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icon.crdate04.12.2008
Ergebnisse und Bekanntgaben
Bericht aus dem Gemeinderat vom 01.12.2008
1. Antrag von 246 Oberharmersbacher Eltern zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten für alle Schularten für das eigenanteilspflichtige Zweitkind
Hier: Grundsätzliche Entscheidung zur künftigen Förderung
Der Gemeinderat beschloss die unten genannten Förderrichtlinien (Merkblatt) zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten für den eigenanteilspflichtigen Fahrschüler der auswärtigen Schularten bis zur Klasse 9 unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Förderung wird erstmals ab dem 01.01.2009 für das Schuljahr 2008/2009 bewilligt. Für das Bewilligungsschema gilt das nachstehende Formblatt mit seinen Richtlinien. Diese Abrechnungsregelung ist vorerst für das Schuljahr 2008/2009 befristet. Der Fortbestand der Förderung wird nach der Prüfung der praktischen Erfahrungswerte neu beschlossen.
Bei der Übernahme der Schülerbeförderungskosten der Hauptschüler der Brandenkopf-Schule bleibt es bei der bisherigen Regelung.
Der Antrag für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten der Fahrschüler, die die auswärtigen Schulen bis einschl. Klasse 9 besuchen, ist bei der Gemeinde Oberharmersbach, Dorf 30, 77784 Oberharmersbach, erhältlich.
Merkblatt für den
ANTRAG AUF TEILERSTATTUNG DER SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN (50 %)
für Fahrschüler mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Oberharmersbach,
die eine AUSWÄRTIGE Schule besuchen.
Achtung: Förderberechtigt sind nur Fahrschüler bis einschl. der Klasse 9
Dieser Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten gilt nur für Fahrschüler, die eine auswärtige Schule besuchen.
Für Fahrschüler der Brandenkopf-Schule gelten die bisherigen Bedingungen.
Maßgeblich für die Abrechnung der Fahrtkosten ist der Einkommensbescheid des Jahres 2008 (Vorjahr). Er ist unbedingt in KOPIE, diesem Antrag beizufügen.
Ohne Vorlage des Bescheides kann keine Abrechnung erfolgen. Bescheide aus anderen Kalenderjahren werden nicht anerkannt. Auch müssen diesem Bescheid die Fahrkarten der Fahrschüler als Beleg für die Fahrten zur Schule beigefügt werden.
Sind die Nachweise gültig, erhalten sowohl das Erst- als auch das Zweitkind einen Zuschuss für die Fahrkosten analog der Oberharmersbacher Hauptschüler in Höhe von mind. 50 % (z. Z. 14,50 €) maximal aber den Zuschussanteil von 50 % für 1/2 Tarifzonen, sofern die u.g. Einkommensgrenze für das verfügbare Einkommen nach dem Berechnungsschema unterschritten wird.
Anspruchberechtigt für die Erstattung der Fahrtkosten sind Familien die nachstehend tabellarisch aufgeführte jährliche Einkommensgrenzen (verfügbares Einkommen) unterschreiten:
Allein-erziehend | Grenze des verfügbaren Jahreseinkommens | Ehepaar mit Kind/er | Grenze des verfügbaren Jahreseinkommens | |
1 Kind | 14.572,80 | 19.123,20 | ||
2 Kinder | 17.611,20 | 22.161,60 | ||
3 Kinder | 20.649,60 | 25.200,00 | ||
4 Kinder | 23.688,00 | 28.238,40 | ||
5 Kinder | 26.726,40 | 31.276,80 | ||
6 Kinder | 29.764,80 | 34.315,20 |
Das verfügbare Einkommen wird wie folgt berechnet:
Zu dem in der Einkommenssteuererklärung aufgeführten Bruttolohn/Arbeitslohn aus nicht selbstständiger Arbeit *) werden die sonstigen Einkünfte also,
+ Gewinn/ Verlust aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
+ Einkünfte aus Kapitalvermögen
+ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
+ Sonstige Einkünfte (z.B. Renten, sonstige Leistungen nach SGB II,III)
addiert.
Von dieser Summe der Einkünfte werden
- Einkommenssteuer
- Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Beitrag zur gesetzl. Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung) mit zur Zeit 20,525 % des Arbeitnehmer-Bruttolohnes *)
abgezogen.
Der verbleibende Betrag stellt dann das jährliche verfügbare Einkommen dar, das entscheidend für die Antragstellung ist. Liegt dieser Betrag über der festgesetzten verfügbaren Einkommensgrenze wird kein Zuschuss gewährt, liegt er darunter dann ist die Familie zuschussberechtigt.
Für das Schuljahr 2008 / 2009 werden die Fahrten zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln, laut dem Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2008, ab dem 01.01.2009 erstattet. Zum Schuljahr 2009/2010 werden entsprechend dem Ergebnis und der Akzeptanz des Zuschussprogrammes die Programmbestimmungen einer grundsätzlichen Prüfung unterzogen und ggf. neu einjustiert.
Die Abrechung erfolgt jeweils zum Ende des Schuljahres. Dieser Antrag ist bis spätestens 01.10.2009 bei der Gemeinde Oberharmersbach, Hauptamt, Dorf 30, 77784 Oberharmersbach, einzureichen.
Familien, die Sozialhilfeleistungen erhalten, haben keinen Anspruch auf diese Leistungen der Gemeinde, da diese den Betrag für die Fahrkarten vom Sozialamt erstattet bekommen.Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde. Es besteht daher kein Rechtsanspruch.
2.Kommunale Förderung des Tageselternvereins Kinzigtal 2008
Der Gemeinderat stimmte einer Erhöhung der pauschalen Förderung des Tageselternvereins Kinzigtal als wichtigen Baustein des Betreuungsangebotes von bisher 90,00 € auf 270,00 € für das Kalenderjahr 2008 zu. Über die Förderung für 2009 wird nach vorliegen und Bewertung der geänderten Richtlinien des Landes und des Ortenaukreises neu entschieden.
3.Bericht der WIBERA über den Jahresabschluss 2007 des Betriebes gewerblicher Art "Freibad Oberharmersbach"
Das Freibad der Gemeinde Oberharmersbach wird, genau so wie die Einrichtungen Wasserversorgung und Reichstalhalle, als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt und unterliegt damit grundsätzlich der Umsatz- und Körperschaftsteuerpflicht. Die WIBERA – Wirtschaftsberatung AG – in Stuttgart ist von der Gemeinde damit beauftragt, alljährlich den steuerlichen Jahresabschluss für das Freibad zu erstellen. Zu diesem steuerlichen Abschluss gehört die Fortschreibung des Anlagevermögens, die Anfertigung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung der Schlussbilanz zum Jahresende. Folgende Werte wurden von der WIBERA zum 31.12.2007 festgestellt:
2007Vorjahr
Jahresgewinn(-verlust): - 89.478,33 € - 118.485,62 €
Stand Anlagevermögen: 291.919,23 € 277.349,23 € Bilanzsumme: 291.919,23 € 277.349,23 €
Der Jahresverlust konnte 2007 gegenüber 2006 wieder reduziert werden. Grund hierfür sind vor allem geringere Aufwendungen im Bereich der Betriebsmittel (Strom, Heizung, etc.).
Aufgrund des entstandenen Verlustes und der Verlustvorträge aus Vorjahren fällt für den Veranlagungszeitraum 2007 keine Körperschaftssteuer an. Der neue Stand der vorgetragenen Verluste beträgt zum Jahresende 2007 insgesamt 1.237.058 €. Der Gemeinderat nahm den von der WIBERA erstellten Jahresabschluss 2007 für den BgA „Freibad“ zustimmend zur Kenntnis.
4.Bericht der WIBERA über den Jahresabschluss 2007 in der Wasserversorgung
Die Wasserversorgung Oberharmersbach ist ein als Regiebetrieb geführtes wirtschaftliches Unternehmen im Sinne von § 102 der Gemeindeordnung (GemO). Steuerlich handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art (BgA).
Die WIBERA – Wirtschaftsberatung AG – in Stuttgart ist von der Gemeinde damit beauftragt, alljährlich den steuerlichen Jahresabschluss für die Wasserversorgung zu erstellen. Zu diesem steuerlichen Abschluss gehört die Fortschreibung des Anlagevermögens, die Anfertigung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung der Schlussbilanz zum Jahresende.
Folgende Werte wurden von der WIBERA zum 31.12.2007 festgestellt:
2007Vorjahr
Jahresgewinn: 28.720,45 € 33.437,39 € Stand Anlagevermögen: 656.100,93 € 713.817,93 €
Bilanzsumme: 701.772,37 € 722.060,02 €
Die Jahresverbrauchsmenge pro Einwohner hat im Jahr 2007 = 35,81 m³ (Vorjahr: 35,29 m³), die Gesamtverbrauchsmenge 92.340 m³ (Vorjahr: 90.417 m³) betragen.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
1. Das Ergebnis des steuerlichen Jahresabschlusses – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – der Wasserversorgung Oberharmersbach für das Wirtschaftsjahr 2007 wird festgestellt:
2. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2007 in Höhe von 28.720,45 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
3. Die Aufzehrung des Verlustvortrags mit Ablauf des Jahres 2007 und die dadurch entstehende Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung wird zur Kenntnis genommen. Die anfallenden Steuerbeträge werden jeweils in die Gebührenkalkulationen eingestellt.
4. Der Auftrag an die Verwaltung für die steuer- und gebührenrechtliche Optimierung des Wasserversorgungsbetriebs wird auf das Jahr 2009 verlängert. Die möglichen Alternativen samt steuerlichen Auswirkungen sind in einer gesonderten Sitzung zu beraten und zu beschließen.
5.Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren für das Haushaltsjahr 2009
Die vorgelegte Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des geltenden Gebührensatzes von 1,91 €/m³ für das Haushaltsjahr 2009 wird nicht vollzogen. Gegen die Ermittlung des Gebührenhöchstsatzes werden keine Einwendungen erhoben. Den dargestellten Einnahme- und Ausgabeansätzen sowie der geschätzten Jahreswassermenge wird zugestimmt. Der Zinssatz zur Verzinsung des Restbuchwertes des Anlagekapitals wird auf 6 % festgesetzt. Der Erzielung eines Ertrags für das wirtschaftliche Unternehmen „Wasserversorgung Oberharmersbach“ in Höhe von voraussichtlich ca. 4.500 € im Haushaltsjahr 2009 gemäß § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG wird zugestimmt. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der voraussichtlich entstehende steuerliche Jahresgewinn 2009 der Körperschaft-, Gewerbe- und ggf. Kapitalertragsteuer zu unterwerfen ist.
6.Bericht der WIBERA über den Jahresabschluss 2007 in der Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung Oberharmersbach ist ein als Regiebetrieb geführtes nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne von § 102 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung (GemO) und als solches voll in den Gemeindehaushalt integriert.
Die WIBERA – Wirtschaftsberatung AG – in Stuttgart ist von der Gemeinde damit beauftragt, alljährlich den steuerlichen Jahresabschluss für die Abwasserbeseitigung zu erstellen. Zu diesem steuerlichen Abschluss gehört die Fortschreibung des Anlagevermögens, die Anfertigung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung der Schlussbilanz zum Jahresende.
Folgende Werte wurden von der WIBERA zum 31.12.2007 festgestellt:
2007Vorjahr
Jahresgewinn(-verlust): + 24.221,69 € + 27.357,59 €
Stand Sachanlagevermögen: 1.317.800,20 € 1.382.607,20 € Bilanzsumme: 1.900.952,12 € 1.960.313,93 €
Der erneute Gewinn im Bereich der Abwasserbeseitigung resultiert zum einen aus der gegenüber der Planung höheren Abwassermenge und zum zweiten aus nicht verwendeten Mitteln für die Schachtdeckelsanierung (L94). Die Abwassergebühren wurden für das Jahr 2007 nicht angepasst und blieben bei 1,87 €/m³.
Die Jahresabwassermenge pro Einwohner hat im Jahr 2007 = 46,44 m³ (Vorjahr: 43,42 m³), die Gesamtverbrauchsmenge 119.734 m³ (Vorjahr: 110.095 m³) betragen.
Wie oben schon beschrieben, handelt es sich bei der Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde. Deshalb entsteht hier weder Körperschaftsteuer noch Kapitalerstragsteuer.
Der Gemeinderat nahm den von der WIBERA erstellten Jahresabschluss 2007 für die Abwasserbeseitigung zustimmend zur Kenntnis.
7.Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2009;
a.) Verrechnungsbeschluss gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Kommunalabgabengesetz
b.) Änderung der Abwassersatzung
Die Abwasserbeseitigung ist kein wirtschaftliches Unternehmen i.S. von § 102 Abs. 2 GemO, wie z.B. die Wasserversorgung. Sie darf deshalb keinen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. Gemäß § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Gebührenbemessungszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Gebührenbemessungszeitraum ist bei der Gemeinde Oberharmersbach das Haushaltsjahr, d.h. die Gebühren werden jeweils für die Dauer eines Haushaltsjahres im Voraus kalkuliert. Eine Kostenüber- oder -unterdeckung ist also spätestens innerhalb der folgenden fünf Jahre jeweils in der Kalkulation zu veranschlagen um einen langfristigen Ausgleich und eine gleichmäßige Belastung der Gebührenpflichtigen zu erreichen.
Der Jahresabschluss 2007 brachte für die Abwasserbeseitigung einen haushaltsrechtlichen Ertrag von 34.714,27 €. Gründe für diesen Ertrag waren zum einen höhere Abwassermengen und damit erhöhte Gebühreneinnahmen, zum anderen nicht notwendig gewordene Unterhaltungsmaßnahmen des Kanalnetzes. Zudem wurden Maßnahmen im Rahmen der L94 (Obertal) nicht durchgeführt. Aus 2006 existiert weiterhin eine restliche Überdeckung von 9.055,24 €. Zusammen ergibt dies eine Überdeckung von 43.769,51 €.
Diese verbleibende gebührenrechtliche Überdeckung ist gemäß § 14 Abs. 2 KAG innerhalb von fünf Jahren durch Einstellung in die Gebührenkalkulation zugunsten er Gebührenzahler auszugleichen.
Der Gemeinderat hat hierzu folgenden Beschluss gefasst.
1. Die vorgelegte Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren wurde zur Kenntnis genommen.
2. Gegen die Ermittlung des Gebührenhöchstsatzes werden keine Einwendungen erhoben. Den dargestellten Einnahme- und Ausgabeansätzen sowie der geschätzten Jahresabwassermenge wird zugestimmt. Der Zinssatz zur Verzinsung des Restbuchwerts des Anlagekapitals wird auf 6 % festgesetzt.
3. Die aus 2006 vorhandene Überdeckung in Höhe von 9.055.24 € wird in voller Höhe in der Gebührenkalkulation 2009 veranschlagt.
4. Die Abwasserbeseitigungsgebühr wird mit Wirkung zum 01.01.2009 von derzeit 1,87 €/m³ auf 1,90 €/m³ angehoben. Hierzu wurde die in dieser Ausgabe des Verkündblattes veröffentliche Änderungssatzung beschlossen.
8. Zuchttierhaltung;
Hier: Anpassung der Betreuungspauschale bzw. des Futtergeldes
Seit dem 01.01.1999 hat Herr Tobias Kornmayer, Billersberg die Betreuung der beiden Zuchtbullen (Farren) für die Gemeinde übernommen. Davor haben seine Eltern diese Aufgabe über viele Jahre wahrgenommen.Es handelt sich dabei um Zuchtbullen der Rassen „Rotbunt“ und „Vorderwälder“.
In folgendem Umfang wurden in den letzten Jahren mit diesen beiden Gemeindezuchtbullen nachstehende Deckungen durchgeführt:
Jahr | Deckungen „Rotbunterasse“ | Deckungen „Vorderwälderrasse“ | Summe der Gesamtdeckungen |
2003 | 39 | 38 | 77 |
2004 | 26 | 70 | 96 |
2005 | 51 | 35 | 86 |
2006 | 50 | 57 | 107 |
2007 | 35 | 51 | 86 |
Aufgrund dieser Nutzung hat der Gemeinderat beschlossen, an der Haltung von 2 Gemeindebullen, verstellt im landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Kornmayer auf dem Billersberg wird weiterhin festgehalten. Die Betreuungspauschale (Klauenpflege einschl. dem Futtergeld) wird je Gemeindebulle mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 auf 1.040,00 € festgelegt. Für beide Gemeindebullen erhöht sich daher die Jahresentschädigung von bisher 1.739,00 € auf 2.080,00 €, nachdem diese über Jahrzehnte unverändert blieb. Die Sprunggebühr wird mit Wirkung ab dem 01.01.2009 von 4,00 € auf 5,00 € erhöht. Diese Gebühreneinnahmen verbleiben, wie bisher, bei Tobias Kornmayer als Entschädigung für seinen Aufwand. Die Gemeinde Oberharmesbach bedankt sich recht herzlich bei der Familie Kornmayer für diese Gemeindezuchtbullenhaltung.
9. Bekanntgaben
- Bürgermeister Huber informierte die Gemeinderäte darüber, dass für die beiden Kommunaldarlehen nun die neuen Zinssätze abgeschlossen worden sind. Durch eine gute Zinsentwicklung, konnten für die Darlehen Zinssätze in Höhe von 3,75 % und 3,85 % für 5 und 7 Jahre Restlaufzeiten festgelegt werden.
-Der 15. Oberharmersbacher Bäuerliche Weihnachtsmarkt am gestrigen Sonntag war wieder ein großartiger Erfolg. Auch durch das schöne Wetter waren sehr viele Besucher da. Bürgermeister Huber dankte den Organisatoren, den am Programm Beteiligten sowie den Marktbeschickern für den hervorragenden Verlauf.
Bürgermeisteramt