Rathaus Aktuell
icon.crdate09.11.2022
Anforderung von Bildungsnachweisen über Einheitliche Staatliche Elektronische Bildungsdatenbank der Ukraine (EDEBO) + 02.05.2022 +
Ukrainische Lehrkräfte gesucht +21.04.2022 +
REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG
ABTEILUNG SCHULE UND BILDUNG
Informationen für ukrainische Staatsangehörige und Wohnungsgeber +29.04.2022+
Die Gemeinde hat Ihnen zur Hilfestellung einige wichtige Informationen zusammengefasst.
Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das
Bürgerbüro der Gemeinde Oberharmersbach unter Tel. 07837/9297-30.
- Leitfaden der Gemeinde Oberharmersbach für Flüchtlinge und Wohnungsgeber (PDF-Dokument, 2,72 MB, 11.04.2022)
- Kontaktdaten des ukrainisches Generalkonsulats in München (PDF-Dokument, 68,37 KB, 21.03.2022)
- Merkblätter zu konsularischen Dienstleistungen in ukrainischer Sprache (PDF-Dokument, 131,94 KB, 31.03.2022)
- Liste Ukrainischer Übersetzer (PDF-Dokument, 73,32 KB, 21.03.2022)
- Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (PDF-Dokument, 212,68 KB, 21.03.2022)
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (PDF-Dokument, 202,92 KB, 21.03.2022)
- Flyer Hygieneregeln in ukrainischer Sprache (PDF-Dokument, 476,20 KB, 21.03.2022)
- Informationsmaterialien für ukrainische und russische Flüchtlinge (PDF-Dokument, 239,06 KB, 21.03.2022)
ARD Mediathek - Kinderseiten für ukrainische Kinder
KIKA von ARD und ZDF / für Erwachsene
- Beratung für junge Menschen aus der Ukraine
Jugendmigrationsdienste
Facebook
Instagram
- Deutscher Städtetag
Ukraine-Website
Hilferuf zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine! +01.03.2022+
Der Krieg in der Ukraine erschüttert uns alle in diesen Tagen. Einen Angriffskrieg mitten in Europa hat wohl kaum jemand für möglich gehalten.
Viele Menschen in der Ukraine haben bereits die Flucht ergriffen. Väter verabschieden sich von ihren Familien und hoffen auf die Hilfsbereitschaft für ihre Mütter und Kinder. Unsere Aufgabe ist es nun, die spontane Solidarität vor Ort zu organisieren.
Die Aufnahme der flüchtenden Menschen aus der Ukraine wird auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Während ein Teil eine private Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten finden wird, werden viele andere auf eine öffentlich organisierte Aufnahme angewiesen sein. Die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung ist in höchstem Maße vorhanden. Das ist ein herausragendes Signal der Solidarität. Zugleich erfordert aber gerade diese Situation eine kluge und geordnete Vorgehensweise. Dies nützt den flüchtenden Menschen am meisten.
In Baden-Württemberg soll am Grundsatz des dreistufigen Aufnahmeverfahrens festgehalten werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass eine Aufnahme in eine vorläufige Unterbringung sehr kurzfristig erfolgen wird. Um hier ein möglichst abgestimmtes Verfahren zu gewährleisten, sollen die Kommunen gesammelt die möglichen Aufnahmekapazitäten innerhalb ihrer Gemeinde an die unteren Aufnahmebehörden in den Landratsämtern melden.
Neben diesem Weg der Organisation „von oben“ könnte es auch spontane Aufnahmen geben. Eine Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt ist jedoch erforderlich, um den Bezug von Sozialleistungen sicherstellen zu können. Wenn Sie also beispielsweise Verwandte oder Bekannte aus der Ukraine bei sich aufnehmen, geben Sie uns bitte Bescheid, sodass wir Sie dabei unterstützen können.
Für alle Flüchtenden wird überdies das Sozialministerium um Impfangebote bemüht sein, da die Impfquote in der Ukraine als nicht sehr hoch eingeschätzt wird.
Falls Sie es sich vorstellen können, Frauen und Kindern spontan eine Unterkunft (Einliegerwohnung, Zimmer) zu gewähren, so melden Sie sich bitte unter folgender Telefonnummer im Rathaus:
07837 / 92970
Wir würden Sie zunächst auf einer Hilfsliste erfassen und Sie im Bedarfsfall direkt ansprechen.
Für Ihre Bereitschaft eine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen, bedanke ich mich schon jetzt sehr herzlich bei Ihnen.
Ihr
Richard Weith,
Bürgermeister