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icon.crdate26.04.2012
Zu Beginn der Sitzung wurde den Blutspendern die Ehrennadel verliehen, und die Urkunden übergeben. Dies erfolgte gemeinsam mit dem DRK-Ortsverein Unter-/Oberharmersbach.
1. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf dem Gebiet des
Feuerwehrwesens in Bezug auf die Abrechnung von Überlandhilfeeinsätzen
Die Gemeindefeuerwehren haben sich nach § 26 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg auf Anforderung gegenseitig Hilfe zu leisten, sofern die Sicherheit in der eigenen Gemeinde dadurch nicht wesentlich gefährdet wird. Das Nähere ist in den Ausrücke- und Alarmierungsanordnungen der einzelnen Gemeinden geregelt, die auf der Leitstelle in Offenburg hinterlegt sind. Die Kosten der Überlandhilfe hat grundsätzlich der Träger der Gemeindefeuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist (§ 26 Absatz 2 Feuerwehrgesetz).
Um einheitliche Abrechnungsgrundsätze bei den Kinzig- und Harmersbachtalgemeinden im Falle eines Überlandhilfeeinsatzes zu erhalten, wurde der als Anlage beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Rahmen der Kämmerer- und Bürgermeistersprengel erarbeitet und für gut geheißen.
Bislang wurde die Abrechnung der Überlandhilfeeinsätze nach unterschiedlichen Kriterien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Durch diese Vereinheitlichung der Abrechnung soll die interkommunale Zusammenarbeit der einzelnen Gemeinden Rechnung getragen werden, die sich nicht nur wegen der Tagesverfügbarkeit der Einsatzkräfte sondern auch unter dem Aspekt von ergänzenden Beschaffungen und Bereitstellung von Einsatzgeräten unter den Gemeinden zukünftig zunehmen wird.
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.
2. Erwerb der Direktmitgliedschaft der Gemeinde beim Zweckverband Kommunale
Informationsverarbeitung Baden Franken (ZV KIVBF)
Der Kreistag des Ortenaukreises hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 beschlossen, die bisher ihm zugerechneten Eigenkapitalanteile für die jeweils kreisangehörige Gemeinde auf diese haushaltsneutral im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages überzuleiten, sofern diese eine Direkt-Mitgliedschaft beim ZV KIVBF (Rechenzentrum) eingeht.
Der Gemeinderat fasste dahin gehend folgender Beschluss:
3. Herstellung der Fahrbahnabgrenzung und Wasserführung entlang des 4. Projekt: Nahwärmeversorgung in der Gemeinde Oberharmersbach;
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