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Ein Kind spielt an einer Kugelbahn.
Drohnenblick auf alte Bauernsäge, Wiesen, Baumwipfel, ein Tal
Drohnenbild von oben mit Ansicht von Rathausplatz, Rathaus und Kirche.
Drohnenbild, grüne Wiesen, eine lange Baumstmm-Bank und der Ortskern
Rathausplatz und Rathaus nach Sanierung und Neugestaltung im Jahre 2024
Blick auf eine Wiese, den Kirchturm und einen Regenbogen.
Blick auf Rathausplatz, Rathaus, Kirchturm und Stube in Oberharmersbach

Volltextsuche

Rathaus & Bürger

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Archiv

icon.crdate15.04.2010

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 12.04.2010

Ehrung von Blutspendern

Den zu ehrenden Blutspendern wurde im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatsitzung gemeinsam mit dem DRK – Ortsverein Unter-/ Oberharmersbach, durch Herrn Schmitz und Bürgermeister Huber, für die vielfache Blutspende Dank und Anerkennung ausgesprochen. Die Blutspender-Ehrennadeln und die Verleihungsurkunden wurden den Blutspendern ausgehändigt. Gleichzeitig erhielten die Blutspender je eine Flasche Wein als Präsent und Dank der Gemeinde.

Sanierungsgebiet „Ortsmitte“

Zusammenfassung der vorbereitenden Untersuchungen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Bericht der STEG über die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und den Sanierungszielen, dem Maßnahmenkonzept, der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Eigenfinanzierungserklärung wurde zugestimmt.

Sanierungsgebiet „Ortsmitte“

Festlegung der Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll (§ 142 Abs. 3 BauGB)

Die Frist, in der die Sanierung „Ortsmitte“ durchgeführt werden soll, wird vorläufig bis zum 31.12.2007 festgelegt.

Sanierungsgebiet „Ortsmitte“;

Fördersätze für private Erneuerungsmaßnahmen

„Erneuerungszuschuss“

Für die Erstattung der Kosten von privaten Erneuerungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden gelten die Städtebauförderrichtlinien (StBauFR).

Der Zuschuss bei Gebäuden mit Wohnnutzung beträgt maximal 25% der berücksichtigungsfähigen Kosten. Bei Gebäuden mit besonderer Bedeutung (Ortsbild prägend, historisch bedeutsam, denkmalgeschützt u.ä.) kann eine Erhöhung um 15% erfolgen.

Der maximale Kostenerstattungsbetrag wird auf 30.000,- € „gedeckelt“.

Die Gemeindeverwaltung wurde ermächtigt, einzelne Vereinbarungen über Erneuerungsmaßnahmen abzuschließen.

Sanierungsgebiet Ortsmitte;

Förderung der Ordnungsmaßnahmen – Gebäuderestwertentschädigung / Abbruchkosten

„Erstattung von Abbruchkosten“

Im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen werden die vertraglich vereinbarten Abbruch- und Abbruchfolgekosten entsprechend der Sanierungszielsetzung zu maximal 100% erstattet.

Eine Erstattung des Substanzverlusts (Restwert) wird nicht gewährt.

Der maximale Erstattungsbetrag wird auf 30.000,- € „gedeckelt“.

Hinsichtlich der Abbruchkosten, Abbruchfolgekosten und der Entschädigung des Substanzverlustes kann auch ein geringerer Betrag erstattet werden.

Die Gemeindeverwaltung wurde ermächtigt, einzelne Vereinbarungen über Ordnungs- und Baumaßnahmen abzuschließen.

Sanierungsgebiet ’Ortsmitte’:

Festlegung eines Mindestausbaustandards beim Abschluss einer Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen

„Mindestausbaustandard“

Beim Abschluss von Erneuerungsvereinbarungen ist darauf zu achten, dass die oben stehenden Anforderungen (Ziffer 1 - 8) eingehalten werden. Eine Abweichung im Einzelfall soll nur dann erfolgen, wenn die bauliche Struktur des Gebäudes (z.B. Denkmalschutz) die Erfüllung einzelner Anforderungen nicht zulässt oder wenn mit einzelnen Punkten ein unzumutbarer Kostenaufwand verbunden wäre.

Sanierungsgebiet Ortsmitte;

Festlegung der Gestaltungsrichtlinien

Zur Erhaltung und Präzisierung ortstypischer Bau- und Gestaltungsmerkmale wird die Gestaltung von Gebäuden individuell abgestimmt.

Sanierungsgebiet Ortsmitte;

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ als Satzung (§ 142 Abs. 3 BauGB)

Aufgrund der erkennbaren und nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit wird die Sanierungssatzung für das Gebiet „Ortsmitte“ (siehe Anlage: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“) beschlossen. Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens kommt das vereinfachte Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 - 156a BauGB zur Anwendung.

Die Vorschriften des §144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

Sanierungsgebiet Ortsmitte;

Hier: Abschluss des Vertrages über Beratungsleistungen bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen

Der Auftrag für die Durchführung der Sanierung im festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ in Oberharmersbach wurde an die STEG-Stadtentwicklung GmbH erteilt.

Internetversorgung auf dem Gebiet der Gemarkung Oberharmersbach;

Hier: Durchführung einer IST-Zustandserfassung

Um die Problembereiche sowie auch den Bedarf an Breitband-Anschlüssen auf der Gemarkung Oberharmersbach, auch hinsichtlich der Übertragungsleistungen, erfahren zu können, wird eine Haushaltsbefragung zur Erfassung der Internetversorgung im Gebiet der Gemeinde Oberharmersbach durchgeführt.

Bekanntgaben

  • Bürgermeister Huber gab bekannt, dass die Firma Rolf Rombach für die Förderung aus dem ELR-Programm eine Zusage erhalten hat. Die Firma Rombach erhält für ihr Bauvorhaben die volle beantragte ELR-Förderung.
 
  • Beim Kleiderbasar des Kindergartens Sonnenblume und des Freundeskreis Basar konnte ein Erlös in Höhe von 1.964,00 € erzielt werden. Gemeinderat und Bürgermeister Huber bedanken sich beim Freundeskreis Basar, dem Elternbeirat, den Eltern und dem Mitarbeiterteam vom Kindergarten Sonnenblume für die Organisation und Durchführung des Kleiderbasars mit diesem guten Ergebnis, das der Kindergartenarbeit zu Gute kommen wird.
 
  • Bürgermeister Huber informierte im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in Oberharmersbach den Gemeinderat darüber, dass Pfarrer Franz Bühler kurz vor seinem Suizid einen Abschiedsbrief an die Gemeinde gerichtet und sein Ehrenbürgerrecht zurückgegeben hat. Obwohl die Rückgabe bereits in öffentlicher Sitzung im Jahr 1995 bekanntgegeben wurde, erfolgte diese Information erneut aus gegebenem Anlass.

Bürgermeisteramt:

Gelber Strich mit Bergen und Baum