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icon.crdate19.12.2012
1. Ergebnis der Zwischenrevision zum Forsteinrichtungswerk im Gemeindewald Oberharmersbach nach Vollzug der Forstwirtschaftsjahr 2007-2011;
Vorstellung des Ergebnisses der Zwischenprüfung
Der Bericht zur Zwischenrevision im Gemeindewald Oberharmersbach vom 03.07.2012 wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen
2. Vollzug der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2011
Das Amt für Waldwirtschaft, Forstbezirk Offenburg, hatte den Vollzug des Bewirtschaftungsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2011 über den Gemeindewald mitgeteilt. Der Leiter des Forstbezirks Offenburg Herrn Hass und Revierleiter Hans Lehmann erläuterten den Vollzug des Forstwirtschaftsjahres 2011
Der Vollzug des Bewirtschaftungsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2011 über den Gemeindewald mit einem Überschuss in Höhe von 231.514,86 € bei einer Derbholzmasse von 8701 fm wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald für das Forstwirtschaftsjahr 2013
Einwendungen gegen die vom Amt für Waldwirtschaft, Forstbezirk Offenburg, vorgelegte Betriebsplanung zum Forstwirtschaftsjahr 2013 werden nicht erhoben. Den um 150 fm erhöhten Hiebsatz von insgesamt 8.000 fm Nutzungssoll wird ausdrücklich zugestimmt
4. Einsatz der Waldarbeiter im Stadtwald Offenburg, Gemeindewald Schutterwald, Hohberg, Meißenheim, Biberach u.a.
Wie in den vergangenen Jahren ist auch im Forstwirtschaftsjahr 2012 der Einsatz von Waldfacharbeitern der Gemeinde Oberharmersbach im Stadtwald Offenburg, Gemeindewald Schutterwald, Hohberg und Meißenheim vorgesehen.
Der Gemeinderat stimmte den getroffenen Vereinbarungen über die Holzhauereieinsätze in den o.g. Kommunen zu. Weiterhin sind diese Konditionen ebenfalls für ggf. hinzukommende Einsatzgemeinden anzuwenden.
5. Erschließung des Baugebietes "Elme IV - Planstraße 2" (Heinrichshofweg);
Verlängerung des Erschließungs- und Finanzierungsvertrages mit dem Erschließungsträger, der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in Stuttgart
Der Erschließungsvertrag der Gemeinde Oberharmersbach mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH soll durch die Verwaltung um weitere 4 Jahre, bis 31.12.2016, verlängert werden.
Die Verwaltung holt die dafür notwendige Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ein.
6. Bericht der WIBERA über den Jahresabschluss 2011 des Betriebes gewerblicher Art „Freibad Oberharmersbach“
Das Freibad der Gemeinde Oberharmersbach wird, genauso wie die Einrichtungen Wasserversorgung und Reichstalhalle, als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt und unterliegt damit grundsätzlich der Umsatz- und Körperschaftsteuerpflicht.
Die WIBERA – Wirtschaftsberatung AG – in Stuttgart ist von der Gemeinde damit beauftragt, alljährlich den steuerlichen Jahresabschluss für das Freibad zu erstellen. Zu diesem steuerlichen Abschluss gehören die Fortschreibung des Anlagevermögens, die Anfertigung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung der Schlussbilanz zum Jahresende; siehe Anlage.
Folgende Werte wurden von der WIBERA zum 31.12.2011 festgestellt:
2011 | 2010 | 2009 | |
Jahresverlust: | -128.603,59 € | -119.806,03 € | - 111.880,03 € |
Stand Anlagevermögen: | 394.912,23 € | 265.001,54 € | 287.655,23 € |
Bilanzsumme: | 394.912,23 € | 267.186,67 € | 287.655,23 € |
Der Jahresverlust gem. WIBERA stieg 2011 gegenüber 2012 um ca. 8,8 T€ an. Die von der Gemeinde getätigten Investitionen werden in Zukunft dazu beitragen, dass Betriebskosten gesenkt werden können.
Aus der Übersicht des Anlagevermögens und dem Jahresabschluss der Gemeinde kann man entnehmen, dass die Sanierung einen Großteil (Haushaltsrest aus VJ 54,9 T€, abgerechnet 174,2 T€) des Bilanzvolumens beansprucht hat. Demgegenüber steht der erfreuliche Wertzuwachs im Anlagevermögen in Höhe von 129,9 T€ (Restbuchwerte Anlagevermögen).
Der Verlustvortrag aus dem Abschluss der WIBERA aus dem Jahr 2010 (1.574.745 €.) wird weiter fortgeschrieben und erhöht sich auf 1.703.349 €. Dadurch fällt auch weiterhin keine Körperschaftssteuer an.
Der Gemeinderat nahm den von der WIBERA erstellten Jahresabschluss 2011 und dem Verlustvortrag für den BgA „Freibad“ zustimmend zur Kenntnis.
7. Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses
Zur Ermittlung von Verkehrswerten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie zur Ermittlung der Bodenrichtwerte kann auf Antrag der Gutachterausschuss bei der Gemeinde Oberharmersbach angerufen werden. Die Amtszeit des bisherigen Gutachterausschusses endete am 30.11.2012. Es ist daher erforderlich, für die anschließende Amtszeit rückwirkend vom 01.12.2012 - 30.11.2016 einen neuen Gutachterausschuss zu bestellen.
a.) Vorsitzender und Gutachter:
Jürgen Armbruster, Dipl.-Ing., Flurweg 15, 77784 Oberharmersbach
b.) Stellvertretender Vorsitzender und Gutachter:
Klaus Lehmann, Zimmermeister, Jedensbach 7, 77784 Oberharmersbach
c.) Gutachter:
1. Frank Lehmann, Obertal 33, 77784 Oberharmersbach
2. Egon Boschert, Schreinermeister, Dorf 41, 77784 Oberharmersbach
3. Robert Heiden, Amtsinspektor, Franz-Disch-Str. 31, 77709 Wolfach
(Vertreter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde beim Finanzamt Wolfach, Hauptstrasse 55.)
d.) Stellvertretender Gutachter:
Brigitte Hippler vom Finanzamt Offenburg, Außenstelle Wolfach
(Vertreter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde.)
Die vorgeschlagenen Mitglieder würden sich bereit erklären, die Bestellung in den Gutachterausschuss als ehrenamtliches Mitglied anzunehmen. Es kann bestätigt werden, dass die o.g. Personen die für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Gutachter notwendige Sachkunde und Erfahrung besitzen.
Die o.g. Personen werden als Mitglieder in der genannten Besetzung gemäß §§ 192 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 der Gutachterausschuss - VO vom 11.12.1989 in den Gutachterausschuss der Gemeinde Oberharmersbach bestellt. Die Amtszeit beginnt rückwirkend am 01.12.2012 und endet am 30.11.2016. Die Mitglieder sind durch gesonderte Bestellungsurkunde zu bestellen.
Außerdem sind die Mitglieder des Gutachterausschusses darauf hinzuweisen, dass
a.) sie nach § 138 Abs. 3 BauGB und § 3 der Gutachterausschuss - VO zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,
b.) sie bei vorliegender Befangenheit als Gutachter in den Fällen des § 18 GemO von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen sind.
8. Verlängerung des Mittagessenangebotes im Kinderhaus Sonnenblume und in der Brandenkopf-Schule;
Abschluss des neuen Liefervertrages über die Mensa-Belieferung und Aufhebung der Modellbefristung
Die Kündigung des Liefervertrages über das Mittagessen durch die Firma Stöckel GmbH zum 30.11.2012 wird bestätigt. Die zeitliche Befristung des Mittagessenangebotes wird in beiden Bildungshäusern Kinderhaus Sonnenblume und Brandenkopf-Schule aufgehoben.
Der Caterer „Fünf-Sterne-Partyservice Direktvermarktung H. Braun“ Fußbach 109, 77723 Gengenbach wurde mit Wirkung vom 03.12.2012 beauftragt auf der Grundlage der Vorlage seines Angebotes die Belieferung beider Bildungshäuser mit dem Mittagessen durchzuführen.
Die Verkaufspreise der Lehrkräfte und Erzieher werden wie im Antrag von zweier Gemeinderäten übernommen. Diese sollen 4,50 € anstatt den vorgeschlagenen 4,00 € für das Mittagessen bezahlen.
Ausgabeort | Essensart | Einkaufspreis beim Caterer | Verkaufspreis in unserer Bildungseinrichtung | |
Brandenkopf-Schule | Gemäß Speiseplan | 3,20 € | 3,50 € | Schüler |
Brandenkopf-Schule | Spätzle mit Soße + Salat | 2,50 € | 3,00 € | Schüler |
Brandenkopf-Schule | Spontan-Esser „Spätzle mit Soße | 2,00 € | 2,50 € | Schüler |
Brandenkopf-Schule | Gemäß Speiseplan | 3,20 € | 4,50 € | Lehrkräfte u.s. (bisher 4,50 €) |
Kinderhaus Sonnenblume | Gemäß Speiseplan | 2,50 € | 3,00 € | Kinder |
Kinderhaus Sonnenblume | Dto., aber Erwachsenenportion | 3,80 € | 4,50 € | (bisher 4,50 €) |
Dto., aber Erwachsenenportion für die Erzieherin, die | 3,80 € | 3,50 € | (bisher 3,50 €) |
9. Projekt "Nahwärmeversorgung Oberharmersbach";
a.) Bericht und HKW-Standort-Empfehlung der Projektgruppe Nahwärme
b.) Weitere Vorgehensweise
Am Montag, den 03.12.2012 fand im Sitzungssaal eine Sitzung der Projektgruppe „Nahwärme“ Oberharmersbach statt.
Hier wurde nochmals über den bisher überplanten Standort, und die von den Anwohnern gewünschte Standortverlegung auf dem Sägewerksgelände Nepomuk Lehmann, sowie einer weiteren ins Gespräch gebrachten Standortalternative im Riersbachtal (vor dem Steinbruch auf der rechten Seite der Straße, Grundstück Thomas Hug, Talstraße) beraten.
Die Fa. Solarcomplex, Singen, hat hierfür die Mehrkosten für die Standortverlegung innerhalb des Sägewerkgeländes in Richtung Südwesten (Freibad), sowie für die Standortalternative im Riersbachtal (vor dem Steinbruch auf der rechten Seite der Riersbachstraße) ermittelt hat und hierbei Nettokosten in Höhe von 801.000 € bzw. ca. 700.00 € errechnet.
Aufgrund dieser enormen Mehrkosten, die aus Sicht der Projektgruppe die Wirtschaftlichkeit des Projektes in Frage stellen und nicht der Genossenschaft bzw. den Anschlusswilligen aufgebürdet werden können, wurden diese 2 Standortalternativen nicht mehr in Betracht gezogen.
Um das Projekt weiter voran zu bringen wurde eine Beschlussfassung zur grundsätzlichen Standortfrage herbeigeführt.
Abstimmung 1:
Hier wurde darüber abgestimmt, ob die Heizzentrale der Nahwärmeversorgung an dem bisher überplanten Standort beim Sägewerk Nepomuk Lehmann errichtet werden soll.
Die in geheimer Wahl durchgeführte Abstimmung ergab hierzu folgendes Ergebnis:
4 der 7 Projektgruppenmitglieder stimmten für die Umsetzung des Projektes am bisherigen überplanten Standort beim Sägewerk Nepomuk Lehmann.
Somit gibt die Projektgruppe Nahwärme die Empfehlung an den Gemeinderat sowie an die zu gründende Genossenschaft weiter, den Standort beim Sägewerk Nepomuk Lehmann zu belassen.
Abstimmung Nr. 2
Hier wurde über die Empfehlung abgestimmt, das Gebäude der Heizzentrale möglichst nah an den Wurzelreduzierer zu platzieren. Die Kamine sollen ebenfalls möglichst weit in Süd-westliche Richtung verschoben werden, soweit es technisch ohne Einbau eines Gebläses möglich ist und vom Grundstückseigentümer mitgetragen wird. Der Standard der Anlage sollte dem Standard des Heizkraftwerkes St. Peter angepasst werden.
Hierfür stimmten 6 der 7 Projektgruppenmitglieder
Die in geheimer Wahl durchgeführten Abstimmungen ergaben daher folgende Empfehlungsgrundlage für den Gemeinderat Oberharmersbach als auch für die noch zu gründenden Bürgergenossenschaft.
Die Projektgruppe Nahwärme Oberharmersbach gibt die Empfehlung an den Gemeinderat sowie an die zu gründende Genossenschaft weiter, den bisher überplanten Standort beim Sägewerk Nepomuk Lehmann zu belassen.
Das Gebäude der Heizzentrale soll möglichst nah an den Wurzelreduzierer platziert werden. Die Kamine sollen ebenfalls möglichst weit in Süd-westliche Richtung verschoben werden, soweit es technisch möglich ist und ohne Einbau eines Gebläses durchgeführt werden kann und gleichfalls vom Grundstückseigentümer mitgetragen wird. Der Standard der Anlage sollte dem Standard der Anlage St. Peter angepasst werden.
Weitere Vorgehensweise:
Am 13.12.2012 soll mit der Projektgruppe ein Pressegespräch durchgeführt werden. Am Montag, den 14.01.2013 ist eine Bürgerversammlung mit der Projektvorstellung geplant. Eine Weitere soll dann am Dienstag, den 12.03.2012 durchgeführt werden.
Nebenbei soll die Gründung einer Bürgergenossenschaft vorangetrieben und möglichst bald verwirklicht werden. Die Satzung hierzu liegt aktuell zur Rechtsprüfung beim BWGV.
Der Gemeinderat nahm die Standort- und Technikempfehlung der Projektgruppe zur Kenntnis. Die Heizzentrale soll am bisher überplanten Standort, jedoch mit optimierte Variante wie oben dargestellt, durchgeführt werden. Die finanzielle Unterstützung zur weiteren Planungsphase bis zur Gründung bzw. Selbständigkeit der Bürgergenossenschaft wurde zugestimmt. Hierüber ist ein weiteres Honorarangebot einzuholen.
10. Bekanntgaben
- Am 20.11.2012 fanden wieder Geschwindigkeitskontrollen in der Waldhäuserstraße statt. Von 43 gemessenen Fahrzeugen wurden 7 beanstandet. Der schnellste war mit 47 km/h unterwegs. Bei der Geschwindigkeitskontrolle in der Talstraße wurden von 360 gemessenen Fahrzeugen nur 8 beanstandet.
- Am Montag, den 03.12.2012 wurde im Kinderhaus Sonnenblume mit den Umbaumaßnahmen begonnen.
- Das Projekt „Bildungsatlas Ortenau“ wurde aufgenommen. Der Bildungsatlas hat das Ziel, alle regionalen Lernorte und ihre Angebote auf einerHomepage zu bündeln. Mehr erfahren Sie unter: www.bildungsatlas-ortenau.de.