Bebauungspläne
Bebauungspläne der Gemeinde Oberharmersbach
Städtebauliche Entwicklung und Ordnung
Die Gemeinde Oberharmersbach stellt Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen, die verbindliche Festsetzungen enthalten, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können.
Hinweis:
Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.
Nachfolgend informieren wir Sie über die bestehenden Bebauungspläne der Gemarkung Oberharmersbach.
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Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan: „Ballmatte“ und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit Umweltbericht nach § 2a BauGB
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberharmersbach hat am 11.04.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Ballmatte“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit Umweltbericht nach § 2a BauGB gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Für den Planbereich ( Flst. Nrm. 30 (Teil), 57, 57/2, 58 (Teil), 58/9, 58/11, 58/12 (Teil), 127/1 (Teil)) ist der gemeinsame zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 01.04.2022 maßgebend.
- Satzung der Gemeinde_Ballmatte
- Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan
- Planungsr. Festsetzung und örtliche Bauvorschriften_Ballmatte
- Bebauungsplan_Ballmatte
- Gestaltungsplan
- artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Antrag_WHG78
- Bestandsplan
- Geräuschimmissionsprognose
- Umweltbericht
- Geotechnischer Bericht_Ballmatte
- Auswertung Stellungnahmen
Oberharmersbach, 14.04.2022
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Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Holdersbach II“ in der Fassung der 1. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
- Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberharmersbach hat am 14.03.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Holdersbach II“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungs
plan in der Fassung der 1. Änderung umfassen das Grundstück Flst. Nr. 491.
Im Einzelnen gilt der gemeinsame zeichnerische und textliche Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung der 1. Änderung, jeweils in der Fassung vom 14.03.2022.
- Satzungsentwurf
- Übersichtskarte
- Lageplan
- Gemeinsame Begründung mit Umweltbericht
- Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
- Umweltbericht mit Erläuterung
- Umweltbericht Bestandsplan
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Lageplan
- Grundrisse, Querschnitt
- Geländeschnitt
- Ansichten
- Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen TÖB im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung
Oberharmersbach, 25.03.2022