auch Gebührensätze für das Jahr 2011/2012 festgesetzt. Nun wurden diese beiden Gebühren entsprechend der übrigen Gebühren auch im Kindergartenjahr 2012/2013 erhöht.
Tabelle 1:
Verlängerte Öffnungszeit 7.30 – 14.30 Uhr | ||
Kindergartenjahr | 2011/2012 | 2012/2013 |
1. Kind | 110,00 € | 112,00 € |
2. Kind | 55,00 € | 57,00 € |
Tabelle 2:
Ganztagsbetreuung | ||
Kindergartenjahr | 2011/2012 | 2012/2013 |
1. Kind | 130,00 € | 132,00 € |
2. Kind | 88,00 € | 90,00 € |
Jeweils zuzgl. 2,00 € für das Frühstücksangebot und zuzgl. der Kosten des Mittagessens.
Der Gemeinderat stimmte zu, die Gebühren entsprechend der Tabellen 1 und 2 für die Ganztagsbetreuung und für die verlängerte Öffnungszeit (7 Stunden) um jeweils 2 €, zu Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013, zu erhöhen. Dies entspricht der Erhöhung aller anderen Gebühren im Kindergarten gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18. Juli 2011.
4. Bekanntgaben
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- In Kürze beginnen die Hangsicherungsmaßnahmen an der L94 gegenüber dem Sägewerk Joachim Lehmann. Die Maßnahmen soll spätestens im Oktober 2012 beendet sein.
- Seit einigen Jahren wird in den Kommunen des Kinzigtales von der Planung eines Kinzigtalbades gesprochen. Inzwischen sind weitere Gespräche und Planungen durchgeführt worden. Am Freitag, den 28.09.2012 findet für die Bürgermeister und Gemeinderäte der Kinzigtalgemeinden von Ohlsbach bis Lauterbach eine Informationsveranstaltung zu den bisherigen Planungen als auch der weiteren Vorgehensweise statt.
- Für den Umbau des Kindergarten Sonnenblume wurde von Seiten der Gemeinde ein Ausgleichsstockantrag auf 220.000 € gestellt. Aufgrund der großen Antragsanzahl konnten jedoch nur 100.000 € Zuschuss gewährt werden. Aus der Fachförderung erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 70.000 €. Somit verbleibt bei der Gemeinde Oberharmersbach ein Finanzierungsanteil von 120.000 €.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 30.07.2012 statt.
Bürgermeisteramt