Dienstleistungen
Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen
Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und wirkt sich auch bei einer gegebenenfalls später zu zahlenden Hinterbliebenenrente aus. Diese Minderung kann durch eine Ausgleichszahlung vollständig oder teilweise ausgeglichen werden.
Hinweis:
- Nach dem Rentenbeginn müssen Sie dem Rentenservice der Deutschen Post jede Adress- oder Namensänderung, Änderung der Bankverbindung sowie die Änderung des Familienstandes mitteilen. Dieser Service ist für die Zahlung der Rente zuständig.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Alter: je nach Geburtsjahr unterschiedlich
- Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Renten möglich:
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
- Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
- Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig geklärt.
Verfahrensablauf
Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.
Im Beratungsgespräch können Sie klären,
- ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen beziehungsweise eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte für Sie in Frage kommt und
- mit welcher Rentenminderung Sie rechnen müssen.
Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rente sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin - auf Wunsch - die Höhe Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.
Sie können auch schriftlich eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen.
Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie die Rente schriftlich beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Die Formulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können den Antrag auch online stellen.
Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.
Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.
Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
Fristen
Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft
Wird die Ausgleichszahlung nach Ablauf der drei Monate gezahlt, können sich Änderungen in der Höhe der (noch) zu zahlenden Ausgleichsbeiträge ergeben.
Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen. Hierzu beantragen Sie bitte erneut eine besondere Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, die berücksichtigt, dass Sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Unterlagen
- ausgefüllter Rentenantrag
- Personalausweis
- Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
- Geburtsurkunde/Eheurkunde
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Nachweise über Krankheitszeiten
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise drei Monate nach Antragstellung.
Tipp: Stellen Sie den Antrag mindestens drei Monate bevor Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. So erhalten Sie gleich im Anschluss an Ihre Beschäftigung Ihre Rente.
Sonstiges
Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.
Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus
- den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
- gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).
Zuständigkeit
- die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
- die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
- für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
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Freigabevermerk
08.08.2024 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg