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icon.crdate24.11.2009

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.11.2009

01.Bericht der WIBERA über den Jahresabschluss 2008 des Betriebes

gewerblicher Art „Freibad Oberharmersbach“

Das Freibad der Gemeinde Oberharmersbach wird, genau so wie die Einrichtungen Wasserversorgung und Reichstalhalle, als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt und unterliegt damit grundsätzlich der Umsatz- und Körperschaftsteuerpflicht.

Die WIBERA – Wirtschaftsberatung AG – in Stuttgart ist von der Gemeinde damit beauftragt, alljährlich den steuerlichen Jahresabschluss für das Freibad zu erstellen. Zu diesem steuerlichen Abschluss gehört die Fortschreibung des Anlagevermögens, die Anfertigung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung der Schlussbilanz zum Jahresende.

Folgende Werte wurden von der WIBERA zum 31.12.2008 festgestellt:

2008Vorjahr

Jahresgewinn(-verlust): - 105.979,76 € - 89.567,38 €

Stand Anlagevermögen: 270.575,23 € 291.919,23 € Bilanzsumme: 270.575,23 € 291.919,23 €

Der Jahresverlust stieg 2008 gegenüber 2007 um ca. 16.000 € an. Dies lag zum einen an den gegenüber 2007 deutlich gestiegenen Personalkosten (Tarifabschluss im öffentlichen Dienst +5,1% zuzügl. den entsprechenden Nachzahlungen für 2007); zum zweiten daran, dass die Aufwendungen für Strom und Wasser, sowie Chlor und die Unterhaltung der Heizung gegenüber 2007 höher waren. Letztlich war auch im Bereich der Zuweisungsauflösungen, die sich auf die Einnahmen auswirken, der Gesamtbetrag durch den Ablauf eines Auflösungszeitraums zum 31.12.2007 deutlich niedriger.

Aufgrund des entstandenen Verlustes und der Verlustvorträge aus Vorjahren fällt für den Veranlagungszeitraum 2008 keine Körperschaftssteuer an. Der neue Stand der vorgetragenen Verluste beträgt zum Jahresende 2008 insgesamt 1.343.038 €.

Der Gemeinderat nahm den von der WIBERA erstellten Jahresabschluss 2008 für den BgA „Freibad“ zustimmend zur Kenntnis.

02.Bericht der WIBERA über den Jahresabschluss 2008 in der Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung Oberharmersbach ist ein als Regiebetrieb geführtes nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne von § 102 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung (GemO) und als solches voll in den Gemeindehaushalt integriert.

Die WIBERA – Wirtschaftsberatung AG – in Stuttgart ist von der Gemeinde damit beauftragt, alljährlich den steuerlichen Jahresabschluss für die Abwasserbeseitigung zu erstellen. Zu diesem steuerlichen Abschluss gehört die Fortschreibung des Anlagevermögens, die Anfertigung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung der Schlussbilanz zum Jahresende.

Folgende Werte wurden von der WIBERA zum 31.12.2008 festgestellt:

2008Vorjahr

Jahresgewinn(-verlust): - 16.536,69 € + 24.221,69 €

Stand Sachanlagevermögen: 1.279.907,73 € 1.317.800,20 € Bilanzsumme: 1.862.740,67 € 1.900.952,12 €

Der steuerliche Verlust in der Abwasserbeseitigung resultiert zum großen Teil aus der gegenüber der Planung gesunkenen Abwassermenge (- 7.000 m³). Zwar waren im Bereich der Kanalunterhaltung nicht die voll eingeplanten Ausgaben notwendig, da steuerlich aber die angesetzten Eigenkapitalzinsen nicht anerkannt werden, führt dies zum ausgewiesenen Verlust (Vergleich: das haushaltsrechtliche Defizit beläuft sich lediglich auf rd. 2.500 €). Die Abwassergebühren wurden für das Jahr 2008 nicht angepasst und liegen bei 1,87 €/m³.

Die Jahresabwassermenge pro Einwohner hat im Jahr 2008 = 43,33 m³ (Vorjahr: 46,44 m³), die Gesamtverbrauchsmenge 109.627 m³ (Vorjahr: 119.734 m³) betragen.

Da es sich bei der Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde handelt, entsteht hier weder Körperschaftsteuer noch Kapitalerstragsteuer.

Der Gemeinderat nahm den von der WIBERA erstellten Jahresabschluss 2008 für die Abwasserbeseitigung zustimmend zur Kenntnis.

03. Bericht der WIBERA über den Jahresabschluss 2008 in der Wasserversorgung

Die Wasserversorgung Oberharmersbach ist ein als Regiebetrieb geführtes wirtschaftliches Unternehmen im Sinne von § 102 der Gemeindeordnung (GemO). Steuerlich handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art (BgA).

Die WIBERA – Wirtschaftsberatung AG – in Stuttgart ist von der Gemeinde damit beauftragt, alljährlich den steuerlichen Jahresabschluss für die Wasserversorgung zu erstellen. Zu diesem steuerlichen Abschluss gehört die Fortschreibung des Anlagevermögens, die Anfertigung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung der Schlussbilanz zum Jahresende.

Folgende Werte wurden von der WIBERA zum 31.12.2008 festgestellt:

2008Vorjahr

Jahresgewinn: 10.608,64 € 28.720,45 € Stand Anlagevermögen: 598.273,12 € 656.100,93 €

Bilanzsumme: 656.993,63 € 701.772,37 €

Die Jahresverbrauchsmenge pro Einwohner hat im Jahr 2008 = 32,32m³ (Vorjahr: 35,81 m³), die Gesamtverbrauchsmenge 81.792 m³ (Vorjahr: 92.340 m³) betragen.

Das Ergebnis des steuerlichen Jahresabschlusses – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – der Wasserversorgung Oberharmersbach für das Wirtschaftsjahr 2008 wird wie folgt festgestellt:

1.1.

Bilanzsumme

656.993,63 €

1.1.1.

davon entfallen auf der Aktivseite auf

das Anlagevermögen

598.273,12 €

das Umlaufvermögen

58.720,51 €

1.1.2.

davon entfallen auf der Passivseite auf

das Eigenkapital

483.952,80 €

die empfangenen Ertragszuschüsse

34.817,00 €

die Rückstellungen

6.605,00 €

die Verbindlichkeiten

131.618,83 €

1.2.

Jahresgewinn

10.608,64 €

1.2.1.

Summe der Erträge

179.970,18 €

1.2.2.

Summe der Aufwendungen

152.445,95 €

Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2008 in Höhe von 10.608,64 € soll auf die neue Rechnung vorgetragen werden.

Die Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die anfallenden Steuerbeträge werden jeweils in die Gebührenkalkulationen eingestellt.

04. Annahme und Vermittlung von Spenden

Beschlussfassung nach § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Geldspende der Firma Autohaus Alfred Brucher und der Firma Tiefbau Schöpf GmbH mit dem Zweck zur Verwendung für die Umrüstung des Mannschaftstransportwagens der Freiwilligen Feuerwehr Oberharmersbach zu. Es wird festgestellt, dass die Gemeinde sich in keinerlei Abhängigkeit zu den Spendengebern befindet.

05. Antrag von 246 Oberharmersbacher Eltern zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten für alle Schularten für das eigenanteilspflichtige Zweitkind aller Schularten;

Hier: Sachstandsbericht

Der Sachstandbericht wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Regelung zur Teilerstattung der Schülerbeförderungskosten für Oberharmersbacher Kinder, die eine auswärtige Schule besuchen, wird wie im letzten Jahr beibehalten.

Die Einkommensgrenzen werden den aktuell gültigen Sozialhilferichtlinien angepasst. Nach dem Schuljahr 2009/2010 wird nochmals beraten. Diese Leistung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde Oberharmersbach. Somit besteht kein Rechtsanspruch.

06. Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses

Zur Ermittlung von Verkehrswerten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie zur Ermittlung der Bodenrichtwerte kann auf Antrag der Gutachterausschuss bei der Gemeinde Oberharmersbach angerufen werden. Die Amtszeit des bisherigen Gutachterausschusses endete am 30.11.2008. Es ist daher erforderlich, für die anschließende Amtszeit rückwirkend vom 01.12.2008 - 30.11.2012 einen neuen Gutachterausschuss zu bestellen.

Es wurde deshalb vorgeschlagen, nachstehende Personen gemäß § 2 Gutachterausschuss - VO in den Gutachterausschuss der Gemeinde Oberharmersbach mit einer Amtszeit von 4 Jahren, rückwirkend vom 01.12.2008 - 30.11.2012, zu bestellen:

a.) Vorsitzender und Gutachter:

Jürgen Armbruster, Dipl.-Ing., Flurweg 15, 77784 Oberharmersbach

b.) Stellvertretender Vorsitzender und Gutachter:

Klaus Lehmann, Zimmermeister, Jedensbach 7, 77784 Oberharmersbach

c.) Gutachter:

1. Frank Lehmann, Obertal 33, 77784 Oberharmersbach

2. Egon Boschert, Schreinermeister, Dorf 41, 77784 Oberharmersbach

3. Robert Heiden, Amtsinspektor, Franz-Disch-Str. 31, 77709 Wolfach

(Vertreter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde beim Finanzamt Wolfach, Hauptstrasse 55.)

d.) Stellvertretender Gutachter:

Brigitte Hippler vom Finanzamt Offenburg, Außenstelle Wolfach

(Vertreter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde.)

Die o.g. Personen wurden als Mitglieder in der genannten Besetzung gemäß §§ 192 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 der Gutachterausschuss - VO vom 11.12.1989 in den Gutachterausschuss der Gemeinde Oberharmersbach bestellt. Die Amtszeit beginnt rückwirkend am 01.12.2008 und endet am 30.11.2012. Die Mitglieder sind durch gesonderte Bestellungsurkunde zu bestellen.

Dem ausscheidenden stellvertr. Vorsitzenden Herrn Helmut Lehmann, der sich auf eigenen Wunsch nach über 20-jähriger Gutachtertätigkeit, nicht mehr zur Verfügung gestellt hat, wird für die Bereitschaft und das geleistete Engagement als Gutachter und Stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses Dank und Anerkennung ausgesprochen.

Herr Helmut Lehmann wurde am 01.02.1988 zum Gutachter der Gemeinde Oberharmersbach ernannt. Seit dem 01.12.1992 bis einschl. 30.11.2008 übernahm Herr Helmut Lehmann das Amt des Stellvertretenden Vorsitzenden des Gutachterausschusses.

07. Bauantrag zur Errichtung zweier landwirtschaftlicher Schuppen auf dem Grundstück, Flst.Nr. 656 und 656/2, Obertal der Gemarkung Oberharmersbach;

Hier: Übernahme einer Vereinigungsbaulast

Die Gemeinde Oberharmersbach stimmte der Übernahme der Vereinigungsbaulast für die Grundstücke Flst.Nr. 656/2 und 656 zu.

08. Bauantrag zum Neubau eines Backhauses auf dem Grundstück, Flst.Nr. 556, Obertal 38 der Gemarkung Oberharmersbach

Seitens der Gemeinde wurden gegen dieses Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu.

09. Bekanntgaben

- Bürgermeister Siegfried Huber bedankte sich bei den Wählern für die hohe Wahlbeteiligung und das hervorragende Ergebnis seiner Wiederwahl. Er dankte dem Wahlausschuß, den Gemeindebediensteten für die Aufstellung des Maiens und den Vereinen für die Aufbietungen am Wahlabend.

- Am Samstag, den 24.10.2009 führte der Gemeinde Oberharmersbach eine Blumenzwiebelsetzaktion durch.

- Bürgermeister Huber gab einen kurzen Sachstandsbericht über den Kunstrasenbau. Der Kunstrasenbelag ist zwischenzeitlich ausgelegt worden. Die Bahnen müssen nun noch vernäht, die Linien eingeklebt werden und die Verfüllung des Platzes erfolgen. Hierbei ist jedoch gutes Wetter Voraussetzung.

- Am Samstag, den 31.10.2009 fand in Biberach die Auftaktveranstaltung des LEADER-Projektes „Lebensqualität durch Nähe statt“. Die Durchführung des Projektes wird in den kommenden 2 Jahren erfolgen.

- Am 21.10.2009 fanden in Oberharmersbach an zwei verschiedenen Stellen entlang der L94 Geschwindigkeitsmessungen des Landratsamtes statt. An der Messstation 1 wurden innerhalb 2 Stunden insgesamt 472 Fahrzeuge gemessen. Hiervon wurden 10 Kraftfahrzeuge wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beanstandet. Die maximale Geschwindigkeit betrug 63 km/h. An der Messtelle 2 wurden 292 Fahrzeuge gemessen. 15 Fahrzeuge wurden beanstandet. Der schnellste Fahrer war mit 67 km/h unterwegs.

- Mitarbeiter Peter Lehmann stellte das LEADER Projekt „Sun Area“ - Energieregion 2010 vor. Die Homepage ist inzwischen freigeschaltet. Es ist nun möglich, Daten für einzelne Gebäude abzurufen, deren Dachfläche zur Anbringung von Solaranlagen geeignet sind.

Bürgermeisteramt

Gelber Strich mit Bergen und Baum