Archiv
icon.crdate18.06.2009
Bericht aus der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 09.06.2009
Neubau eines Kunstrasensportplatzes
hier: Vergabe der Bauarbeiten
Die Fa. Tiefbau Schöpf GmbH, Talstraße 18, 77784 Oberharmersbach erhält den Auftrag über die Bauarbeiten zum Neubau eines Kunstrasensportplatzes für das Los 1 und 2. Diese beiden Lose beinhalten die Tiefbauarbeiten im eigentlichen Spielfeldbereich und den Kunstrasenaufbau.
Das Los 3 mit den restlichen Bauarbeiten außerhalb des Spielfeldes wird an den günstigsten Bieter, die Fa. Gotec, Weil am Rhein, vergeben. Mit den Arbeiten ist spätestens am 06. Juli 2009 zu beginnen. Das Ende der Baumaßnahme ist auf den 16. Oktober 2009 terminiert.
Städtebauliche Erneuerung in der Gemeinde Oberharmersbach nach dem Landessanierungsprogramm;
Hier: a) Vorstellung des Verfahrensabschnittes „Vorbereitende Untersuchungen“nach § 141 BauGB
b) Abschluss eines Vertrages über Beratungsleistungen dieserVerfahrensstufe
Der Gemeinderat nahm die Inhalte der Vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis.
Der Auftrag über die Durchführung wurde an die Firma mit dem günstigsten Angebot, die STEG Stadtentwicklung GmbH, vergeben.
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat mit dem Abschluss des Vertrags für die Vorbereitenden Untersuchungen beauftragt.
Über die Arbeitsvergabe der weiteren Verfahrensschritte im Rahmen des Landessanierungsprogramms wird gesondert beraten und beschlossen
Städtebauliche Erneuerung in der Gemeinde Oberharmersbach
hier: Einleitungsbeschluss für die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat beschloss am 09.06.2009 den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 24.03.2009 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses.
Die Verwaltung wurde beauftragt und ermächtigt, zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag mit einem Sanierungsbeauftragten oder Sanierungsträger i.S.d. § 157 BauGB abzuschließen.
Der Beschluss wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht (§ 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Dabei soll auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen werden.
Neufestsetzung der Kindergartengebühren des Kindergartens „Sonnenblume“ für das Kindergartenjahr 2009/2010 mit gleichzeitiger Anpassung des Elternbeitrags für die Kernzeitbetreuungsmöglichkeit für die Grundschüler und für das Betreuungsangebot für Kinder im Alter von unter 3 Lebensjahren
Die Kindergartengebühren werden für das Jahr 2009/2010 nicht erhöht.
Da durch die Vertreter des Gemeindetags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und der Erzdiözese Freiburg sowie weitere Verbände einen neue Empfehlung mit teilweise deutlich stärkeren Beitragserhöhungen ausgesprochen worden sind, wurde in der Beratung beschlossen, dass zumindest für das kommende Kindergartenjahr, keine Veränderung der bisherigen Entgelte erfolgen soll.
In kommenden Kindergartenjahr soll jedoch das neue Gremium des Gemeinderats in einem umfassenden Meinungsbildungsprozess die Empfehlungen diskutieren, um am Ende ein neuer Lösungsvorschlag für die Zeit des Kindergartenjahres 2010 / 2011 zu erarbeiten.
Antrag des TCO – Tennisclub Oberharmersbach e.V. auf Unterstützung der Gemeinde Oberharmersbach für die dringend notwendige Gebäudesanierung
Die Gemeinde Oberharmersbach gewährt dem TCO – Tennisclub e.V. Oberharmersbach für die Durchführung der geschilderten Grundsanierung mit der Wasserversorgungsanlage, der Nasszellen und der WC-Anlage im Clubhaus einen Zuschuss in Höhe von 9.000,00 €, der aufgrund fehlender Haushaltsmittel im Jahr 2009 erst im Januar 2010 zur Auszahlung kommt. Hierzu ist ein Verwendungsnachweis der Baumaßnahme zur Auszahlung vorzulegen.
Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat eine Ausfallbürgschaft für das zu beantragende Kontokorrent-Darlehen in Höhe von 4.000,00 € zu übernehmen. Da diese Bürgschaftsübernahme der Genehmigung der Rechtsaussichtsbehörde bedarf, ist von der Verwaltung die Ausnahmegenehmigung nach § 88 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung einzuholen.
Bauanträge
- Bauantrag zum Umbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück, Flst.Nr. 496/2, Holdersbach 11, der Gemarkung Oberharmersbach
Dieser Tagesordnungspunkt wurde wegen Unklarheiten von der Beratung ausgenommen und abgesetzt.
- Bauantrag zum Einbau von zwei Gauben an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück, Flst.Nr. 972, Mühlenweg 8 der Gemarkung Oberharmersbach.
Gegen dieses Bauvorhaben wurde seitens des Gemeinderat keine Einwendungen erhoben.
Bekanntgaben
1. Bürgermeister Huber teilte mit, dass die Baumaßnahme zur Erneuerung der beiden Stützmauern (tal- und bergseitig) im Zuge der L94 bei Oberharmersbach, entlang der L94/Harmersbach ab dem Sägewerk Lehmann am Dienstag, 09.06.2009 aufgenommen wurden.
2. Bürgermeister Huber lud das Gemeinderatsgremium herzlich zur Fronleichnamsprozession am Donnerstag, 11. Juni ein.
Bürgermeisteramt