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icon.crdate06.03.2009
1. Sanierung von Brückenbauwerken an der Zuwälderstraße;
Hier: Vergabe der Schlossereiarbeiten für die Herstellung und Montage der Brückengeländer
Der Gemeinderat vergab auf der Grundlage der geprüften Angebote den Auftrag zur Durchführung der Schlosserarbeiten – Geländerkonstruktion an die Firma Stahl- und Apparatebau Hoch aus Zell a. H. als günstigster Bieter.
- Bebauungsplan für das Sondergebiet Harkhof;
Hier: Vorstellung des Vorentwurfes
Stadtplaner Herr Pohl vom Ing. Büro Weissenrieder GmbH, Offenburg hat dem Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung den vorliegenden Vorentwurf vom 17.02.2009 mit den vorgesehenen Bebauungsvorschriften erläutert. Noch einzuarbeiten ist der Grünordnungsplan und der Umweltbericht, der vom Büro Dr. Winski erstellt wird, sobald die Wetterlage eine Bestandsaufnahme vor Ort zulässt.
Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Harkhof“ vom 17.02.2009 im aktuellen Verfahrensstand zu.
Das Bebauungsplanverfahren ist weiter zu führen.
- Bebauungsplan für das „Sondergebiet Harkhof“,
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Aufstellungsbeschluss für das „Sondergebiet Harkhof" wurde mit der Bekanntmachung vom 30.10.2008 im Amtsblatt vom 30.10.2008 öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Varianten der Planungen, die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Herr Pohl vom Planungsbüro Weissenrieder GmbH, Offenburg, erläuterte in der Sitzung die einzelnen Punkte und stand auch für Fragen seitens der Bürger/Zuhörer zur Verfügung.
Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung sind keine weiteren Anregungen eingegangen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Harkhof“ ist somit fortzusetzen.
- Bebauungsplan für das „Sondergebiet Harkhof“;
Hier. Beschlussfassung über die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB
Der Gemeinderat stimmte für die vorgezogene Information der Träger öffentlicher Belange über die beabsichtigte Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Harkhof“. Diese haben in einer angemessenen Frist ihre Stellungnahme abzugeben, damit der endgültige Entwurf erstellt werden kann.
- Freibad Oberharmersbach
a)Aufnahme des Freizeitbades Gengenbach in den Geltungsbereich der Brandenkopf-Bäderspaßkarte durch 50 % Nachlassgewährung auf den dortigen Tageseintritt.
b)Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Schwimmbad der Gemeinde Oberharmersbach
Die Stadt Gengenbach wird in den Geltungsbereich der Brandenkopf-Bäderspaßkarte aufgenommen. Bei Vorlage einer Brandenkopf-Bäderspaßkarte im Freibad Gengenbach wird ein Nachlass von 50 % auf den Tageseintritt gewährt.
In den Bädern der Stadt Zell, Gemeinde Biberach, Nordrach und Oberharmersbach werden bei Vorlage einer Jahreskarte des Freibades Gengenbach ebenso 50 % auf den Tageseintritt gewährt.
Der Änderung der Freibadsatzung wurde vom Gemeinderat zugestimmt. Die Änderungssatzung wird nachstehend bekanntgemacht.
- Kauf eines Aufsitz-Rasenmähers
Hier: Vergabe des Lieferauftrages
Der Gemeinderat vergab auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 12.02.2009 den Auftrag über die Lieferung des KUBOTA Diesel-Aufsitzmähers, Modell GR 2100 II an die Firma Spinner GmbH, Lautenbach, als preisgünstigster Anbieter.
- Umsetzung des Konjunkturpaket II auf Landesebene 2009/2010;
- Verhandlungsergebnisse mit dem Land und Sachstand der Gesetzgebung
- Beratung über die weitere Vorgehensweise bzw. unser Konjunkturprogramm
Der Bericht von Bürgermeister Siegfried Huber in der Gemeinderatsitzung über das Verhandlungsergebnis und den Sachstand der Gesetzgebung über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II auf Landesebene der Jahre 2009 /2010 wurde zur Kenntnis genommen.
Die in der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2008 festgelegten Wertgrenzen für die freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung im Vergabewesen wird für den Zeitraum 01. Januar 2009 bis 31.12.2010 im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Beschleunigung öffentlicher Aufträge vom Februar 2009 mit den erhöhten Wertgrenzen zur Anwendung gebracht. Der Inhalt dieser Verwaltungsvorschrift gilt bei der Vergabe von Aufträgen und Leistungen der Gemeinde Oberharmersbach bis 31.12.2010.
Die Gemeinde Oberharmersbach erhält voraussichtlich 104.000 € als pauschale Finanzzuweisung mit der Verpflichtung, diese in den Sektoren „Bildung“ und „Infrastruktur“ einzusetzen. Daneben besteht die Verpflichtung, dass die Gemeinde einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 25 % zusätzlich als Eigenanteil einbringt.
Die nachstehenden energetischen Maßnahmen
- Dämmung des alten Dachteils mit Erneuerung der Dachhaut, und
- Erneuerung der Oberlichter im nordöstl. Gebäudetrakt, und
- ein erster BA der Erneuerung der Fenster im Aula-Bereich
der Brandenkopf-Schule sollen im Teilbereich „Bildung“ im Rahmen der Programmbedingungen des Konjunkturpaktes umgesetzt werden.
Im Bereich „Infrastruktur“ ist die Asphaltierung der Oberfläche durchzuführen.
Die Ausführung ist jedoch letztendlich noch davon abhängig, dass diese Maßnahmen den Ausführungsbestimmungen des Konjunkturprogramms entsprechen, die derzeit von Bund und Land erarbeitet werden.
Die Gemeinde Oberharmersbach unterstützt das Konjunkturprogramm des Bundes und Landes. Die endgültige Entscheidung für zusätzliche Investitionen bzw. Umsetzung von Projekten werden nach der Verabschiedung des zusätzlichen Investitionsgesetzes festgelegt.
Bürgermeisteramt