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icon.crdate17.10.2012
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 10.09.2012
1. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet „Holdersbach II“;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. I BauGB i. V. m. § 74 LBO
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.11.2010 der zweiten Änderung des Flächennutzungsplanes Zell-Harmersbach auf der Gemarkung Oberharmersbach mit der Ausweisung einer Teilfläche des Flst. Nr. 491 gemäß Lageplan vom 09.11.2010 im Anschluss an das Gewerbegebiet Holdersbach als Gewerbegebiet (GE) bzw. Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) die Zustimmung erteilt.
Im beabsichtigten Bebauungsplan ist die Festsetzung vorgesehen, dass in diesem Gewerbegebiet nur die Errichtung einer Lagerhalle bzw. Abstellhalle für Kraftfahrzeuge zulässig sind.
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zell-Harmersbach hat ebenfalls der Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Aufnahme des Gewerbegebietes „Holdersbach II“ zugestimmt.
Für die Teilfläche des Grundstückes Flst. Nr. 491 gemäß Lageplan vom 09.11.2010 im Anschluss an das Gewerbegebiet Holdersbach I wird für das Gewerbegebiet „Holdersbach II“ für die Bebauung ein Bebauungsplan aufgestellt.

1. Bebauungsplan „Holdersbach II“;
hier: Abschluss einer geänderten Vereinbarung zur Kostenübernahme der Verfahrenskosten zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
Nachdem der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.11.2010 der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Zell – Harmersbach auf der Gemarkung Oberharmersbach mit der Ausweisung eines Gewerbegebiets (GE) bzw. eingeschränkten Gewerbegebietes (GEE) und Mischgebiet (Mi) „Holdersbach II“ die Zustimmung gegeben hat, ist der vorhabensbezogene Bebauungsplan im Verfahren vorzubereiten.
Dem Abschluss der Änderungs-Kostenübernahmevereinbarung auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfes wurde zugestimmt. Nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch die beiden Vertragsparteien ist das Bebauungsplanverfahren zu eröffnen. Die Kostenabwicklung der beauftragten Ingenieurbüros hat direkt mit dem Bauherrn zu erfolgen.
2. Bebauungsplan Holdersbach II“;
hier: Vergabe der Planungsaufträge
Nachdem die Änderung der Kostenübernahmevereinbarung mit dem Bauherrn verabschiedet wurde, wurden nun folgende Verfahrensaufträge an die jeweiligen Ingenieurbüros vergeben:
1.Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes „Holdersbach II“durch die KAPPIS Ingenieure GmbH
2.Erstellung einer HQ 100 Berechnungdurch die KAPPIS Ingenieure GmbH
3.Erstellung eines Grünordnungsplanes mit Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichbilanzdurch das Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie Dr. Alfred Winski
4.Schalltechnische Beratungdurch das Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink, Reute.
Grundlage hierfür sind die jeweils vorliegenden Angebote.
Diese Planungskosten sind zu 100 % vom Bauherren zu tragen.
4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 307/24, In den Matten 26, der Gemarkung Oberharmersbach
Von der Gemeinde wurden gegen dieses Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben
5. Bekanntgaben
- Am 27.07.2012 wurde in der Waldhäuserstraße in Oberharmersbach eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei dieser Messung in der Zone 30 wurden von insgesamt 180 gemessenen Fahrzeugen 57 Kraftfahrzeuge beanstandet. Die Höchstgeschwindigkeit betrug 96 km/h.
Am 20.08.2012 wurden in Oberharmersbach an 2 Standorten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Diese Messungen führten zu folgenden Ergebnissen:
Messstelle 1 (50 km-Zone): Von insgesamt 394 gemessenen Fahrzeugen wurden 39 beanstandet. Die schnellste Geschwindigkeit betrug 76 km/h.
Messstelle 2 (30 km-Zone): Von insgesamt 65 gemessenen Fahrzeugen wurden 15 Fahrzeuge beanstandet. Der schnellste Verkehrsteilnehmer war mit 51 km/h unterwegs.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 08.Oktober 2012 statt.
Bürgermeisteramt