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Der AugenBlick in Oberharmersbach ist ein besonders schön gestalteter Aussichtspunkt.
Rathausplatz und Rathaus nach Sanierung und Neugestaltung im Jahre 2024
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Rathaus & Bürger

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Archiv

icon.crdate04.03.2013


Vor Beginn der Gemeinderatssitzung wurden die Tagesordnungspunkte 4 und 5 einstimmig vorgezogen.

4. Bebauungsplan Elme V;

Behandlung der Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Stellungnahmen

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.07.2012 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Elme V“ in der vorliegenden Form vom 26.07.2012 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Elme V“ hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung sowie den Bebauungsvorschriften nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt vom 03.08.2012, in der Zeit vom 13.08.2012 bis einschließlich 14.09.2012 öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Die öffentliche Bekanntmachung enthielt den Hinweis, dass während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden können. Die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wurden mit Schreiben vom 31.07.2012 von dieser Offenlegung benachrichtigt.
Im Rahmen dieser Offenlegung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sind insgesamt 17 Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen bzw. Anregungen wurden zur Kenntnis genommen.
Weitere Bedenken und Anregungen, insbesondere aus der Einwohnerschaft der Gemeinde Oberharmersbach, wurden keine vorgebracht.
Die Anregungen bzw. Einwände wurden in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Der Gemeinderat stimmte dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Elme V“ und deren Begründung zu.


5. Bebauungsplan Elme V;

Beschlussfassung der Satzung der Gemeinde Oberharmersbach über die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Elme V“

Nachdem der Gemeinderat am 30.07.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Elme V“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hatte, wurde das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte am 30.07.2012, der Beschluss über die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls am 30.07.2012. Der Beschluss über die Billigung des Entwurfes und zur Offenlegung sowie weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte ebenfalls am 30.07.2012. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 13.08.2012 bis einschließlich 14.09.2012 nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung im Verkündblatt vom 03.08.2012. Die Beschlussfassung über die Behandlung der von den Trägern öffentlicher Belange während der Offenlegung erhobenen Bedenken und Anregungen erfolgte in der heutigen Sitzung vom 20.11.2012.
Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Satzung zum Bebauungsplan „Elme V“ zu.


2. Beteiligung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG (ewo) an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG und Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG;

Änderung des Gesellschaftsvertrages und Änderung der Satzung

1. Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zu.
2. Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Satzung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft zu.
3. Der Gemeinderat ermächtigte den Vertreter der Gemeinde Oberharmersbach in der Gesellschafterversammlung sowie der Hauptversammlung der Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Änderung der Satzung zuzustimmen.


3. Umbau des Kinderhaus Sonnenblume zur Einrichtung von zwei Kleinkindergruppenräume;
Vergabe der Bauaufträge
a) Baustelleneinrichtung und Rückbauarbeiten
b) Errichtung der Holzständerinnenwände
c) Lieferung und Einbau der neuen Fenster

Das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) ist ein zentraler Baustein beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Nach § 3 Abs. 2 KiTaG sind die Gemeinden momentan dazu angehalten, auf ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter 3 Jahren nach § 24 Abs. 2 und 3 und § 24a Abs. 1 SGB VIII hinzuwirken.
Mit Artikel 1 Nr. 7 KiföG wird § 24 SGB VIII zum 01.08.2013 erneut geändert und damit hat jedes Kind vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Daher wurde beschlossen, den Kindergarten umzubauen, um diesen Rechtsanspruch gewährleisten zu können
Für die Vergabe der Bauaufträge wurden Ausschreibungen durchgeführt.

a) Baustelleneinrichtung und Rückbauarbeiten
Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhält die Firma Klaus Pfundstein, Elme 1, Oberharmersbach den Auftrag für die Baustelleneinrichtung und Rückbauarbeiten zum Angebotspreis von 41.882,06 €.

b) Errichtung der HOlzständerinnenwände
Die Firma Rombach Holzbau, Holdersbach 7, Oberharmersbach, erhält auf der Grundlage des geprüften Angebotes den Auftrag für die Errichtung der Holzständerinnenwände zum Angebotspreis von 26.459,95 €.

c) Lieferung und Einbau der neuen Fenster
Die Firma Karl Albert Boschert, Dorf 27, Oberharmersbach erhält auf der Grundlage des geprüften Angebotes den Auftrag für die Lieferung und den Einbau der neuen Fenster zum Angebotspreis von 33.775,41 €. Es wurde jedoch beschlossen, dass nur ein Fenster eingebaut werden soll, welches bis zum Boden reicht.


6. Antrag von Frau Hildegard Lang, Talstr. 58, Oberharmersbach, zur Fortsetzung des Betriebs eines Kleinimbiss mit Getränkeverkauf in und vor der gemeindeeigenen Schutzhütte auf dem Löcherberg auf dem Grundstück Flst. Nr. 788 der Gemarkung Oberharmersbach für den Zeitraum 2013 bis 2015

Frau Hildegard Lang, Talstraße 58, 77784 Oberharmersbach, wird für den Zeitraum von 3 Jahren (2013 – 2015) die Nutzung von gemeindeeigenem Gelände und der Räumlichkeiten in der Löcherwasenhütte zum Betrieb eines Kleinimbiss mit Getränkeverkauf in dem bisherigen Umfang gestattet.


7. Information über die organisatorische und rechtliche Umstrukturierung der Seelsorgeneinheit Zell a. H.;
Schreiben der Erzdiözese Freiburg vom 09./17.10.2012

Die Informationen über die organisatorische rechtliche Umstrukturierung der Seelsorgeneinheit Zell am Harmersbach und damit einhergehend die Fusion der römisch-katholischen Kirchengemeinden St. Symphorian Zell am Harmersbach, St. Blasius Biberach, St. Mauritius Biberach-Prinzbach, St. Ulrich Nordrach und St. Gallus Oberharmersbach, nahm der Gemeinderat zur Kenntnis.


8. Der Gemeinderat stimmte folgendem Bauantrag zu:

Änderungspläne zum Neubau einer Überdachung beim Sportplatz des Sportvereins Oberharmersbach, Vorsitzender Helmut Killig, Flurweg 16, Oberharmersbach, auf dem Grundstück Flst. Nr. 307/19 der Gemarkung Oberharmersbach

9. Bekanntgaben

- Im Baugebiet „Unterm Bahnhof Dorf“ hat ein möglicher Bauinteressent im Vorfeld nachgefragt, ob eine Drehung der vorgeschriebenen Firstrichtung möglich sei. Der Gemeinderat würde im möglichen Bauantragsverfahren einer Drehung des Gebäudes um 90 Grad zustimmen. Dies wurde einstimmig beschlossen.
- Bürgermeister Huber gab bekannt, dass die Erzdiözöse Freiburg den finanziellen Aufwand für weitere Präventionsmaßnahmen zum Thema „Missbrauch“ nochmals übernehmen würde. Geplant sind jährliche Präventionsveranstaltungen in der Raumschaft. Eventuell sogar die Gründung eines Vereines. Hier soll die Zusammenarbeit mit dem Verein „Aufschrei“ in Offenburg erfolgen.
- Kristin Sander wurde „Deutsche Meisterin im Gehen“. Die Ehrung für diese herausragende Leistung soll in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2012 stattfinden.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 10.12.2012 statt.

Gelber Strich mit Bergen und Baum