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icon.crdate04.02.2010

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2010

Der Gemeinderat stimmte der vom Rechnungsamt erstellten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2010 zu.

Das Volumen des Gesamthaushalts

beträgt für 2010 in Einnahme und Ausgabe : 6.091.546 €

davon im Verwaltungshaushalt 5.258.046 €

und im Vermögenshaushalt 833.500 €

Die Zuführungsrate vom Vermögenshaushalt (Negativzuführung)

wird voraussichtlich 179.600 €

betragen.

Bei einer Summe für die ordentl. Kredittilgungen in Höhe von 81.800 €

beträgt die geplante Netto-Investitionsrate- 261.400 €

Zum Haushaltsausgleich ist eine Darlehensaufnahme von 230.000 €

eingeplant.

Zur Sicherung vorübergehender Liquiditätsschwankungen wird ein

Kassenkreditrahmen in Höhe von 500.000 €

vorgesehen.

Um im Rahmen der geplanten Projekte des Haushaltsjahres

notwendige Verpflichtungen eingehen zu können,

wird ein Gesamtbetrag von 0 €

als Verpflichtungsermächtigung ausgewiesen.

Auf Grund der schlechten finanziellen Situation werden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B von 320 v.H. (GrdSteuer A) bzw. 310 v.H. (GrdSteuer B) auf jeweils 340 v.H. angehoben.

Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 10/6 Allrad;

Hier: Antrag auf Gewährung einer Beihilfe aus dem Ausgleichsstock

Zur Finanzierung der Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeugs LF 10/6 ist ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 133.000,00 € (70%) zu stellen.

Die entsprechenden Beträge sind im Haushaltsplan 2010 zu veranschlagen.

Änderung der Gaststättenverordnung durch die Landesregierung durch Verordnung vom 10.11.2009;

hier: Information des Rechtsstandes und Beratung über die künftige Handhabung

Die Sperrzeitregelungen der Gemeinde Oberharmersbach richten sich nach den gesetzlichen Regelungen der Gaststätten-VO des Landes Baden-Württemberg vom 10.11.2009. Mit Wirkung vom 01.01.2010 gelten demnach folgende Sperrzeitregelungen:

unter der Woche: 2 Uhr

in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag 5 Uhr

In der Nacht zum 1. Januar: keine Sperrzeit

In der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 01. Mai 5 Uhr

Der Gemeinderat beschloss, dass Veranstaltungen in der Reichstalhalle spätestens um 3 Uhr zu beenden sind. Dies ist in den Mietverträgen festzulegen.

Die Verwaltung wird jedoch ermächtigt, in Einzelfällen die Veranstaltungszeiten in den Mietverträgen zu verlängern.

Antrag des Arthur Lang, Talstr. 58, Oberharmersbach, zur Fortsetzung des Betriebs eines Kleinimbiss mit Getränkeverkauf in und vor der gemeindeeigenen Schutzhütte auf dem Löcherberg auf dem Grundstück Flst.Nr. 788 der Gemarkung Oberharmersbach für den Zeitraum 2010 - 2014

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Herrn Arthur Lang wird auch für die Jahre 2010 bis 2014 die Nutzung von gemeindeeigenem Gelände und der Räumlichkeiten in der Löcherwasenhütte zum Betrieb eines Kleinimbiss mit Getränkeverkauf gestattet.

Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO und Antrag auf Befreiung von Bebauungsplanvorschriften zum Neubau eines Wohnhauses mit Kosmetikstudio und Garage auf dem Grundstück, Flst.Nr. 953 der Gemarkung Oberharmersbach

Der Gemeinderat nahm von diesem beabsichtigten Bauvorhaben Kenntnis. Dem Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanvorschriften wurde zugestimmt.

Die Gemeinde Oberharmersbach stimmt dem Bauvorhaben als Angrenzer ebenfalls zu.

Der Gemeinderat stimmte folgenden weiteren Bauanträgen zu:

  • Abbruch eines Ökonomiegebäudes zur Errichtung eines neuen Ökonomiegebäudes mit Brennerei auf dem Grundstück, Flst.Nr. 231, Waldhäuser 29. Hier: Nachtragspläne
 
  • Wohnungserweiterung und Umbau am bestehenden Hofgebäude auf dem Grundstück, Flst.Nr. 486, Riersbach 15.
 
  • Erweiterungsbau des Wohnhauses auf dem Grundstück, Flst.Nr. 745/2, Engelberg 6.
 
  • Erweiterung der Ausstellungsfläche auf dem Grundstück, Flst.Nr. 297/17, Brugasse 3.

Bürgermeisteramt:

Gelber Strich mit Bergen und Baum