Bodenrichtwerte
Öffentliche Bekanntmachung Bodenrichtwerte
Stand zum 01.01.2023
Nach der VO der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch - Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989
Als Bodenrichtwert gilt jeweils der Mittelpreis!
Die Bodenrichtwerte (PDF-Dokument, 127,58 KB, 05.06.2023) stehen Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen bereit.
Diese sind auch online anhand einer Karte unter BORIS BW aktuell abrufbar: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de .
Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal
Zum 01.07.2023 hat sich der Gemeinsame Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal gebildet und übernimmt damit die Zuständigkeit für insgesamt 22 Kommunen mit ca. 180.000 Einwohnern.
Die wichtigsten Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses sind die Erstellung von Gutachten über den Wert von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie die Auswertung der im Zuständigkeitsgebiet abgeschlossenen Kaufverträge.
Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Offenburg angesiedelt.
Der Ausschuss ist ein Fachgremium außerhalb der Hierarchie der Stadtverwaltung.
Weder die Verwaltungsspitze (Oberbürgermeister, Bürgermeister) noch der Gemeinderat haben Weisungsbefugnis.
Weitere Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal sind im Internet abrufbar unter:
www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschuss
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Offenburg- Kinzigtal
Wilhelmstr. 10
77654 Offenburg
Tel. 0781/82-2323
In der Gemeinde Oberharmersbach gibt es keinen Gutachterausschuss mehr!
Grundsteuerreform
Die für die Grundsteuerreform erforderlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 sind auf BORIS BW abrufbar.
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