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Archiv
icon.crdate12.03.2014
1. Kommunalwahlen (Gemeinderats- und Kreistagswahlen) am 25.05.2014; a.) Bildung des Wahlbezirks gemäß §§ 4 KomWG, § 2 KomWO b.) Bestimmung der Wahlräume gemäß § 23 KomWO c.) Bildung des Gemeindewahlausschusses gemäß §§ 11 Abs. 2 KomWG und § 21 KomWO Für die am 25.05.2014 stattfindenden Kreistags- und Gemeinderatswahlen bildet die Gemeinde Oberharmersbach einen Wahlbezirk. Als Wahlraum wird der Lesesaal der Reichstalhalle bestimmt. In den Gemeindewahlausschuss werden gewählt: Vorsitzende: Hättig, Dominika Stellvert. Vorsitzender: Lehmann, Johannes Beisitzer: Bihrer, Carina Beisitzer: Kornmayer, Corinna Beisitzer: Lehmann, Heike Stellvert. Beisitzer: Furtwengler, Gabriele Stellvert. Beisitzer: Lehmann, Ferdinand Stellvert. Beisitzer: Kornmayer, Jürgen |
2. Beratung über die Vorverlegung der Fragestunde an den Anfang der öffentlichen Sitzung. Den Kommunen steht es frei zu welchem Zeitpunkt oder Tagesordnungspunkt einer Gemeinderatssitzung die Fragestunde durchgeführt wird. Bisher fand die Fragestunde in Oberharmersbach immer am Ende der Sitzung, vor den Bekanntgaben, statt. Es wurde bereits mehrfach angeregt, die Fragestunde am Beginn der Gemeinderatssitzung durchzuführen. In der Gemeinderatssitzung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 33 GemO der Zweck der Fragestunde nicht die Diskussion ist, sondern die Beantwortung von Fragen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, künftig den Tagesordnungspunkt „Frageviertelstunde“ an den Beginn der Gemeinderatssitzung zu legen. |
3. Information des Gemeinderates über den Stand der Strukturentwicklung in der Werbegemeinschaft Kinzigtal Bürgermeister Siegfried Huber informierte anhand einer Powerpoint-Präsentations über den Stand der Strukturentwicklung und der künftigen Ausrichtung in der Werbegemeinschaft Kinzigtal. Der Gemeinderat nahm hiervon zustimmend Kenntnis. |
4. Antrag der Fa. Tiefbau Schöpf GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen auf den Grundstücken Flst.Nr. 632/1 (Zell a.H.) und Flst.Nr. 786 der Gemarkung Oberharmersbach Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden gegen den o.g. Antrag der Firma Tiefbau Schöpf GmbH, zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen auf den Grundstücken Flst. Nr. 632/1 der Gemarkung Zell-Unterharmersbach und Flst. Nr. 786 der Gemarkung Oberharmersbach keine Einwendungen erhoben. |
5.1 Bauantrag zum Einbau einer Hackschnitzelheizung und eines Vorratsbunkers in ein vorhandenes Fahrsilo sowie Umbau einer Garage zu einem Verkaufsraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 129, Hagenbach 6, der Gemarkung Oberharmersbach |
Von der Gemeinde wurden gegen dieses Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben.
5.2 Bauantrag zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Schuppens auf dem Grundstück Flst.Nr. 665, Jauschbach, der Gemarkung Oberharmersbach |
Da die Pläne des o.g. Bauantrages noch nicht vollständig vorgelegt wurden und seitens der Gemeinde noch baurechtlichen Klärungsbedarf besteht, wurde dieser Tagesordnungspunkt von der Sitzung abgesetzt.
6. Bekanntgaben
- Bürgermeister Huber gab bekannt, dass das Grundbuchamt bereits im 4. Quartal 2014 nach Achern ausgelagert wird.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 31.03.2014 statt.